ᐅ Abstand zu unserem gemietetem Objekt bei Neubau auf Grundstück
Erstellt am: 27.04.21 15:44
HilfeHilfe28.04.21 07:24
Wenns nicht mehr passt ausziehen. Das ist der Vorteil des Mieters. Nahverdichtung halt
Seven198428.04.21 08:08
echt jetzt? viele wären froh so wohnen zu können.... das ist mal jammern auf hohem niveau....
aber um sachlich zu bleiben: Im Mietvertrag ist die Mietsache beschrieben, die größe des Gartens etc... diese hat sich ja nicht verändert da eine grenzbebauung stattgefunden hat. Vertraglich ist sicher keine Zusicherung erfolgt, dass das Nachbargrundstück zur mietsache gehört bzw. frei bleibt...ergo keine Vertragsverletzung deines Vermieters.
ihr wohnt auch mal nur 4 jahre drin und wollt dem neuen nachbarn am liebsten das haus abreisen lassen damit ihr wieder sonne habt? wenn die mietsache nicht mehr gefällt, wäre ein wechsel doch das Beste....
aber um sachlich zu bleiben: Im Mietvertrag ist die Mietsache beschrieben, die größe des Gartens etc... diese hat sich ja nicht verändert da eine grenzbebauung stattgefunden hat. Vertraglich ist sicher keine Zusicherung erfolgt, dass das Nachbargrundstück zur mietsache gehört bzw. frei bleibt...ergo keine Vertragsverletzung deines Vermieters.
ihr wohnt auch mal nur 4 jahre drin und wollt dem neuen nachbarn am liebsten das haus abreisen lassen damit ihr wieder sonne habt? wenn die mietsache nicht mehr gefällt, wäre ein wechsel doch das Beste....
Musketier28.04.21 08:10
apokolok schrieb:
Fun Fact: Deine Terrasse ist zu nah an der Grenze, nicht die Garage des Nachbarn.11ant schrieb:
Eventuell ist sie in der Realität ja größer als in der Genehmigung.Das würde mich aber als Grundstückseigentümer stören...Wie kann der Nachbar nur an der Stelle auf der Terrasse sitzen. Sofortigen Rückbau/Verkleinerung beim Bauamt beantragen. 😉lastdrop28.04.21 08:24
Wenns tröstet: Im Zweifelsfall ist mir eine solche schöne Wand auf der Grenze lieber als die Terrasse, Fenster, Tür etc. meines Nachbarn 3m weiter.
Ein paar Büsche hin wo es offen ist und zu ists.
Ein paar Büsche hin wo es offen ist und zu ists.
Tolentino28.04.21 09:08
Ich wundere mich ein bisschen warum alle das hier so einfach abtun. Ich interpretiere die Fotos anders. Die Garage (erlaubte Grenzbebauung) in der Frontansicht ist doch vom TE. Das, was so aussieht wie ein Anbau (rechts), ist der Hauswirtschaftsraum des Anstoßes und eindeutig mit der Gebäudehülle des Neubaus verbunden. Das kann mir keiner erzählen dass das eindeutig außerhalb der beheizten Hülle liegt. Der Anbau könnte genauso auch beheizt sein und dann wäre das als Grenzbau nicht erlaubt.
Wie man das zweifelsfrei rauskriegt und dabei niemanden verprellt, weiß ich gerade auch nicht zu raten.
Vielleicht Mal fragen ob man die Waschmaschinen einmal benutzen darf, die eigene sei kaputt und der Service komme erst später...? Wäre schon dreist, aber wenn der Leidensdruck so groß ist...
Wie man das zweifelsfrei rauskriegt und dabei niemanden verprellt, weiß ich gerade auch nicht zu raten.
Vielleicht Mal fragen ob man die Waschmaschinen einmal benutzen darf, die eigene sei kaputt und der Service komme erst später...? Wäre schon dreist, aber wenn der Leidensdruck so groß ist...
nordanney28.04.21 09:18
Tolentino schrieb:
eindeutig mit der Gebäudehülle des Neubaus verbunden. Das kann mir keiner erzählen dass das eindeutig außerhalb der beheizten Hülle liegt.Das kannst Du aber nur vermuten.Tolentino schrieb:
Wie man das zweifelsfrei rauskriegt und dabei niemanden verprellt, weiß ich gerade auch nicht zu raten.Step 1: Bauunterlagen einsehen, damit man weiß, was gebaut wurdeStep 2: Mit den Nachbarn reden. Beim Einzug macht man das doch spätestens - ein "Herzlich Willkommen in der Nachbarschaft". Und jeder Häuslebauer ist stolz, sein neues Haus auch den Nachbarn zu zeigen.
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