ᐅ Verantwortung für Einhaltung Bebauungsplan bei schlüsselfertigem Bauen
Erstellt am: 21.12.12 16:15
Hallo Forum,
wer trägt beim "schlüsselfertigen" Bauen (inkl. Planung etc.) mit einem Bauunternehmen die Verantwortung das die Bestimmungen eines Bebauungsplan eingehalten werden?
Der Bauherr (als Baulaie) oder das Bauunternehmen (als durchführender und planender Dienstleister)?
Im speziellen geht es gerade darum das Dachziegel verbaut wurden die evtl. nicht vom Bebauungsplan gestattet werden. Diese wurden von mir (Bauherr) bemustert ohne (leider) nochmals den Bebauungsplan zu prüfen....
Grüße
N.
wer trägt beim "schlüsselfertigen" Bauen (inkl. Planung etc.) mit einem Bauunternehmen die Verantwortung das die Bestimmungen eines Bebauungsplan eingehalten werden?
Der Bauherr (als Baulaie) oder das Bauunternehmen (als durchführender und planender Dienstleister)?
Im speziellen geht es gerade darum das Dachziegel verbaut wurden die evtl. nicht vom Bebauungsplan gestattet werden. Diese wurden von mir (Bauherr) bemustert ohne (leider) nochmals den Bebauungsplan zu prüfen....
Grüße
N.
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Hallo NemoN,
schau mal hier: Verantwortung für Einhaltung Bebauungsplan bei schlüsselfertigem Bauen. Da wird jeder fündig!
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Hallo,
Da ein Bauherr in aller Regel kein Fachmann ist, delegiert er an GU/GÜ, Architekten etc.. Hierzu gibt es dann eine vertragliche Vereinbarung zwischen AG und AN.
Der GU/GÜ hätte bei der Bemusterung darauf hinweisen müssen, dass mit der getroffenen Wahl, die Belange des B-Planes nicht eingehalten bzw. verletzt werden. Eine Nachlässigkeit seinerseits.
v.g.
NemoN schrieb:Planungshoheit besitzt ausschließlich der Bauherr d.h., im Außenverhältnis muß er für alle Wirkungen die von dem BV ausgehen die Verantwortung übernehmen.
....wer trägt beim "schlüsselfertigen" Bauen (inkl. Planung etc.) mit einem Bauunternehmen die Verantwortung das die Bestimmungen eines Bebauungsplan eingehalten werden?
Da ein Bauherr in aller Regel kein Fachmann ist, delegiert er an GU/GÜ, Architekten etc.. Hierzu gibt es dann eine vertragliche Vereinbarung zwischen AG und AN.
NemoN schrieb:Der GU/GÜ hat ein mängelfreies Werk zu erstellen. Hierzu gehört auch, dass das Gebäude den Bebauungsplan Anforderungen entspricht.
....Im speziellen geht es gerade darum das Dachziegel verbaut wurden die evtl. nicht vom Bebauungsplan gestattet werden. Diese wurden von mir (Bauherr) bemustert ohne (leider) nochmals den Bebauungsplan zu prüfen....
Der GU/GÜ hätte bei der Bemusterung darauf hinweisen müssen, dass mit der getroffenen Wahl, die Belange des B-Planes nicht eingehalten bzw. verletzt werden. Eine Nachlässigkeit seinerseits.
v.g.
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