In unserer Zeichnung steht beim Küchenfenster Brüstungshöhe +1,06 m. Das bedeutet für mich Brüstungshöhe 1,06 m ab fertigem Fußboden. Bei einer Küchenhöhe von 0,91 m würden noch 15 cm übrig bleiben für z. B. Steckdosen. So hat auch der Küchenplaner gerechnet. Jetzt meinte der Maurer, dass Brüstungshöhe sich auf die Rohbaumaßnahme bezieht und auf den Rohbaufußboden noch 20 cm drauf kämen für Fußbodenheizung und Eßstrich. Dann wäre das Fenster nur noch 86 cm hoch und somit 5 cm niedriger als die Arbeitsplatte der Küche. Das kann ja nicht sein. Was ist richtig?
kbt09 schrieb:
Na, dann sollte @Heidi1965 mal ihren Plan einstellenDas ist sicher das Beste.Fuchur schrieb:
Die genaue Fertigbodenhöhe ist oft noch gar nicht so genau bekannt.Da kann man nur die Hände über dem Kopf zusammen schlagen... Im Einfamilienhaus Bau ist anscheinend alles möglich.Lumpi_LE schrieb:
Wenn man das bei jedem Bauvorhaben klären müsste, wäre sicher schon mal wer drauf gekommen ob man das nicht vereinheitlichen könnte.Wenn das Wörtchen "wenn" nicht wär ... - Vera F. Birkenbihl unterschied nicht von ungefähr zwischen "Gehirnbesitzern" und "Gehirnbenutzern".Lumpi_LE schrieb:
Da kann man nur die Hände über dem Kopf zusammen schlagen... Im Einfamilienhaus Bau ist anscheinend alles möglich.Wo wir hier doch das Geschosswohnbau-Investorenforum sind, Scherzkeks.https://www.instagram.com/11antgmxde/
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H
Heidi196522.07.20 22:5511ant schrieb:
Wo wir hier doch das Geschosswohnbau-Investorenforum sind, ScherzkeksJa komme da manchmal durcheinanderH
Heidi196522.07.20 22:56Der Plan ist vom Architekten.