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ᐅ Architektenvertrag kündigen wegen langsamer Planung?


Erstellt am: 18.05.20 08:32

M
MayrCh
19.05.20 12:43
MaxLumoc schrieb:

der Gesamtfortschritt weiter verzögern.
Was wird verzögert? Die vertraglich vereinbarte Fertigstellungs/Lieferfrist?
Oder ein (mehr oder weniger) außervertraglicher Zeitplan?
G
guckuck2
19.05.20 13:07
Gibt es denn vertraglich vereinbarte Fristen?

Die erbrachten Leistungsphasen werden zu bezahlen sein.
Bedenke bei deinem Vorgehen, gerade wenn du vielleicht ländlicher lebst, spricht sich dein Ruf als Nichtzahler auch fix in der Branche rum.

Dein Architekt liefert nicht weil er wie alle zu viele Aufträge hat. Das wirst du beim Nächsten nicht ausschließen können, kannst aber penibler mit den (schriftlich fixierten) Fristen sein. Aus Verzug einen Kündigungsgrund ableiten tut im Übrigen nicht genug weg, es muss Vertragsstrafen geben, sonst ist das zahnlos. Ob dir das jemand unterschreibt sei dahin gestellt.

Ich würde es jetzt durchziehen. Verzug muss man immer mit rechnen, jetzt wars nur der Architekt, als nächstes kommen die Gewerke (oder auch nicht ). Gerade bei Sanierung gibts immer Überraschungen.
M
MaxLumoc
19.05.20 13:15
/ Fristen im Vertrag:
Das ist genau das Problem. Er wusste zwar von unserem Wunschtermin, ist aber nie darauf eingegangen, einen Zeitplan aufzustellen. Er hat zwischendrin gesagt: Phase X ist in ein bis zwei Wochen fertig, das hat sich in der Regel verzögert und wurde dann drei bis vier Wochen. Nur zuletzt, als ich Abnahme/Zahlung von einem Zeitplan abhängig gemacht habe, hat er einmal einen Zeitplan mit Kalenderwochen aufgestellt. Von diesem wurden die ersten beiden Wochen eingehalten, danach hat es sich wieder verzögert. Da er bis Ende des Monats keine Zeit für den Termin mit dem Statiker hat, konnte sein Zeitplan eigentlich auch realistisch gar nicht haltbar gewesen sein. (LPH6 sollte in der letzten KW abgeschlossen worden sein – kann LPH5 überhaupt als abgeschlossen bezeichnet sein, wenn der Statiker noch Nichtmal konsultiert worden ist?)

Jetzt haben wir ihm einen Zeitplan vorgegeben, mit festen Abgaben pro Kalenderwoche, den er jedoch noch prüfen muss...
H
HilfeHilfe
19.05.20 13:23
MaxLumoc schrieb:

/ Fristen im Vertrag:
Das ist genau das Problem. Er wusste zwar von unserem Wunschtermin, ist aber nie darauf eingegangen, einen Zeitplan aufzustellen. Er hat zwischendrin gesagt: Phase X ist in ein bis zwei Wochen fertig, das hat sich in der Regel verzögert und wurde dann drei bis vier Wochen. Nur zuletzt, als ich Abnahme/Zahlung von einem Zeitplan abhängig gemacht habe, hat er einmal einen Zeitplan mit Kalenderwochen aufgestellt. Von diesem wurden die ersten beiden Wochen eingehalten, danach hat es sich wieder verzögert. Da er bis Ende des Monats keine Zeit für den Termin mit dem Statiker hat, konnte sein Zeitplan eigentlich auch realistisch gar nicht haltbar gewesen sein. (LPH6 sollte in der letzten KW abgeschlossen worden sein – kann LPH5 überhaupt als abgeschlossen bezeichnet sein, wenn der Statiker noch Nichtmal konsultiert worden ist?)

Jetzt haben wir ihm einen Zeitplan vorgegeben, mit festen Abgaben pro Kalenderwoche, den er jedoch noch prüfen muss...
Na ist doch positiv mit der Prüfung !
M
MayrCh
19.05.20 13:33
MaxLumoc schrieb:

Das ist genau das Problem.
Also wurden Klartext keine Fertigstellungsfristen vertraglich vereinbart. Also müsste man klären, was ein "angemessener Ausführungszeitraum" ist.
Ob Planung und Druchführung der LPH 1-8 für Entkernung, Sanierung und Dachausbau gegenwärtig "angemessen" sind, muss zumindest in Frage gestellt werden. Zum einen vor dem Hintergrund Covid-19, zum anderen vor der aktuellen Auslastungssituation im Handwerk. Mein Schawager braucht seit Anfang des Jahres Zimmerer. Von vielen, vielen Anfragen hat er jetzt eine Zusage für Juli. 2021.
M
MaxLumoc
19.05.20 15:34
Umso mehr ärgert es uns, dass der Architekt so viel Zeit ins Land streichen lassen hat. (Und dass ich nicht gleich auf einen Termin für die von ihm zu erbringenden Leistungen gepocht habe.)

Wir werden ihm vermutlich ein Angebot machen, einen Aufhebungsvertrag zu schließen, der ihm das Honorar bis LPH5 zuspricht.
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