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ᐅ Interpretation Bebauungsplan von 1957 <-> Möglichkeiten für Neubau


Erstellt am: 20.08.21 11:46

hanghaus200020.08.21 17:41
ypg schrieb:

Und wenn die Legende sagt, dass Rot eine Baulinie ist, dann ist die verpflichtend.

Ich frage mal vorsichtig von der Seite, ob auch die Firstrichtung vorgegeben ist?
Der Bestand haelt die Baulinie nicht ein. Scheint nicht so ernst zu sein das Thema. Ich habe mal den Bestand mit Dachüberstand skizziert.


Lageplan mit blau markierten Gebäuden, links Garage, roter Abstellbereich oben


Firstrichtung ist laut TE vorgegeben scheint aber nicht so in Stein gemeisselt.

Abstellen und Garage koennen mMn eine Einheit sein. Haus hinter der Garage dann auf die Abstandslinie.
Escroda20.08.21 18:48
FitoCari schrieb:

Im Plan steht dazu ja nichts.
Das wissen wir ja nicht. Hier zeigt sich wieder, dass Planfragmente zur Meinungsbildung nicht ausreichend sind. Das gilt insbesondere für Bebauungspläne, die schon vor der Einführung des Bundesbaugesetzes, der Baunutzungsverordnung und der Planzeichenverordnung rechtskräftig geworden sind.
Du könntest fundiertere Antworten und Einschätzungen erhalten, wenn Du den vollständigen Plan hier zeigtest und einen aktuellen Liegenschaftskatasterauszug dazu. Dann könnte man auch sehen, wie streng die Baulinien der Wohnhäuser im Geltungsbereich eingehalten wurden und ob die Garagen tatsächlich im Baufenster stehen müssen, was Deine Bestandsgarage ja gerade nicht tut.
FitoCari schrieb:

Ja, es gibt nur den zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes.
Aber hoffentlich eine Legende und vielleicht auch einen Hinweis auf die Rechtsgrundlage.
FitoCari schrieb:

"optisch von einer zurückgewichenen Garage"
Zeig' mal den vollständigen Wortlaut.
FitoCari schrieb:

aber warum müssten es da 6m sein ?
Müssen es nicht, der Mindestabstand ist von der Gebäudehöhe abhängig. Dazu fehlen aber noch Angaben zu Deiner Planung. Hat Deine Gemeinde eine eigene Abstandsflächensatzung?
FitoCari schrieb:

.... oder könnte der Schuppen Teil des Hauses sein
Ja.
FitoCari schrieb:

ob ich hinter der Garage auf 3m an die Grenze ran darf
Ja, wenn's nicht zu hoch wird.
FitoCari schrieb:

Sie muss innerhalb des Baufensters sein.
Sagt wer?
hanghaus200020.08.21 18:59
Escroda schrieb:

Dann könnte man auch sehen, wie streng die Baulinien der Wohnhäuser im Geltungsbereich eingehalten wurden und ob die Garagen tatsächlich im Baufenster stehen müssen, was Deine Bestandsgarage ja gerade nicht tut.

Ich habe mir die Muehe gemacht, den Bestand in den Plan skizziert (Beitrag#13), die Garage steht genau im Baufenster des Bebauungsplan. Das Haus jedoch 4 m von der Baulinie weg, wenn es denn eine ist.
Escroda20.08.21 21:32
hanghaus2000 schrieb:

Ich habe mir die Muehe gemacht, den Bestand in den Plan skizziert (Beitrag#13)
Ja, habe ich gesehen.
hanghaus2000 schrieb:

die Garage steht genau im Baufenster des Bebauungsplan. Das Haus jedoch 4 m von der Baulinie weg
Das passt jedoch nicht zu den Angaben vom TE. Demnach steht das Haus genau auf der Baulinie und auch auf der nördlichen Baugrenze. Die Garage stünde dann teilweise außerhalb des Baufensters, was nach Baunutzungsverordnung durchaus zugelassen werden kann, nur dass es die 1957 noch nicht gab. Daher hätte ich gerne einen großzügigen Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte. Dann könnte man abschätzen, wie viele Nebenanlagen außerhalb des Baufensters stehen und wie viele Nachbarn von der Baulinie abweichen, was Rückschlüsse auf die Befreiungsmöglichkeiten zuließe.

Der TE möchte ja verstehen, wie der Bebauungsplan zu interpretieren ist, und da kann nur jemand helfen, der den gesamten Plan und die gesamte Realität kennt. Ein verpixeltes Luftbild vom Baugrundstück ohne Grenzbezug mit kaum erkennbarer Nachbarbebauung reicht dazu nicht.
ypg20.08.21 21:51
hanghaus2000 schrieb:

Ich habe mal den Bestand mit Dachüberstand skizziert.
hanghaus2000 schrieb:

Ich habe mir die Muehe gemacht, den Bestand in den Plan skizziert (Beitrag#13),
Escroda schrieb:

Das passt jedoch nicht zu den Angaben vom TE.
Ich sehe da auch keine Identität. Ich habe jetzt noch nicht einmal die Pläne übereinander gelegt, aber geschätzt passen die vorderen Abstände. Bei Dir ist hinten wohl etwas verrutscht bzw. verläuft der Baukörper anders.
hanghaus200021.08.21 07:10
ypg schrieb:

Ich sehe da auch keine Identität. Ich habe jetzt noch nicht einmal die Pläne übereinander gelegt, aber geschätzt passen die vorderen Abstände. Bei Dir ist hinten wohl etwas verrutscht bzw. verläuft der Baukörper anders.

Ich aber schon, dann so gut es ging nachgezeichnet. Die blaue Linie.

hat aber Recht. EIn Ausschniitt aus der Liegenschaftskarte ist hilfreich (genauer). Ist doch im Geoportal einfach raus zu kopieren.
bauliniegaragebaunutzungsverordnungbaufensterliegenschaftskarte