ᐅ Reihenmittelhaus mit Garten (Sondernutzungsrecht)
Erstellt am: 24.07.21 18:25
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HubiTrubi4024.07.21 18:25Hallo zusammen,
ich habe mir heute ein ganz schönes Reihenmittelhaus angeschaut (fast 150qm). Sowas findet man eher selten. Was mich anfangs irritierte dass das Grundstück seht klein ist. Jetzt ist es so, dass der Garten, der nicht gross ist aber
ich habe mir heute ein ganz schönes Reihenmittelhaus angeschaut (fast 150qm). Sowas findet man eher selten. Was mich anfangs irritierte dass das Grundstück seht klein ist. Jetzt ist es so, dass der Garten, der nicht gross ist aber
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HubiTrubi4024.07.21 18:30...aber immerhin ausreichend für ein Reihenmittelhaus Sondernutzungsrecht hat. Also eigentlich zu der WEG gehört. Laut Makler soll dad keine größeren Nachteile haben. Bin da etwas skeptisch. Aktuell läuft es so, dass die Grundstücke wie getrennte Grundstücke behandelt werden. Also auch mit Zaun, Hecke etc. Und jeder kann machen was er in seinem Garten machen will. So gross ist er nicht dass man da gross Bäume pflanzen kann, aber könnte es theoretisch passieren, dass bei Dingen die ich auf dem zu diesem Haus gehörenden Gartenstück mache, die anderen Eigentümer ein Vetorecht haben? Ich plane da jetzt sicher niz aussergewöhnliches. Aber nur mal als fiktives Beispiel. Man möchte einen kleinen Teich anlegen.
minimini schrieb:
baulichen Veränderungen… das Haus betreffend?!Ich würde mir da keine Gedanken machen.
Schau Dich dort um, wie kreativ und tolerant (oder auch nicht) die anderen dort ihre Gärten angelegt haben. Man darf auch mal mit Leuten, die sich im Garten aufhalten, nett unterhalten 😉
ypg schrieb:
… das Haus betreffend?!
Ich würde mir da keine Gedanken machen.
Schau Dich dort um, wie kreativ und tolerant (oder auch nicht) die anderen dort ihre Gärten angelegt haben. Man darf auch mal mit Leuten, die sich im Garten aufhalten, nett unterhalten 😉Jein.
Ja, weil: bei uns ist das tatsächlich auch das Haus betreffend so.
Nein, weil: das ist nicht die Regel und es ist nicht wahrscheinlich, dass das bei Hubi zutrifft.
Gemeint sind also bauliche Veränderungen den Garten betreffend, sprich weitere Bauten, wie Gartenhäuser, Pergolen den Garten überspannend o.ä.
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