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ᐅ späteres Erbe bei Patchworkfamilie


Erstellt am: 21.04.20 16:43

T
Tolentino
22.04.20 08:48
face26 schrieb:

Vorsicht! Die Heirat ändert nichts an dem Problem mit dem Grundstück. Das gehört nach der Heirat immer noch nur der Partnerin und wenn da ein Haus darauf gebaut wird das auch.
Er würde aber mindestens die Hälfte Erben, wenn die Partnerin stirbt. Und falls sie sich scheiden, würde er (Zugewinngemeinschaft vorausgesetzt) zumindest vom Wertzuwachs (und das Haus wäre ja ein solcher) ebenfalls die Hälfte zugesprochen kriegen.
Ja, aber alles in allem ist das echt ein Fall für Anwalt/Notar und Steuerberater.
Vor allem sollte aber der TE sich im klaren sein, was er will. Will er, wie der Threadttitel es nahelegt, nur seine Tochter im Erbfall absichern, sieht die Sache evtl. anders aus, als wenn er auch seine Investition ins gemeinsame Haus schützen möchte.
F
face26
22.04.20 09:01
Tolentino schrieb:

Er würde aber mindestens die Hälfte Erben, wenn die Partnerin stirbt. Und falls sie sich scheiden, würde er (Zugewinngemeinschaft vorausgesetzt) zumindest vom Wertzuwachs (und das Haus wäre ja ein solcher) ebenfalls die Hälfte zugesprochen kriegen.


Und was bekommt die Tochter von dem Haus wenn er stirbt?
Die Heirat heilt das nicht, wenn es auch zum Teil eine gewisse Regelung mit sich bringt.
Wie schon erwähnt, es gibt hier mehrere Fallstricke, deswegen wäre der Gang zum Notar bzw. Anwalt mit Erbrecht das richtige.

Auch richtig vorher sich überlegen was man überhaupt möchte.
T
Tolentino
22.04.20 09:20
face26 schrieb:

Und was bekommt die Tochter von dem Haus wenn er stirbt?
Wenn er vor der Partnerin stirbt? Interessante Frage. Wahrscheinlich nichts. Mein Rechtsempfinden würde ja sagen, auch hier müsste der Wertzuwachs während der Ehe ermittelt werden und diesen müsste Sie dann "erben".
Aber klar, wir können und hier keine Rechtsberatung geben. Ist quasi nur ein Brainstorming.

Wäre aber an einer weiteren Berichterstattung seitens des TE sehr interessiert, da mir etwas ähnliches von der anderen Seite her blüht.

Wir kaufen Grundstück und bauen Haus (nur ich finanziere, nur ich stehe im GB). Partnerin mit Kind aus früherer Beziehung zieht mit ein und beteiligt sich mit Arbeit. Natürlich will ich die beiden irgendwie absichern und fair behandeln.
Wir haben allerdings vor zu heiraten. Wir wollen aber auch gemeinsame Kinder.
Und dann wird es richtig interessant, falls z.B. wir beide bei einem Unfall sterben:
- Noch keine gemeinsamen Kinder: Ihr Kind kriegt nichts, meine Eltern und Schwestern erben alles
- gemeinsame Kinder: Der große (ihr Kind) erbt nichts, die gemeinsamen Kinder erben alles
- Beide Fälle findet meine Partnerin natürlich doof. Ich auch. Am liebsten würde ich ihr Kind adoptieren, ist aber raus, weil dessen Vater noch im Spiel ist.
Und dann ist natürlich noch der Fall der Trennung/Scheidung.
Man will sich über sowas ja eigentlich keine Gedanken machen, aber das muss man einfach. Ich sag dann immer, ich vertraue meiner Partnerin heute, aber ich kann nicht für den Menschen in der Zukunft sprechen.
Also auch bei uns steht der Gang zum Anwalt/Notar an.

Viel Glück

Tolentino
F
face26
22.04.20 09:26
Tolentino schrieb:

Mein Rechtsempfinden würde ja sagen, auch hier müsste der Wertzuwachs während der Ehe ermittelt werden und diesen müsste Sie dann "erben".

Vom Grundsatz richtig, das Problem ist doch aber dass er vermutlich dann kräftig am Haus mit abbezahlt hat, die Tochter aber nur die Hälfte des Wertzuwachs erbt, sofern überhaupt einer da ist.
Deswegen auch meine Aussage, dass da eine Heirat allein nicht viel hilft.
F
face26
22.04.20 09:30
Tolentino schrieb:

Und dann wird es richtig interessant, falls z.B. wir beide bei einem Unfall sterben:

Da kannst noch mal weiter untergliedern:

- zu dem Zeitpunkt schon verheiratet?
- wer stirbt zuerst? Da kommts auf die Uhrzeit an. Klingt makaber ist aber so. Da sind schon ganz beschissene Konstellationen entstanden.

-> deswegen ab zum Notar. Für Patchwork-Familien noch wichtiger.
T
Tolentino
22.04.20 09:32
face26 schrieb:

Vom Grundsatz richtig, das Problem ist doch aber dass er vermutlich dann kräftig am Haus mit abbezahlt hat, die Tochter aber nur die Hälfte des Wertzuwachs erbt, sofern überhaupt einer da ist.
Deswegen auch meine Aussage, dass da eine Heirat allein nicht viel hilft.
Aber das Haus ist bei der Betrachtung Grundstück mit Haus gegenüber Grundstück ohne Haus doch zu 100% Wertzuwachs. Also im Zweifel kommt er dann sogar besser weg, falls er z.B. weniger als die Hälfte zur Finanzierung beigetragen hat...
face26 schrieb:

- zu dem Zeitpunkt schon verheiratet?
- wer stirbt zuerst? Da kommts auf die Uhrzeit an. Klingt makaber ist aber so. Da sind schon ganz beschissene Konstellationen entstanden.
Gut in meinem Beispiel bin ich schon von verheiratet ausgegangen.
Bei nicht verheiratet ist die Sache ohne Testament ja recht klar.
face26 schrieb:

-> deswegen ab zum Notar. Für Patchwork-Familien noch wichtiger.

Ja, ganz genau!
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