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ᐅ Verzicht auf Wege- und Leitungsrecht - welche Konsequenzen?


Erstellt am: 17.04.21 21:11

K1300S18.04.21 09:51
Yaso2.0 schrieb:

Am meisten würde es Haus 6 quasi „treffen“. Und sie möchte um keinen Preis den möglichen Klotz dort haben.
Ob eine Ablehnung der Löschung dies dann langfristig verhindert, darf bezweifelt werden, aber so wie ich es verstehe, würde eine Zustimmung (egal ob mit finanziellem Ausgleich oder nicht) dieses Szenario eher beschleunigen als verhindern, und da ja vermutlich alle Eigentümer der Hinterliegergrundstücke verzichten müssen, wäre eine Gegenstimme schon ausreichend, den aktuell anstehenden Verkauf zu verhindern.
Escroda18.04.21 10:44
Yaso2.0 schrieb:

da quasi auf dem restlichen Grundstück Gewächshäuser stehen und man nirgendwo anders einen Weg hätte realisieren können.
Aber da, wo Du es eingezeichnet hast, ist ja auch kein Platz für einen Weg. Am Besten besorgst Du Dir die Eintragungsbewilligung vom Grundbuchamt. Zu einer solchen Grunddienstbarkeit gehören eigentlich umfassende Regelungen bezüglich der Herstellung und Unterhaltung. Wenn die fehlen, kann niemand etwas mit dem Recht anfangen, außer unendliche Gerichtsverfahren anzuzetteln.
Yaso2.0 schrieb:

von den Plänen des neuen Eigentümers
Sind die denn bekannt? Hörte sich zunächst nur nach Befürchtungen an.
Yaso2.0 schrieb:

Kann der aktuelle Eigentümer denn was damit anfangen, wenn 2 Parteien verzichten und 4 nicht?
Nein.
Yaso2.0 schrieb:

Oder müssen dazu alle ihre Einwilligung geben?
Ja.
Yaso2.0 schrieb:

Wir vermuten, dass der Interessent das Bestandshaus sanieren, die Gewächshäuser abreißen und dort ein Mehrfamilienhaus bauen möchte.
Das wäre nach aktuellem Bebauungsplan nicht möglich. Gut, kann man ändern lassen. Ist sowieso totales Chaos bei Euch. Und Eure Häuser sind ja auch nicht Bebauungsplan-konform errichtet worden. Sie überschreiten alle die Baugrenze und die erschließung sollte von Süden über ein GFL-Recht erfolgen. Hast Du die Genehmigung von Deinem Haus vorliegen?

Seid Ihr Euch überhaupt sicher, dass es um das Grundstück mit den Gewächshäusern geht? Das grenzt doch nur im Bereich der Garage von Nr. 6 an deren Grundstück. Weiter südlich, im Bereich des Wohnhauses, liegt ja ein anderer Nachbar. Will der auch verkaufen?
Yaso2.018.04.21 11:42
Escroda schrieb:

Aber da, wo Du es eingezeichnet hast, ist ja auch kein Platz für einen Weg.

Gerade hatte ich ausführlich auf deinen Beitrag antworten wollen..

Haus 1, 2 und 4 haben mich jetzt informiert, dass sie das ganze beim Notar abgelehnt haben.

Dann kann ich ja jetzt auch nichts mehr für den Verkäufer tun, richtig?

Edit: ich weiß nicht woher der Sinneswandel von 1 und 2 kommen.. gestern Nachmittag hieß es noch, dass sie es gegen Bezahlung löschen lassen würden..
Jean-Marc18.04.21 15:00
Was bringt die Ablehnung? Der jetzige Interessent kauft es vielleicht nicht mit den bestehenden Rechten im Grundbuch, aber möglicherweise der nächste, wenn der Preis nur attraktiv genug ist. Dann kommt der "Klotz" irgendwann trotzdem, aber es gibt keinen Cent.
Umsonst würde ich es auch nicht hergeben, mich gänzlich verweigern aber auch nicht. Alles eine Preisfrage. Insgeheim wird das auch der Verkäufer wissen.
Yaso2.018.04.21 16:57
Jean-Marc schrieb:

Was bringt die Ablehnung? Der jetzige Interessent kauft es vielleicht nicht mit den bestehenden Rechten im Grundbuch, aber möglicherweise der nächste, wenn der Preis nur attraktiv genug ist.

Lt. meinem Nachbarn ist der Eigentümer nicht bereit, etwas zu bezahlen. Ich denke, dass sie es deshalb abgelehnt haben.

Ich kann ja jetzt auch nichts ändern.
K1300S18.04.21 17:00
Eine ganz schön arrogante Haltung des Noch-Eigentümers, aber das kann sich ja noch ändern. 😉
bebauungsplangrundstück