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ᐅ Preiserhöhung trotz Pauschalfestpreis


Erstellt am: 26.05.21 10:00

E
Eierpiepe
26.05.21 10:00
Hallo zusammen,

Wir haben mit dem GU einen Schlüsselfertighausvertrag mit Festpreis für ein Einfamilienhaus vereinbart. Der Vertrag wurde im Februar 2021 geschlossen und der Keller steht bereits. Jetzt erhielt ich ein Schreiben in dem es heißt, dass die Preise für die Dachkonstruktion und der Fassadendämmung erhöht werden sollen und der Aufschlag 1zu1 an uns weitergegeben wird.

Den Vertrag habe ich genau studiert und eine Lohnpreis/Stoffpreisklausel wurde definitiv nicht vereinbart. (Wurde auch im Vertrag so angekreuzt).

Ich bin da zwar nur Laie, aber in diesem Fall darf der Unternehmer mir doch keine Preiserhöhung weitergeben, oder? Den Unternehmer kann ich natürlich verstehen, aber ich habe ja nicht umsonst einen Festpreis vereinbart um Planungssicherheit zu haben. In diesem Fall würde ich behaupten, dass das sein Problem ist?

vor allem wurde der Vertrag erst im Februar 2021 geschlossen, da hätte der Unternehmer sich ja einen Puffer oder eine Klausel aufgrund der aktuellen brisanten Lage verhandeln können.

Anderseits will ich natürlich nicht den Fortschritt des Baus verzögern.

Wie soll ich mich da jetzt verhalten?

Viel Glück
J
Jann St
26.05.21 10:43
Moin,

wenn ihr keine Preisgleitklausel vereinbart habt, kann der Unternehmer die Kosten nicht an euch weiterberechnen.
Das ist das sog. unternehmerische Risiko.
Auch eine Weg über "höhere Gewalt" wo der Bauherr theoretisch noch mit zahlen muss, sehe ich hier nicht akzeptabel da richtigerweise darauf hingewiesen wurde, dass der Vertrag erst kürzlich geschlossen wurde.

Den Bau darf der Unternehmer nicht verhindern, wenn ihr die Mehrkosten nicht einwilligt.

Ich bin zwar kein Jurist, aber durch meine Tätigkeit in einem Bauunternehmen habe ich in beide Richtungen (In meiner Funktion als Auftragnehmer einer und Auftraggeber andererseits) momentan sehr viel mit dieser Thematik zu tun.
Ich würde es also ablehnen und schon darauf hinweisen, dass Bauzeitverzögerungen nicht akzeptiert werden und dann frühzeitig Leistungen schriftlich abrufen damit man später auf der sicheren Seite ist.
Ich hab z.Zt. auch das Gefühl, dass Leistungen mit der Begründung der fehlenden Lieferungen nicht erbracht werden, da die Firmen die hohen Einkaufspreise nicht zahlen wollen.


Ich kann mir sonst auch gern näher deinen Vertrag anschauen (Kannste mir irgendwie schicken und die priv. Sachen schwärzen) dann kann ich dir dabei helfen..
E
Eierpiepe
26.05.21 11:10
Jann St schrieb:

Moin,

wenn ihr keine Preisgleitklausel vereinbart habt, kann der Unternehmer die Kosten nicht an euch weiterberechnen.
Das ist das sog. unternehmerische Risiko.
Auch eine Weg über "höhere Gewalt" wo der Bauherr theoretisch noch mit zahlen muss, sehe ich hier nicht akzeptabel da richtigerweise darauf hingewiesen wurde, dass der Vertrag erst kürzlich geschlossen wurde.

Den Bau darf der Unternehmer nicht verhindern, wenn ihr die Mehrkosten nicht einwilligt.

Ich bin zwar kein Jurist, aber durch meine Tätigkeit in einem Bauunternehmen habe ich in beide Richtungen (In meiner Funktion als Auftragnehmer einer und Auftraggeber andererseits) momentan sehr viel mit dieser Thematik zu tun.
Ich würde es also ablehnen und schon darauf hinweisen, dass Bauzeitverzögerungen nicht akzeptiert werden und dann frühzeitig Leistungen schriftlich abrufen damit man später auf der sicheren Seite ist.
Ich hab z.Zt. auch das Gefühl, dass Leistungen mit der Begründung der fehlenden Lieferungen nicht erbracht werden, da die Firmen die hohen Einkaufspreise nicht zahlen wollen.


Ich kann mir sonst auch gern näher deinen Vertrag anschauen (Kannste mir irgendwie schicken und die priv. Sachen schwärzen) dann kann ich dir dabei helfen..


Vielen Dank für Deine schnelle Antwort, ich kann Dir gerne den Vertrag geschwärzt zukommen lassen. Ich kann hier leider nur keine Unterhaltung starten oder dir eine PN schicken, da ich zu wenige Beiträge erstellt habe?
J
Jann St
26.05.21 11:24
Ich habe unter meinem Profil unter "Informationen" meine Emailadresse hinterlegt. Dann kann ich diese dort später wieder löschen wenn du es mir geschickt hast.
B
Baranej
26.05.21 11:33
Wie viel will der GU denn an euch weitergeben? Frage aus Interesse, weil wir ebenfalls Februar mit Festpreis unterschrieben haben und es bald losgehen soll.
E
Eierpiepe
26.05.21 11:50
Baranej schrieb:

Wie viel will der GU denn an euch weitergeben? Frage aus Interesse, weil wir ebenfalls Februar mit Festpreis unterschrieben haben und es bald losgehen soll.

Es sind noch keine Summen genannt worden, es wurde nur schonmal darauf hingewiesen, dass die Kosten an uns weitergegeben werden. Aber wenn sich das so verhält wie oben erwähnt, bin ich ja sowieso fein raus. Die werden es erstmal so versuchen, "Dumme" gibt es ja immer die dann zahlen.
vertragunternehmerfestpreis