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ᐅ Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab I. Quartal 2021


Erstellt am: 09.09.20 10:55

DaSch1716.12.20 00:12
SroTslMdl3 schrieb:

Gerne geschehen.

Ich verstehe es so, dass man maximal 25% von 150.000 bekommt, also 37.500. Siehe die Vaillant Tabelle.

Das Ganze gilt ja dann ab 01.07.
Wir wollten den Bauantrag eigentlich im März stellen und wenn der erfolgreich durch ist auch direkt los legen. Welcher Tag muss hier hinter dem 01.07. liegen? Kreditantrag?

Hast recht Hier der Auszug von der HP des Öko-Zentrums NRW dazu:

„[...] Sofern ein EE- oder NH-Paket umgesetzt wird, erhöhen sich alle Fördersätze (außer Effizienzhaus 40+) einmalig um 2,5 Prozentpunkte bei Neubauten und um 5 Prozentpunkte bei Sanierungen. Eine Kombination von EE- und NH-Paket ist nicht möglich. Der maximale Fördersatz beträgt daher 50 % für eine Sanierung zum Effizienzhaus/-gebäude 40 mit EE-Paket.
Die Höhe der förderfähigen Kosten beträgt bei Wohngebäuden bis zu 120.000 € je Wohneinheit, beim Effizienzhaus 40+ und bei der Nutzung von EE- oder NH-Paket bis zu 150.000 € je Wohneinheit. [...]“

Bedeutet für 40 Plus im Umkehrschluss:

mit EE- oder NH-Paket: 37.500 € (25 % von 150‘)

ohne EE- oder NH-Paket: 30.00 € (25 % von 120‘)

Ich würde sagen entscheidend ist der Tag der Antragstellung bei der KfW. Hierzu wird es dann aber im Jan. sicherlich nochmal konkretere Infos geben. Auf jedenfall weiß die finanzierende Bank Bescheid.
St33lfight3r16.12.20 08:43
Ist eine Kombination der alten Bafa Fördeung und der erhöhten Kfw Förderung ab 01.07 möglich?
Antrag Bafa habe ich bereits gestellt
Isokrates16.12.20 09:34
St33lfight3r schrieb:

Ist eine Kombination der alten Bafa Fördeung und der erhöhten Kfw Förderung ab 01.07 möglic

Nein das ist nicht möglich. Wurde in diesem Thread auch bereits erläutert.

BAFA alt (bis 31.12.) kann nur mit KFW alt (bis 30.06.21) genutzt werden.
Ab 01.07.21 gibt es nur noch die BEG WG (KFW neu) für den Neubau von Wohngebäuden.
St33lfight3r16.12.20 09:58
Isokrates schrieb:

Nein das ist nicht möglich. Wurde in diesem Thread auch bereits erläutert.

BAFA alt (bis 31.12.) kann nur mit KFW alt (bis 30.06.21) genutzt werden.
Ab 01.07.21 gibt es nur noch die BEG WG (KFW neu) für den Neubau von Wohngebäuden.

Danke für Deine Auskunft!
DaSch1704.01.21 14:12
Hallo zusammen,

in einem aktuell Artikel auf der Internetseite "Öko-Zentrum NRW" heißt es zu den Allgemeinen Rahmenbedingungen des BEG:

"[...] Die Kredit- und Zuschussförderung erfolgt parallel über alle Bereiche. Für alle Förderungen kann dabei zwischen einem Zuschuss oder einem Kredit mit Tilgungszuschuss gewählt werden. [...)"

Heißt im Umkehrschluss, dass ich bei Antragstellung nach 01.07.2021 im KfW 40Plus-Standard inkl. Nutzung von EE- oder NH-Paket wählen kann zwischen:

Option a.) Förderdarlehen über 150.000 EUR abzgl. 27,5 % bzw. 41.250 EUR Tilgungszuschuss
oder Option b.) Direktzuschuss i. H. v. 41.250 EUR ?
Mr.Graves13804.01.21 21:51
DaSch17 schrieb:


Danke Dir für den Link!

Auf die meisten Punkte des Papieres wurde hier im Thread ja schon hingewiesen. Schön, dass es hierzu jetzt auch eine offizielle Quelle gibt.

Neu ist für mich, dass es neben der 2,5%-Zusatzförderung für die Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energien (also Wärmepumpen i. V. m. Photovoltaik-Anlagen, richtig?) auch nochmal weitere 2,5%-Zusatzförderung für die Nachhaltigkeit des Projektes gibt.

Daraus schließe ich mit Blick auf die Erhöhung der maximal förderfähigen Kosten von 150 TEUR eine ab dem 01.07.2021 im Idealfall maximal mögliche Fördersumme (bei KfW 40 Plus) von 45 TEUR:

150 TEUR x (25 % + 2,5 % + 2,5 %)

Stimmt das so? Oder werden die zusätzlichen 2,5 % nur bei KfW-Standard 55 bzw. 40 i. V. m. EE bzw. NH gewährt?

Zudem finde ich sehr positiv, dass künftig der Zuschuss ohne Abnahmepflicht des KfW 153er-Darlehens gewährt wird, da in den meisten Fällen die Hausbankdarlehen mit Blick auf den Zinssatz deutlich attraktiver sind.

Die zusätzlichen 2,5 % werden nur bei KfW mit EE bzw. NH gewährt. Man erhält das EE z.B. durch eine Photovoltaikanlage nur, wenn diese mind. 55 % des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringt und man die Einspeisevergütung nicht in Anspruch nimmt. Sollte das tatsächlich so sein, dann lieber auf die 2,5% verzichten und 20 Jahre die Einspeisevergütung nehmen, richtig?
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