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ᐅ Abdichtung Gartenmauer zum Nachbarn


Erstellt am: 13.05.21 12:14

T
ti-mar90
13.05.21 12:14
Liebe Alle,

wir haben seit einem guten halben Jahr unsere Doppelhaushälfte vom Bauträger bezogen - schlüsselfertig. Dazu gehört ein kleiner Garten. Das ganze in einem bestehenden Wohngebiet. Da die Grundstücke zu den Straßen ein unterschiedliches Niveau haben, haben wir zu den angrenzenden Nachbarn einen Höhenunterschied.

Zu der Nachbarin nach hinten stand schon vor Baubeginn eine Steinmauer auf einem Betonfundament (Kalksandstein?) - auf dem ersten Foto ist dies aus etwas größerer Entfernung zu sehen. Ein besseres Foto habe ich leider nicht.

In der Bauphase wurde die Mauer einfach mit Erde aufgeschüttet, um das Niveau auf unserer Seite aufgeschüttet. Bevor die Muttererde kam, wurde gegen die unterste Steinreihe noch eine Noppenfolie verlegt, jedoch nur bis zum Beginn des Fundaments - siehe weiteres Foto.

Die Nachbarin meint nun, dass die Mauer auf unserer Seite unzureichend abgedichtet ist und es auf ihrer Seite zu Ausblühungen kommt.

Kann das damit zusammenhängen? Die Mauer wer ja vorher auch dem Wetter ausgesetzt? Ist eine Abdichtung hier erforderlich bzw. kann von ihr gefordert werden? Wie würde eine korrekte Abdichtung dann aussehen?

Unser Bauträger sagt natürlich, dass das so alles korrekt ist und weist alles von sich.

Falls es relevant ist: die Mauer steht zu ca. 1/3 auf unserem Grundstück.

Über jeden Tipp und Ratschlag bin ich sehr dankbar!

Schönen Vatertag/Männertag euch allen!

Leeres Baugrundstück mit Erdarbeiten, Zaun am Rand, Häuser im Hintergrund und blauem Himmel


Unbebautes Baugrundstück mit unbefestigtem Erdreich, Umfriedung und Häusern im Hintergrund.


Graue Betonblockwand, davor offener Erdgraben mit schwarzer perforierter Platte als Drainage.


Graben neben dem Hausfundament; blaues perforiertes Drainage-Panel im Erdreich.
J
Jann St
14.05.21 11:26
Moin,

ja, es kann sich bei ihr schon ändern. Vorher konnte das Wasser ablaufen und nun steht es nach dem Regen an der Wand.
Die Noppenbahn soll ein Ablaufen des Wassers fördern und ist daher erst einmal richtig.

Wenn da nun das Wasser aber steht, kann das Wasser nur in die Richtung der Nachbarin aus diffundieren und dort gibt es dann Ausblühungen.

Weiterhin kann sie grundsätzlich auch von euch fordern, dort entsprechende Maßnahmen vorzunehmen, weil ihr die Verursacher ihrer Problematik seid, sprich nur weil ihr anfüllt, hat sie einen Mangel.
Jetzt ist nicht erkennbar, ob die Ausblühungen nicht wirklich erst seid eurer Aktion entstanden sind aber man will ja keinen Streit.

Mein Vorschlag an euch wäre, dass ihr den Boden dort wieder abnimmt, die Wand austrocknen lasst und eine Mineralische Dichtschlämme aufbringt. Dann Noppenbahn (besser mit Vlies) und Boden wieder dran.

Seitens des GU hat dieser auch erstmal nichts falsch gemacht. Er hätte euch im Vorfeld darüber informieren können, damit der Schaden gar nicht eingetreten wäre - das Risiko und die Kostenverantwortung liegt aber bei dem Bauherrn.

Jetzt hast du oben aber geschrieben, dass ihr das Haus von einem Bauträger gekauft habt - also Er hatte das Grundstück und hat dort ein Haus drauf gebaut welches Ihr dann samt Grundstück gekauft habt? Dann wäre das Grundstücksrisiko vor eurem Kauf also bei ihm und insofern auch die Verpflichtung diese Mauer zu schützen.

Ich denke, den Versuch an den Bauträger mit einer Forderung zu treten kann man zumindest unternehmen.

Wenn du Hilfe bei der Formulierung brauchst, helfe ich auch gern.
T
ti-mar90
14.05.21 15:09
Danke für deine umfangreiche Antwort! Das deckt sich weitestgehend mit meinen Gedanken bzw. Vorstellungen. und ja, wir haben das Haus inkl. Grundstück (u.a. Mit 20cm frischen Mutterboden) vom Bauträger als Ganzes erworben.

Da wir bisher keinerlei Probleme mit den Nachbarn haben und das auch sehr freundlich angesprochen haben, wollen wir hier auch aus eigenem Interesse eine vernünftige und langfristigste Lösung. Und das natürlich am besten, bevor wir die Beete vor der Mauer richtig bepflanzen.

Was wäre hier denn als eine vernünftige Abdichtung zu erwarten? Von alleine wird unser Bauträger hier eher nicht auf eine Lösung kommen...

vielen Dank nochmal!
I
i_b_n_a_n
14.05.21 17:36
Einige Punkt fielen mir noch dazu ein.

- Warum steht die Mauer zu 1/3 auf eurem Grundstück?
- Die Mauer "darf" nicht so hässlich bleiben. Mauern die in Richtung bewohnter Flächen zeigen müssen mEA zumindest bei Beschwerden optisch "akzeptabel" gestaltet werden.

Den letzten Punkt könnte man ja dann zusammen mit dem Nachbarn besprechen und eine technisch gute wie optisch ansprechende Lösung erarbeiten und sich dann noch die Kosten fairerweise teilen. Nennt sich sowas dann WinWin Situation? 😉
T
ti-mar90
14.05.21 19:53
i_b_n_a_n schrieb:

Einige Punkt fielen mir noch dazu ein.

- Warum steht die Mauer zu 1/3 auf eurem Grundstück?
- Die Mauer "darf" nicht so hässlich bleiben. Mauern die in Richtung bewohnter Flächen zeigen müssen mEA zumindest bei Beschwerden optisch "akzeptabel" gestaltet werden.

Nach Aussage der Nachbarin stand die Mauer schon als sie das Haus selbst vor einigen Jahren erworben haben. Wegen den paar CM würde ich aber keinen Stress machen. Wir wollen da am Ende eh noch nen Rankhilfe oder sowas davor setzen.

Aber wenn die Mauer „ansehnlich“ sein muss, gibt das noch etwas Spielraum sich gemeinsam anzunähern, falls der Bauträger hier nichts weiter unternimmt.

Bleibt nur die Frage, wie hier eine richtige Abdichtung aussehen würde. Und wie tief?
T
ti-mar90
14.05.21 20:54
Jann St schrieb:

Mein Vorschlag an euch wäre, dass ihr den Boden dort wieder abnimmt, die Wand austrocknen lasst und eine Mineralische Dichtschlämme aufbringt. Dann Noppenbahn (besser mit Vlies) und Boden wieder dran.

Das habe ich jetzt erst gelesen. Sowas in die Richtung hatte ich befürchtet. Wie tief würdest du dann abdichten: nur die Steine bis ein paar cm über den Betonsockel hinaus oder auch den Betonsockel?

Mal gucken, was der Bauträger sagt. Die Nachbarin hatte sich wohl auch während der Bauphase schon direkt an den Bauträger gewandt, jedoch ohne Reaktion

Dazu kommt, dass es am Ende nicht nur uns, sondern auch die Nachbarn in der anderen Doppelhaushälfte betreffen wird. Die sind nur noch nicht eingezogen ...
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