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ᐅ Vertragsklausel für nachträgliche Kaufpreisanpassung im Neubaugebiet


Erstellt am: 08.05.21 21:10

AllThumbs10.05.21 07:18
vonBYnachSH schrieb:

Ok, mag sein. Ich wäre trotzdem vorsichtig, ob das so einfach möglich ist.
Geht man davon aus,dass der TE nur verkaufen will, wenn er nachzahlen muss, wäre Gewinn da.
Nach 3 Jahren Eigennutzung entfällt auch die Spekulationssteuer. Die wäre wirklich das letzte worüber ich mir hier Sorgen machen würde.
vonBYnachSH10.05.21 07:31
Ja, ganz genau, nach Eigennutzung. Jetzt kommt es aber darauf an, ob es für das Grundstück einen extra Kaufvertrag gibt, oder nicht. Wenn ja, dann hat er es nicht selbst bewohnt. Und dann sind es 10 Jahre. Ich wäre damit einfach vorsichtig, vor allem, wenn der TE meint, schon an der Grenze des Leistbaren zu sein. Lieber hierzu genau einen Anwalt befragen.
nordanney10.05.21 07:35
AllThumbs schrieb:

Nach 3 Jahren Eigennutzung entfällt auch die Spekulationssteuer.
??? Entweder Eigennutzung oder nicht. 3-Jahresregel gibt es nicht.
AllThumbs10.05.21 07:46
guckuck2 schrieb:

Ich glaube aber kaum, dass der Notar so schlampig war und die Pflichten nicht auch bei Weiterverkauf gelten lässt. Das sind ja wirklich Standardfloskeln im Vertrag.

Wie würde das dann laufen? Der künftige Käufer müsste die Differenz auf Basis des Kaufpreises des TE an den Investor zahlen, auch wenn er eigentlich bereits einen höheren Preis an den TE bezahlt hat?
AllThumbs10.05.21 07:50
nordanney schrieb:

??? Entweder Eigennutzung oder nicht. 3-Jahresregel gibt es nicht.
Keine Ahnung ob wir hier von anderen Begrifflichkeiten sprechen, aber es reicht nicht 1 Monat in die Immobilie einzuziehen, um dann steuerfrei mit Gewinn zu verkaufen.
nordanney10.05.21 07:59
AllThumbs schrieb:

Keine Ahnung ob wir hier von anderen Begrifflichkeiten sprechen, aber es reicht nicht 1 Monat in die Immobilie einzuziehen, um dann steuerfrei mit Gewinn zu verkaufen.
Wo steht das? Im § 23 Einkommensteuergesetz steht wörtlich "Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken ...".

Ja, es reicht tatsächlich aus, nur einen Monat in der Immobilie zu wohnen.
eigennutzungimmobilie