ᐅ Abstand zu unserem gemietetem Objekt bei Neubau auf Grundstück
Erstellt am: 27.04.21 15:44
NatureSys27.04.21 16:54
Der Ausblick, den ihr habt, ist nicht toll, aber dennoch viel besser als ich mir ohne das Foto vorgestellt hatte. Das kann man erträglich gestalten.
Musketier27.04.21 16:55
Sofern der Hauswirtschaftsraum nicht in der beheizten Fläche integriert ist und die Länge der Grenzbebauung die gesetzlichen Vorgaben von 9m?? nicht übersteigt, sieht das für mich alles rechtens aus.
Die Frage ist, ob eure Terrasse so grenznah hätte dort gebaut werden dürfen. Gab es da nicht auch Abstände?
Die Frage ist, ob eure Terrasse so grenznah hätte dort gebaut werden dürfen. Gab es da nicht auch Abstände?
Winniefred27.04.21 16:55
Wenn alle Abstände eingehalten wurden, könnt ihr da gar nichts machen. Dann ist das alles so in Ordnung, auch wenn es euch nicht gefällt.
NatureSys27.04.21 16:57
Rechtlich darf das vermutlich an der Grenze kein Hauswirtschaftsraum sein, sondern nur eine Garage, die auch nicht für Hauswirtschaft genutzt werden kann. Letztlich habt ihr aber auch nur zwei echte Alternativen. Entweder damit abfinden oder mittelfristig umziehen.
11ant27.04.21 18:35
Musketier schrieb:
Die Frage ist, ob eure Terrasse so grenznah hätte dort gebaut werden dürfen.Eventuell ist sie in der Realität ja größer als in der Genehmigung.Steffi3327.04.21 19:25
Sieht schlimm aus... vor allem, wenn es vorher anders war.. Seid froh, dass ihr nur Mieter seid. Vielleicht findet ihr was neues, schöneres..
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