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ᐅ Reihenmittelhaus mit Garten (Sondernutzungsrecht)


Erstellt am: 24.07.21 18:25

fach1werk 29.07.21 22:57
Es hängt viel von der Güte einer Teilungserklärung ab.
Seit 12-2020 gilt ein neues WEG.
Ich würde mir die letzten Protokolle zeigen lassen. Ich würde nachschauen ob die Gemeinschaft ohne Verwalter in der Lage war vernünftige Beschlüsse zu fassen und abhängig vom Baujahr auch etwas anzusparen.
Gemeinschaften mit ungeschickten Beschlüssen, einer dämlichen Teilungserklärung und welche ohne Rücklagen (...wir können ja einfach eine Sonderumlage machen, wir sind alle solvent genug) kriegen früher oder später Ärger.
Viele Grüße Gabriele

HubiTrubi40 29.07.21 23:11
Es gibt kein Hausgeld o.ä.. Jeder ist laut Teilungserklärung für sein eigenes sondergenutztes Gemeinschaftseigentum veramtwortlich. Auch auf Kosten bezogen. Nur die gemeinschaftlichen Wege sind aufgeteilt. Aber das ist ja meistens so.

HubiTrubi40 29.07.21 23:25
"...für die Lasten und Kosten (Reparaturen) des gemeinschaftlichen Eigentums und der jeweiligen Reihenhäuser hat lediglich der Eigentümer des jeweiligen Wohn- und Teileigentums aufzukommen."

Kati2022 30.07.21 07:56
Vieles hängt wie schon oben geschrieben von der Teilungserklärung ab.
Wir wohnen zur Zeit in einer ETW mit einem Gartenanteil (ca. 100m2) als Sondernutzungsrecht. Im Haus sind 3 Erdgeschosswohnungen. Laut der Teilungserklärung sind wir für die Pflege und Instandhaltung des Gartens verantwortlich. Alle baulichen Veränderungen bedürfen der Zustimmung der Anderen (nach dem neuen WEG-Gesetz müssen es nicht mehr 100% der Eigentümer sein). Wir wollten die Terrasse vergrößern/Dielen verändern und einen Schuppen stellen, ging ohne Probleme. Die Hecke muss aber einheitlich sein in allen 3 EG-Wohnungen...

ypg 30.07.21 08:14
HubiTrubi40 schrieb:

Auch ist jeder für die Instandhaltung und Pflege seines eigenen Teils verantwortlich. Scheint also relativ locker geregelt zu sein.
HubiTrubi40 schrieb:

Es gibt kein Hausgeld o.ä.. Jeder ist laut Teilungserklärung für sein eigenes sondergenutztes Gemeinschaftseigentum veramtwortlich.
So kenne ich es bei kleinen Einheiten bezüglich Reihen- und Doppelhäuser.

Wie sieht jetzt Eure Planung aus?

11ant 30.07.21 11:04
HubiTrubi40 schrieb:

"... hat lediglich der Eigentümer des jeweiligen Wohn- und Teileigentums aufzukommen."
Genau solche Ungenauigkeiten (Sondernutzer als Eigentümer zu bezeichnen) halte ich für problematisch.
teilungserklärung