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ᐅ Mischgebiet / 70% gewerbliche Nutzung 30% private Nutzung


Erstellt am: 15.05.20 15:36

M
Marcel5291
15.05.20 15:36
Hi zusammen,
bin schon länger stiller Mitleser, da es bei uns so langsam ans Eingemachte geht, bräuchte ich euren Rat.
Ich besitze ein Grundstück welches in einem Mischgebiet liegt. Bis auf ein oder zwei Bauplätze ist das Mischgebiet vollständig bebaut. Es gibt ein paar Firmen, aber der Großteil der Häuser sind Privatwohnungen in dem Mischgebiet.
Jetzt kommt das Bauamt um die Ecke und meinte, da wir einer der letzten sind, uns eine Auflage von 70% gewerblicher und 30 % privater Nutzung vorschreiben zu müssen. Im Bebauungsplan steht dazu nichts. Die Gemeinte verweist auf das Bauamt und andersherum. Eine Nachfrage beim Bauamt ergab nur, dass wir eine Bauvoranfrage stellen sollen. Es darf keine rechtskräftige Auskunft gegeben werden ohne Bauvoranfrage, soweit klar.
Der Zuständige Herr auf der Gemeinde sagte zu uns, wir sollen einfach einen „Ebay-Shop“ oder so etwas in der Art gründen und die Räume dementsprechend im Bauantrag benennen, damit es so aussieht als würde eine Firma in das eigentliche Wohnhaus „einziehen“. Seine Aussage: „Ein Kleingewerbeschein kostet Sie ca. 20 Euro und das Problem sollte aus der Welt geschaffen sein“

Was mein ihr dazu? Wie soll ich weiter vorgehen?

Gedacht habe ich mir zu einem Anwalt und Steuerberater zu gehen, um mich rechtssicher beraten zu lassen. Ich Finde es reine Geldverschwendung, nur weil das Amt meint solche bekloppten Vorschriften zu machen.
Kennt jemand einen passenden Anwalt der uns in dieser Situation helfen / Auskunft geben könnte? Ich wäre euch sehr Dankbar
S
seat88
15.05.20 16:03
Komischer Sachverhalt, aber wenn die es so fordern, warum auch immer, würde ich eher den Kleingewerbeschein für den Zacken nehmen, als zum Anwalt zu rennen. Zumindest wenn fürs Bauamt damit die Sache geklärt wäre.
Trotzdem irgendwie ein zwielichtiger Sachverhalt m.M.n
E
Escroda
15.05.20 18:14
Marcel5291 schrieb:

Wie soll ich weiter vorgehen?
Einen Kleingewerbeschein holen und die Räume dementsprechend im Bauantrag benennen.
Marcel5291 schrieb:

Ich Finde es reine Geldverschwendung
Für die Erstberatung kannst Du 5 Jahre lang das Kleingewerbe betreiben.
Marcel5291 schrieb:

nur weil das Amt meint solche bekloppten Vorschriften zu machen.
Das ist Deine Begründung. Ob die Vorschriften bekloppt sind, lässt sich erst nach der Lektüre des Bebauungsplan und dessen Begründung beurteilen.
seat88 schrieb:

Trotzdem irgendwie ein zwielichtiger Sachverhalt m.M.n
Nö. Dann darf man sich kein Grundstück im Mischgebiet kaufen. Wenn zu befürchten ist, dass durch die Zulassung weiterer reiner Wohnnutzung der Gebietscharakter des Baugebietes kippt, riskiert die Genehmigungsbehörde Klagen der bereits ansässigen Firmen und Bewohner.
M
Marcel5291
15.05.20 19:43
@Escroda @seat88 Vielen Dank euch beiden.

Das Grundstück habe ich nicht gekauft sondern von meiner Großmutter geschenkt bekommen.

Im Bebauungsplan ist wie schon erwähnt nichts von den 70 /30 zu lesen, der müsste nachträglich geändert werden damit die 70/30ig Regel rechtskräftig ist.

Dann werde ich wohl das Kleingewerbe anmelden und ich hab hoffentlich Ruhe damit
E
Escroda
16.05.20 06:40
Marcel5291 schrieb:

der müsste nachträglich geändert werden damit die 70/30ig Regel rechtskräftig ist.
Nein. Ist ja Mischgebiet. Und da sollen sich Wohnen und Gewerbe mischen. Im Idealfall ausgewogen. Und wenn das Mischungsverhältnis unverhältnismäßig zu werden droht, dann darf nichts mehr genehmigt werden, was diese Bedrohung verschärft. Dazu bedarf es keiner zusätzlichen Regel. Die 70/30 basieren vermutlich auf einem Urteil des VGH BW vom 8.9.98, in dem dieses Mischungsverhältnis noch als vertretbar angesehen wurde.
Marcel5291 schrieb:

Dann werde ich wohl das Kleingewerbe anmelden und ich hab hoffentlich Ruhe damit
Frag' sicherheitshalber mal einen ortskundigen Architekten, der die Leute bei der Genehmigungsbehörde kennt. Der zuständige Herr auf der Gemeinde kann ja viel erzählen, wenn er nicht bescheiden muss.
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