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ᐅ Statiker nicht zur Bewährungsabnahme, und nun?


Erstellt am: 17.06.21 13:03

maxx00420.06.21 11:56
i_b_n_a_n schrieb:

was meinst du damit? Hat er den Termin nicht mitgeteilt bekommen und war deswegen (nicht schuldhaft) nicht da?
Ja er hatte den Termin nicht mitbekommen. In seinem Schreiben stand, dass ich Ihm die Kontaktdaten des Bodenplattenbauers mitteilen soll, damit er Kontakt mit Ihm bzgl. Bauüberwachung aufnehmen kann. Zudem habe ich noch die Umsetzungs-Kalenderwoche mit durchgegeben. Ich bin davon ausgegangen, dass er daraufhin alles weitere in die Wege leitet.
hanghaus2000 schrieb:

Dein Gutachter hat doch geprueft. Das soll der Dir schriftlich geben.
In Hessen benötige ich einen Standsicherheitsnachweis gegenüber dem Bauamt (§ 73 HBO Absatz 2). Der Statiker wurde als Nachweisberechtigter beim Bauamt gemeldet.
11ant schrieb:

Wenn der Bauleiter - ich nehme an, Du meinst den im Sinne der Landesbauordnung zu benennenden Verantwortlichen für die Bauleitererklärungen - gesehen hat, daß der Statiker nicht vor Ort war, hätte er das Losfahren des Beton-LKW´ abblasen sollen.
Nicht Bauleiter, sondern "Bausachverständiger". Den habe ich zusätzlich als Berater beauftragt, er unterstützt mich bei dem Projekt bzw. den Abnahmen der Gewerke.
11ant schrieb:

Ich interpretiere Deine zitierte Schilderung so, als sei das Einladen des Statikers Dir überlassen gewesen, der Statiker habe dabei die Terminabstimmung vornehmen wollen und über Deine Kommunikation mit dem Statiker habest Du einen Beleg über den Zugang bei ihm.
Lt. Schreiben des Statikers läge es beim Bodenplattenbauer, er (Statiker) wolle mit diesem Kontakt bzgl. Bauüberwachung aufnehmen, heißt für mich die beiden Parteien klären das unter sich.
11ant schrieb:

Der Bauleiter - m.E. eigenverantwortlich dafür, selber zugegen gewesen zu sein - muß die Abwesenheit des Statikers ja bemerkt haben und hätte darauf reagieren sollen. Die Konsequenz des Prüfbarkeitsverlustes durch vollendete Tatsachen muß einem Bauleiter ja klar sein - nicht umsonst verlangen manche Landesbauordnung´ eine Eignung der benannten Person.
Der Bauleiter war meines Wissens nach (auch) nicht vor Ort.
11ant schrieb:

Der Statiker muß nun sein Risiko seines Vertrauens in die Kompetenz des Gutachters dagegen abwägen, den Rückbau der Bodenplatte mit allen Folgen zu veranlassen (so er denn nicht seine Hände in Unschuld waschen kann, seine Abwesenheit nicht verschuldet zu haben). Im Zweifel braucht mindestens einer der Beteiligten - m.E. am wenigsten Du - einen einschlägig erfahrenen Anwalt. Im übrigen gibt es sehr wohl Methoden, Beton zerstörungsfrei zu untersuchen und festzustellen, daß anstelle von Mafiosileichen tatsächlich plangemäß Stahl eingegossen wurde ;-)
hehe, dass Stahl drin ist und keine Leichen habe ich ja auch auf Bildern, allerdings reicht das dem Statiker nicht. Ich habe den Eindruck, es reicht aus Prinzip nicht. Telefonisch erreiche ich Ihn nicht, den gewünschten Rückruf bekomme weder ich noch der Bodenplattenbauer. Er fordert von mit per Einschreiben eine umfassende Haftungsfreistellung oder er legt sei Amt gegenüber dem Bauamt nieder.

Klingt sehr verfahren, schätze ich komme nicht um einen Anwalt drum herum. 🙁 Ob das über den Weg in 4 Wochen (dann kommt das Haus) klärbar ist, bezweifle ich allerdings...
11ant schrieb:

P.S.: ich hoffe, zumindest der Elektriker war zugegen - nicht daß es mit dem Fundamenterder nochmals dasselbe Problem gibt. Der macht übrigens meist auch eine Fotodokumentation.
Gute Frage, ist mir nicht bekannt. Muss ich beim Bodenplattenbauer mal nachfragen. Aber der kann doch sicherlich per Durchgangsmessung oder so geprüft werden?
ypg schrieb:

Ist das so, dass bei Euch der Statiker vor Ort sein MUSS?
Er muss nach § 73 HBO Absatz 2 prüfen, dass es gemäß Plan ausgeführt wurde.
ypg schrieb:

Wenn es so wäre, muss er dann auch Rohbauwände und Zimmerarbeiten Dach beaufsichtigen?
Ja.
hampshire schrieb:

Gebaut haben wir in NRW.
Warum braucht der Bauunternehmer die Freigabe des Statikers?
Andere Länder, andere Gesetze.. Bei uns steht das in der Hessischen Bauordnung (HBO) festgeschrieben.
Bookstar schrieb:

Bei anspruchsvollen Konstruktionen sieht das wohl anders aus. Ist das bei euch so?
Nein, ist ein kleines Einfamilienhaus ohne Keller. Erdgeschoss + 1. Obergeschoss in Holzständerbauweise.
hampshire schrieb:

Hier liegt das Problem. Wie begründet der Bauleiter den drohenden Baustopp - wegen Deiner Nichtabnahme oder wegen der fehlenden Bestätigung des Statikers?
Wegen der fehlenden Bestätigung des Statikers. Diese wird vom Bauamt gefordert.
Bookstar20.06.21 14:35
Ich würde ihn von der Haftung freistellen. Was soll da passieren? Der rohbauer ist sowieso in Gewährleistung und ich hab noch nie gehört dass ein normales neues Einfamilienhaus Statik Probleme hatte. Das wäre schon extrem grober Unfug.

Würde ich locker sehen und auf keinen Fall Anwalt etc. Bemühen
hampshire20.06.21 14:59
Sehe es wie :
Die Haftungsfreistellung für den Statiker ist die pragmatische Lösung. Das Risiko ist minimal. Alle anderen Lösungen werden zu ordentlich Verzug führen.
Bespreche die Thematik freundlich aber klar (ist nicht gut gelaufen, Lösung ist...) mit Deinem Bauleiter, dann kannst du "einen gut bei ihm" haben. Hilft Dir vielleicht irgendwann im Bau einmal weiter.
netuser21.06.21 10:16
maxx004 schrieb:

Andere Länder, andere Gesetze.. Bei uns steht das in der Hessischen Bauordnung (HBO) festgeschrieben.

Auch in NRW ist entsprechend der Bauordnung eine "baubegleitende Überwachung durch einen zugelassenen Statiker/Prüfingenieur" erforderlich.
Die erfolgte Erstellung des Rohbaus ist in unserem Fall umgehend dem Bauamt anzuzeigen und ein Prüfbericht des Statikers vorzulegen.
nordanney21.06.21 11:04
netuser schrieb:

Auch in NRW ist entsprechend der Bauordnung eine "baubegleitende Überwachung durch einen zugelassenen Statiker/Prüfingenieur" erforderlich.
Die erfolgte Erstellung des Rohbaus ist in unserem Fall umgehend dem Bauamt anzuzeigen und ein Prüfbericht des Statikers vorzulegen.
Na ja, in NRW geht es noch ganz locker zu. Fürs durchschnittliche Einfamilienhaus reicht z.B. auch der Architekt + Berufserfahrung in Tragwerktechnik aus (das reicht, um als qualifiziert eingetragen zu werden). Auch ist die Kontrolle nur stichprobenhaft durchzuführen.
netuser21.06.21 11:39
nordanney schrieb:

Na ja, in NRW geht es noch ganz locker zu. Fürs durchschnittliche Einfamilienhaus reicht z.B. auch der Architekt + Berufserfahrung in Tragwerktechnik aus (das reicht, um als qualifiziert eingetragen zu werden). Auch ist die Kontrolle nur stichprobenhaft durchzuführen.

Leider kann ich das nur in Bezug auf eigene aktuelle Erfahrung berichten. Mir geht das Bauordnungsamt aktuell auf den Senkel und verlangt "umgehend" einen Statikprüfbericht nach Rohbaufertigstellung. Die geben sogar mit der Baugenehmigung zusammen entsprechende Anmeldeformulare raus, die hierfür zu benutzen sind. Darauf ist die Rohbaufertigstellung (eine Woche im Voraus!) anzuzeigen und gleich der Prüfbericht vom Statiker beizufügen!
Gerade bei einem Fertighaus mit entsprechender Aufstellung innerhalb von 2 Tagen, ist das ein wenig absurd, ist aber so.
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