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ᐅ Photovoltaikanlage beim Mehrfamilienhaus. WEG 100% Zustimmung?


Erstellt am: 02.09.21 16:31

pkiensch03.09.21 10:05
fraubauer schrieb:

Sollte das nicht der Fall sein, kann die Anlage durch ein Veto eines Eigentümers gestoppt werden.

Nein. Sollte sich die Anlage in 10 Jahren amortisieren, dann müssen auch bei einfacher Mehrheit alle mitzahlen. Sollte sich die Anlage nicht in 10 Jahren amortisieren, zahlen a) bei einfacher Mehrheit Befürworter oder b) bei Zweidrittel-Mehrheit alle (Ausnahmen bei unverhältnismäßig hohen Kosten).

Ob eine Photovoltaikanlage ein starker Eingriff ist oder nicht, ist im Wortlaut des Gesetzes nicht festgelegt; eine Privilegierung analog zu EV-Ladestationen gibt es nicht. Die relevanten Fachverbände scheinen sich m.E. jedoch einig zu sein, dass mit der Novellierung eine einfache Mehrheit reicht, heißt im Umkehrschluss, dass es sich nicht um einen starken Eingriff handelt. Die Frage der Amortisierung ist dann eben vornehmlich eine der finanziellen Beteiligung, unabhängig davon dass eine einfache Mehrheit zum Errichten reicht.
nordanney03.09.21 10:08
HabneFrage schrieb:

Aber der Punkt "Anschaffung einer Photovoltaikanlage" sehe ich anders.
Hier müssen alle Eigentümer zustimmen.
Hier reicht keine einfache Mehrheit wie bei einer Sanierung Fassade z. B.
Sorry, aber wenn man keine Ahnung hat, sollte man hier bitte nichts posten. Ist leider so, dass Du völlig falsche Aussagen triffst und den TE damit unnötig verwirrst.

Stand vor der WEG Reform:
Wer eine solaranlage in einer WEG installieren möchte, strebt eine sogenannte "bauliche Veränderung" an. Je nach Art der baulichen Veränderung ist eine bestimmte Mehrheit der Wohnungseigentümer von Nöten, um den Beschluss durchsetzen zu können. Im Falle der Installation einer Solaranlage, wird erheblich in das Gemeinschaftseigentum der WEG eingegriffen. Nicht nur, dass der produzierte Strom in das Netz der kompletten Anlage fließt, es wird auch eine Veränderung des Gebäudes angestrebt. solaranlagen werden in der Regel auf einem Dach installiert. Daher verändert sich das komplette optische Aussehen der Immobilie. Somit sind alle Wohnungseigentümer dieser betroffen.

Folglich mussten alle Eigentümer einer Installation auf der Eigentümerversammlung zustimmen.

Stand nach der WEG-Reform:
Baumaßnahmen mit Nachhaltigkeitsanspruch haben es jetzt leichter, realisiert zu werden. Nun reicht bereits eine einfache Mehrheit aus, um eine Solaranlage zu installieren. Die Kosten werden in diesem Fall von denen getragen, welche einer Installation zugestimmt haben. Erfolgt eine Zustimmung mit mehr als zwei Drittel der Stimmen mit Eigentumsanteilen von mehr als 50%, so werden die Kosten nach § 21 usw. von allen Miteigentümern getragen.

Eine Ausnahme solcher Sanierungsmaßnahmen besteht nach § 20 Abs. 4 WEG jedoch dann, wenn ein Eigentümer hierdurch übermäßig benachteiligt werden, oder es zu umfassenden Umgestaltungen der Wohnanlage kommen würde.
fraubauer03.09.21 10:15
Dieses Thema scheint ja nicht ganz so eindeutig zu sein.
Bin ganz schön verwirrrt...
Optischer Eingriff ist schon groß! Die Eigentümer haben die Anlage ja vor Jahren gekauft, wie diese war.
Also schönes Dach. Nichts mit Platten zugekleistert.
Der Eigentümer der DG Whg. hätte diese vielleicht gar nicht gekauft, wenn die Photovoltaik schon installiert wäre...
Auch würde er für den Verkauf der DG Whg. jetzt weniger erhalten, da viele keine Photovoltaik direkt am Dach der DG haben möchte.
Auch mit der Benachteiligung ist so ne Sache.
Eigentümer unter dem Dach wäre sicher benachteiligt.
Auch die Eigentümer mit wenig Stromverbrauch wären benachteiligt.
Eigentümer mit hohem Stromverbrauch wären bevorteilt.
Eine 2/3 Mehrheit ist bei einem kleinen Mehrfamilienhaus schnell da.
Auch kann man sich die Amortisierung schön rechnen.
Dieses Thema ist echt ein Streitpunkt sehe ich.
Könnte großen Streit in die Eigentümergemeinschaft bringen....
kati133703.09.21 10:24
fraubauer schrieb:


Strom soll teilw. selbst und teilw. eingespeist werden.
Das finde ich eine interessante Fragestellung. Wie läuft das im Haus mit 4 Parteien, mal angenommen die Photovoltaik käme Zustande?
Wenn da jetzt Bewohner A super gewieft ist und über Tag zu Hause, und dann wenn die Photovoltaik läuft kocht, wäscht, trocknet, zockt, klimatisiert und sein Elektro-KFZ lädt - wird das die anderen 3 Bewohner vermutlich nicht so sehr freuen, dass nichts mehr zum Einspeisen übrig bleibt?
Oder wird das dann irgendwie auseinandergerechnet? Der selbst generierte Strom ist ja um einiges günstiger als der aus dem Grid. Daher hat man ja schon einen monetären Vorteil wenn man "mehr davon verbraucht" ?
fraubauer03.09.21 10:31
Ja, wenn man ins Detail geht, kommen viele Fragen auf!
Bei einem Einfamilienhaus ist es klar. Da entscheidet der eine Eigentümer.
Aber wenn es mehrere Eigentümer gibt, kommen viele Fragen auf.

Normalerweise (falls eine Photovoltaik wg. 2/3 Mehrheit von allen mitgetragen werden muß), muß doch
.Der erwirtschafte Strom anteilig an die Eigentümer erstattet werden?
.Also jeder bekommt einen Zähler.
.Wer dann viel entnimmt, zahlt vom günstigen Strom mehr, wer weniger verbraucht, bekommt Erstattung?
.Genau dieser Fall könnte ja das Problem sein. Wenn jemand nur 1000kwh pro Jahr verbraucht, der andere jedoch das 4fache,
wie wird das verrechnet?
Wenn der gesamte Storm eingespeist würde, wäre die Verrechnung einfacher. Verkaufter Strom wird anteilig an die Eigentümer verteilt (nach Anteilen).
Wenn man den Strom jedoch komplett selbst verbraucht, wird das kompliziert!
nordanney03.09.21 10:35
fraubauer schrieb:

Dieses Thema ist echt ein Streitpunkt sehe ich.
Könnte großen Streit in die Eigentümergemeinschaft bringen....
Streiten kann man gerne. Aber die Auslegung der doch recht eindeutigen gesetzlichen Rahmenbedingungen kann nicht beliebig erfolgen. Und auf einem klassisch schwarzen Dach ist eine schwarze Photovoltaikanlage keine objektive Beeinträchtigung. Und Nachteile für den DG-Eigentümer gibt es auch keine objektiven. Höchstens Vorteile durch die zusätzliche Verschattung. Er sollte sich freuen, dass es etwas kühler wird.
fraubauer schrieb:

Optischer Eingriff ist schon groß!
Nein, ist er nicht.
fraubauer schrieb:

Der Eigentümer der DG Whg. hätte diese vielleicht gar nicht gekauft, wenn die Photovoltaik schon installiert wäre...
Dann ist man in einer Eigentümergemeinschaft falsch aufgehoben, wo andere über mich bestimmen können. Da gibt es viele Maßnahmen, mit denen man nicht einverstanden sein kann, die trotzdem umgesetzt werden können.
kati1337 schrieb:

Das finde ich eine interessante Fragestellung. Wie läuft das im Haus mit 4 Parteien, mal angenommen die Photovoltaik käme Zustande?
Da gibt es viele verschiedene Modelle.
- Volleinspeisung
- Nur Gemeinschaftsstrom (Wärmepumpe, Hausflur, Aufzug usw.) aus Photovoltaik, Rest einspeisen
- Geeichter Zähler am Netzanschlusspunkt (Stromkosten werden umgelegt und laufen über die Nebenkostenabrechnung)
- Eigenverbrauchszähler
...
fraubauer schrieb:

Wenn man den Strom jedoch komplett selbst verbraucht, wird das kompliziert!
Das ist ein Fall, der sowieso nicht eintritt. Das funktioniert niemals nie.
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