ᐅ KfW 55 + BAFA Förderung - Kosten und Förderung
Erstellt am: 18.05.20 13:48
T
T_im_Norden18.05.20 14:36Du kannst gerne mit dem Jahresarbeitszahl Rechner nachprüfen, alle WP die in der Liste sind sollten auch die förderfähigen Jahresarbeitszahl erreichen.
T
T_im_Norden18.05.20 14:40Das ist aber für die Bafa nicht relevant denn :
Was passiert, wenn die berechnete Jahresarbeitszahl im Förderantrag von der gemessenen Jahresarbeitszahl abweicht?
Bei geförderten Wärmepumpenanlagen im Neubau muss nach einem Betriebsjahr ein Qualitätscheck der Anlage gemacht werden. Hierbei muss die berechnete Jahresarbeitszahl im Förderantrag mit der im realen Betrieb tatsächlich erreichten Jahresarbeitszahl verglichen werden.
Bei der tatsächlichen Jahresarbeitszahl spielt aber neben der Qualität der Anlage auch das Nutzerverhalten eine nicht unerhebliche Rolle. Dieses kann während der Ermittlung der berechneten Jahresarbeitszahl nur begrenzt berücksichtigt werden. Abweichungen sind also durchaus normal. Der gewährte Zuschuss wird nicht im Nachhinein zurückgefordert.
Was passiert, wenn die berechnete Jahresarbeitszahl im Förderantrag von der gemessenen Jahresarbeitszahl abweicht?
Bei geförderten Wärmepumpenanlagen im Neubau muss nach einem Betriebsjahr ein Qualitätscheck der Anlage gemacht werden. Hierbei muss die berechnete Jahresarbeitszahl im Förderantrag mit der im realen Betrieb tatsächlich erreichten Jahresarbeitszahl verglichen werden.
Bei der tatsächlichen Jahresarbeitszahl spielt aber neben der Qualität der Anlage auch das Nutzerverhalten eine nicht unerhebliche Rolle. Dieses kann während der Ermittlung der berechneten Jahresarbeitszahl nur begrenzt berücksichtigt werden. Abweichungen sind also durchaus normal. Der gewährte Zuschuss wird nicht im Nachhinein zurückgefordert.
T_im_Norden schrieb:
Das ist aber für die Bafa nicht relevant denn :
Was passiert, wenn die berechnete Jahresarbeitszahl im Förderantrag von der gemessenen Jahresarbeitszahl abweicht?
Bei geförderten Wärmepumpenanlagen im Neubau muss nach einem Betriebsjahr ein Qualitätscheck der Anlage gemacht werden. Hierbei muss die berechnete Jahresarbeitszahl im Förderantrag mit der im realen Betrieb tatsächlich erreichten Jahresarbeitszahl verglichen werden.
Bei der tatsächlichen Jahresarbeitszahl spielt aber neben der Qualität der Anlage auch das Nutzerverhalten eine nicht unerhebliche Rolle. Dieses kann während der Ermittlung der berechneten Jahresarbeitszahl nur begrenzt berücksichtigt werden. Abweichungen sind also durchaus normal. Der gewährte Zuschuss wird nicht im Nachhinein zurückgefordert.fein, das hatte ich nicht auf dem Schirm. Um so besser!Nichts desto trotz, ist natürlich erstrebenswert, diesen Wert zu erreichen oder sogar zu übertreffen.
T
T_im_Norden18.05.20 14:45Ja ist der neue Monoblock von Wolf, wenn du das zusammen mit einer Kontrollierte-Wohnraumlüftung von denen nimmst kann sogar die Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit gefördert werden da es dann eine gemeinsame Steuerung gibt.
Das geht auch mit Wärmepumpen von anderen Herstellern.
Das geht auch mit Wärmepumpen von anderen Herstellern.
T
T_im_Norden18.05.20 14:47Klar den Wert will man ja selber erreichen um zu sparen
Der Jahresarbeitszahl hilft einem ja schon dabei, Vorlauftemperatur der Fußbodenheizung muß dann auch wirklich wie dort angegeben sein.
Der Jahresarbeitszahl hilft einem ja schon dabei, Vorlauftemperatur der Fußbodenheizung muß dann auch wirklich wie dort angegeben sein.
Ähnliche Themen