ᐅ Hausumbau/Dachausbau/was erlaubt? ab wann ein Dachgeschossausbau?
Erstellt am: 11.10.13 17:02
L
LittleBee13.10.13 16:05Nochmal zum Verständnis:
Gibt es einen Unterschied zwischen einem "Dachausbau" und einem "Dachgeschossausbau"? Oder ist das wirklich 1 zu 1 das selbe?
Gibt es einen Unterschied zwischen einem "Dachausbau" und einem "Dachgeschossausbau"? Oder ist das wirklich 1 zu 1 das selbe?
Diese Frage sollte dir dein Bauamts***Arbeiter beantworten können. Auch wenn ich hier schreibe: Bei mir ist es das Selbe -> vielleicht wird es bei euch anders gelebt und du bekommst deine 2 Räume genehmigt? Im Prinzip geht es darum, dass du das DG als Wohnraum nutzen möchtest - das ist laut Bebauungsplan nicht erlaubt. Wie du den Wohnraum herstellst ist der Verwaltung dabei egal. Aber vielleicht bekommst du eine Genehmigung? Einen Versuch ist es immer wert - spreche mal *** deinem Bauamt - die werden dir weiterhelfen
B
Bauexperte14.10.13 11:29Hallo,
Grüße, Bauexperte
LittleBee schrieb:Das erste Wort entspricht der umgangssprachlichen Verwendung, das 2. der korrekten Bausprache. Es wird am Bau lediglich zwischen Dachgeschoss und Spitzboden unterschieden.
Nochmal zum Verständnis:
Gibt es einen Unterschied zwischen einem "Dachausbau" und einem "Dachgeschossausbau"? Oder ist das wirklich 1 zu 1 das selbe?
Grüße, Bauexperte
B
Bauexperte14.10.13 11:35Hallo,
Wenn Deine Gemeinde dies für Deinen Standort negiert, wird sie Gründe dafür gehabt haben. Ich bin gespannt, mit welchen Infos Du seitens des Bauplanungsamtes versehen wirst.
Grüße, Bauexperte
LittleBee schrieb:Dahinter steckt schon ein bißchen mehr als "nur" die Dachneigung auf das erlaubte Maß anzuheben. Die Decke über dem letzten Wohngeschoss wird vmtl. keine Betondecke sein, noch eine für Wohnräume tragend ausgeführte Kehlbalkenlage. Ein reiner Boden muß - soll er Deko & Co aufnehmen - kaum tragend ausgeführt werden; kommen Technik und Möbel dazu, sieht der Statiker das gewiß anders.
Aber ich hoffe trotzdem, das es da noch ein Schlupfloch gibt. Immerhin wollen wir einfach nur 2-3 Räume schaffen. Keine Gauben, kein erhöhter Kniestock, keine sonstigen Veränderungen. Einfach nur eine Dachwinkelanhebung auf das erlaubte Mass!
Wenn Deine Gemeinde dies für Deinen Standort negiert, wird sie Gründe dafür gehabt haben. Ich bin gespannt, mit welchen Infos Du seitens des Bauplanungsamtes versehen wirst.
Grüße, Bauexperte
L
LittleBee14.10.13 11:52Danke euch! Wir lassen uns jetzt einen Termin beim Bauamt geben und tragen unser Anliegen vor.
@Bauexperte: Doch. Der Boden ist sogar mit Estrich aufgegossen. An der Tragfähigkeit sollte es also nicht hapern. Allerdings würden wir - für den Fall das es doch ginge- ohnehin einem Statiker kommen lassen, weil wir ein paar Wände im unteren Wohngeschoss rausnehmen wollen. Aber das ist bislang alles Spinnerei. Jetzt klären wir erst mal was wir dürfen und was nicht.
Wenn es euch interessiert, berichte ich das Ergebnis.
LG
@Bauexperte: Doch. Der Boden ist sogar mit Estrich aufgegossen. An der Tragfähigkeit sollte es also nicht hapern. Allerdings würden wir - für den Fall das es doch ginge- ohnehin einem Statiker kommen lassen, weil wir ein paar Wände im unteren Wohngeschoss rausnehmen wollen. Aber das ist bislang alles Spinnerei. Jetzt klären wir erst mal was wir dürfen und was nicht.
Wenn es euch interessiert, berichte ich das Ergebnis.
LG
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