ᐅ Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020
Erstellt am: 03.06.20 22:46
Musketier09.06.20 20:57
Und dann wird nach 10 Jahren eine spontane Konjunkturbelebung festgestellt und keiner weiß warum. Außer uns.
saralina8709.06.20 20:58
Musketier schrieb:
Ich glaube, wir werden das Problem auch nicht lösen können. Ich bin kein Jurist.
Die Frage ist auch, ob die Regierung das durchsetzen kann, was sie damit bezwecken.
Beim Gastrogewerbe senkt die Regierung die UST, um den Gastronomen zu helfen. Für die anderen senkt sie, damit die Bevölkerung mehr hat? Muß der Gastronom dann die Preise um 2% (Differenz von 7% auf 5%) senken, darf aber die Differenz von 19% auf 7% behalten?
oder lieber andersrum?
Die Wirtschaft soll eigentlich angekurbelt werden, aber der Häuslebauer bekommt die 3% zurück und macht seine Sondertilgung? Und schwups ist die Kohle aus dem Kreislauf.Ich auch nicht. Das bisschen Privatrecht aus dem Studium reicht dafür absolut nicht aus.
Im Endeffekt würde ich mich da so wenig wie möglich ins Kreuzfeuer begeben, je nachdem in welcher Branche ich aktiv bin. Also ob ich auf den Mehrgewinn angewiesen bin oder nicht. Wenn nein: Über Rabatte regeln bzw. die Senkung weitergeben. Wenn ja: Drauf ankommen lassen.
Tarnari09.06.20 21:00
saralina87 schrieb:
Ich auch nicht. Das bisschen Privatrecht aus dem Studium reicht dafür absolut nicht aus.
Im Endeffekt würde ich mich da so wenig wie möglich ins Kreuzfeuer begeben, je nachdem in welcher Branche ich aktiv bin. Also ob ich auf den Mehrgewinn angewiesen bin oder nicht. Wenn nein: Über Rabatte regeln bzw. die Senkung weitergeben. Wenn ja: Drauf ankommen lassen.Aber welche Betrieb hat denn einen Mehrgewinn, wenn er nur Vorsteuer minus Umsatzsteuer ans FA durchreicht. Der Betrag ist exakt der selbe. Und der Umsatz ist exakt der selbe...saralina8709.06.20 21:29
Tarnari schrieb:
Aber welche Betrieb hat denn einen Mehrgewinn, wenn er nur Vorsteuer minus Umsatzsteuer ans FA durchreicht. Der Betrag ist exakt der selbe. Und der Umsatz ist exakt der selbe....... Wenn er die USt rausrechnet um auf den vorab vereinbarten Bruttopreis zu kommen dann macht er automatisch mehr Umsatz/Gewinn. Falls er das denn darf. Was wir ja eben nicht wissen.
Tarnari09.06.20 21:33
saralina87 schrieb:
.... Wenn er die USt rausrechnet um auf den vorab vereinbarten Bruttopreis zu kommen dann macht er automatisch mehr Umsatz/Gewinn. Falls er das denn darf. Was wir ja eben nicht wissen.Ich und kurz fragen, weil ich nicht genau weiß, wie du das meinst...Geht es um das Szenario:
Angebot -> 100 netto = 119 brutto
Vermutung -> 100 netto = 116 brutto
Rechnung -> 103 netto = 119 brutto?
das kann ich mir nicht vorstellen...
saralina8709.06.20 21:37
Tarnari schrieb:
Ich und kurz fragen, weil ich nicht genau weiß, wie du das meinst...
Geht es um das Szenario:
Angebot -> 100 netto = 119 brutto
Vermutung -> 100 netto = 116 brutto
Rechnung -> 103 netto = 119 brutto?
das kann ich mir nicht vorstellen...Richtig.
Ich kann mir das (wie jetzt bereits gefühlt zehn mal gesagt) auch kaum vorstellen - es kann aber sein, dass (der sich das schon vorstellen kann) Recht hat und es eben doch so laufen wird.
Sollte ein Unternehmen das so machen, wie es für richtig hält, ist die Frage ob man dagegen vorgeht. Da wird einem nämlich nur der Weg über den Rechtsanwalt bleiben. Ob es einem das wert ist kommt vermutlich auf den Betrag an.