ᐅ Grundstückspreis unerschlossenes Grundstück
Erstellt am: 05.04.21 19:18
HessenFlo9205.04.21 19:18
Hallo liebe Forenmitglieder!
Wir suchen derzeit ein Grundstück in unserer Gemeinde. Leider sind alle Grundstücke derzeit vergeben. Auf der Suche sind wir auf eine Wiese gestoßen. Diese liegt auf einem bereits erschlossenen und bebauten Grundstück. Der Inhaber möchte diesen Grundstücksteil verkaufen. Für uns wäre dies ein "Traumgrundstück". Nun sind wir auf der Suche nach einem möglichen Grundstückspreis.
Der Bodenrichtwert lieg bei 35,00 Euro / m². Im "Neubaugebiet" wurden bereits erschlossene Grundstücke zu diesem Preis angeboten.
Nun unsere Frage: Wie kann man den Wert des Grundstücks berechnen? Auch im Hinblick auf die Kosten für das Ausmessen, das Teilen und das Erschließen.

Wir suchen derzeit ein Grundstück in unserer Gemeinde. Leider sind alle Grundstücke derzeit vergeben. Auf der Suche sind wir auf eine Wiese gestoßen. Diese liegt auf einem bereits erschlossenen und bebauten Grundstück. Der Inhaber möchte diesen Grundstücksteil verkaufen. Für uns wäre dies ein "Traumgrundstück". Nun sind wir auf der Suche nach einem möglichen Grundstückspreis.
Der Bodenrichtwert lieg bei 35,00 Euro / m². Im "Neubaugebiet" wurden bereits erschlossene Grundstücke zu diesem Preis angeboten.
Nun unsere Frage: Wie kann man den Wert des Grundstücks berechnen? Auch im Hinblick auf die Kosten für das Ausmessen, das Teilen und das Erschließen.
ypg05.04.21 19:28
Was ist denn daran nicht erschlossen? Links und rechts stehen doch Häuser... haben die keinen Strom?
HessenFlo9205.04.21 19:50
ypg schrieb:
Was ist denn daran nicht erschlossen? Links und rechts stehen doch Häuser... haben die keinen Strom?Hallo!
Das gesamte Grundstück als solches ist erschlossen. Aber nach der Teilung ist unsere Fläche nicht erschlossen, oder? Die Kanalisation etc. ist direkt vor der Fläche vorhanden. Dort liegen die Leitungen für das Haus rechts.
HessenFlo9205.04.21 22:11
Nochmal zur Erklärung:
Ein erschlossenes Grundstück wird geteilt, der neu entstandene Bereich ist dann nicht erschlossen.
Ein erschlossenes Grundstück wird geteilt, der neu entstandene Bereich ist dann nicht erschlossen.
ypg05.04.21 22:20
HessenFlo92 schrieb:
Nochmal zur Erklärung:
Ein erschlossenes Grundstück wird geteilt, der neu entstandene Bereich ist dann nicht erschlossen.Doch, es ist erschlossen, wenn die Versorger erreichbar sind. Das Grundstück ist anfahrbar (Straße) und die Leitungen innerhalb von 50-150 Metern erreichbar. Das nennt man erschlossen. So meine Kenntnis und die Feststellung über den Plan.HessenFlo9205.04.21 22:32
Okay! Aber die Anschlüsse für das neue Haus müssen dann noch errichtet werden. Ich werde mal bei dem örtlichen Bauamt nachfragen, wie es ablaufen kann.
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