W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Anbau an bestehendes "Mehrfamilienhaus" - Grenzabstand?


Erstellt am: 04.05.20 15:12

Escroda05.05.20 09:18
Octrineddy schrieb:

Ich befürchte, dass dort die Abstände zur Straße links nicht eingehalten worden sind
Du meinst die 10m aus dem Bebauungsplan? Willst Du ihn jetzt berücksichtigt wissen oder nicht?
Octrineddy schrieb:

Welche nicht ganz wasserdichte Idee schwebt dir da im Kopf?
§31 Baugesetzbuch. Eigentlich nicht anwendbar, da die Ausweisung des SO IMHO ein Grundzug der Planung ist. Wird ja noch durch die höhere Geschossigkeit dort unterstrichen.
Ich habe mir mal die Umgebung genauer angesehen. Der Spielplatz ist ja auch nicht da, wo er sein soll. Und die Montagebaufirma liegt im WA. Die komplette Aufhebung des Bebauungsplans ist eigentlich naheliegend, da wegen der nahezu vollständigen Bebauung städtebauliche Katastrophen durch §34 Baugesetzbuch ausgeschlossen sind.
Octrineddy schrieb:

Daher würde ich ja eigentlich gerne mal mit der Bauaufsichtsbehörde ins Gespräch kommen
Wenn "Die" bürgerfreundlich sind, ok. Eine so detaillierte Beratung ist eigentlich nicht Aufgabe der Behörde. Daher wäre der Gang zum Architekten empfehlenswerter.
Ein Bauträger würde das Fenster im Anbau schließen, die Dachterrasse rückbauen, WDVS 'darauf, um eine gerade Linie mit dem Haupthaus zu bekommen, gerade Grenzziehung, parallel 7,5m noch 'ne Grenze und zwei Reihenhäuser hinsetzen. Ein Investor würde Geschosswohnungsbau mit 6WE bauen.
Octrineddy05.05.20 10:01
Escroda schrieb:

Du meinst die 10m aus dem Bebauungsplan? Willst Du ihn jetzt berücksichtigt wissen oder nicht?
"ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt" oder so Ich finde die 10m Linie dort auch unsinnig, aber sie ist nun mal da? Womit wir zu ....
Escroda schrieb:

Die komplette Aufhebung des Bebauungsplans ist eigentlich naheliegend, da wegen der nahezu vollständigen Bebauung städtebauliche Katastrophen durch §34 Baugesetzbuch ausgeschlossen sind.
..kommen. Das wäre Aufgabe der (Samt-)Gemeinde? Ein Spielplatz existiert ja auch, nur halt etwas anders als mal angedacht. Werde ich mit denen mal sprechen.
Escroda schrieb:

Wenn "Die" bürgerfreundlich sind, ok. Eine so detaillierte Beratung ist eigentlich nicht Aufgabe der Behörde. Daher wäre der Gang zum Architekten empfehlenswerter.
Ich hoffe darauf, dass man unter Kollegen mal ins Gespräch kommen könnte
Escroda schrieb:

Ein Bauträger würde das Fenster im Anbau schließen, die Dachterrasse rückbauen, WDVS 'darauf, um eine gerade Linie mit dem Haupthaus zu bekommen, gerade Grenzziehung, parallel 7,5m noch 'ne Grenze und zwei Reihenhäuser hinsetzen. Ein Investor würde Geschosswohnungsbau mit 6WE bauen.
der genannte Anbau mit Dachterrasse ist die Backstube, die jetzt nicht mehr benötigt wird. Langfristig soll die auch wegkommen, aber so lange Opa noch lebt, wollen wir "sein Lebenswerk" nicht dem Erdboden gleich machen. Der Laden war dann halt der Verkauf von Backwaren, aber mit 90 kann er den Laden nicht mehr schmeißen. Da der Druck auf dem Grundstücksmarkt hier in der Gegend sehr groß ist (Hallo VW), wäre ein Verkauf des Grundstücks natürlich möglich. Aber wir wollen es gerne selbst nutzen, und es bestehen keine finanziellen Zwänge gibt es abzustoßen.
Escroda05.05.20 10:36
Octrineddy schrieb:

aber sie ist nun mal da?
Ja. SO ist auch da. Nach geltendem Planungsrecht ist Dein Vorhaben nicht genehmigungsfähig. Also bin ich von der Unbeachtlichkeit des Bebauungsplan ausgegangen. Wenn Du das nicht tust, brauchst Du ohne Laden gar nicht weiter überlegen.
Octrineddy schrieb:

Das wäre Aufgabe der (Samt-)Gemeinde?
Ja. Ist eine politische Entscheidung mit größerem Verwaltungsaufwand. Für ein Einfamilienhaus macht das keiner - aber Du scheinst ja "inner circle" zu sein.
Octrineddy schrieb:

nur halt etwas anders
Ja. Entspricht aber nicht den Festsetzungen des Bebauungsplan. Wenn sich die Pläne der Verantwortlichen ändern, muss auch der Bebauungsplan geändert werden. Scheint man bei Euch nicht so ernst zu nehmen, daher mein Vorschlag mit der ungesetzlichen Befreiung. Warum dann die Baugrenze, die IMHO nur in Verbindung mit der Dreigeschossigkeit und dem SO einen Sinn ergibt, ein Problem darstellen soll, erschließt sich mir nicht.
11ant05.05.20 13:17
Octrineddy schrieb:

Ich befürchte, dass dort die Abstände zur Straße links nicht eingehalten worden sind,
Fachmannslästerung. Was Escroda einzeichnet, das geht da auch hin.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Escroda05.05.20 14:26
11ant schrieb:

Fachmannslästerung.
Blasphemische Intention argwöhnte mein von Paranoia vernebelter Geist eher in:
Octrineddy schrieb:

"ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt"
Doch das Fehlen Non-Verbaler-Kommunikationskanäle ließ mich von apokalyptischen Reaktionen Abstand nehmen.
Octrineddy05.05.20 14:47
Ich merke schon, hier sollte man vorsichtig sein mit seinen Äußerungen
Ich hatte jetzt mal Kontakt mit der Gemeinde, der Bebauungsplan ist zumindest nie aufgehoben worden oÄ, sodass er eigentlich noch Bindungswirkung hat für die Bauaufsicht. Dort habe ich noch keinen Kontakt herstellen können. Es bleibt spannend. Danke schon mal an und für den Input bis hierhin. Das hier wird nicht meine letzte Äußerungen in diesem Thread, und sicher nicht in diesem Forum gewesen sein.
baugesetzbuchspielplatzanbaudachterrasse