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ᐅ Kurvengrundstück, Einfamilienhaus 50m², Hang, Garagenoptimierung


Erstellt am: 10.02.20 20:38

11ant13.04.20 16:30
kaho674 schrieb:

aber hier ist die Platzierung auf dem Grundstück Pflicht, nehm ich mal an
Die kann auch mit einer eigenen Parkbucht wie bei erfüllt werden, dazu muß man die Autos weder "SbS" nebeneinander stellen noch überdachen.
kaho674 schrieb:

Muss ja nicht jeder gleich ne Eiche wie Oakland haben.
Nein, aber einen TE, der da mal erhellende Fakten besorgt.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
ypg13.04.20 16:38
11ant schrieb:

Nein, aber einen TE, der da mal erhellende Fakten besorgt.

Aber Du weißt doch: der TE hat auch noch Privatleben
kaho67413.04.20 17:27
11ant schrieb:

Die kann auch mit einer eigenen Parkbucht wie bei erfüllt werden, dazu muß man die Autos weder "SbS" nebeneinander stellen noch überdachen.
Das klingt sehr schwammig und unkonkret. Bis jetzt werd ich da nicht schlau draus.
11ant13.04.20 18:59
kaho674 schrieb:

Das klingt sehr schwammig und unkonkret.
Ohne klare Fakten ist es ja auch für (wie Yvonne sagt) "Kekse" zu früh
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Tobbster7713.04.20 22:24
ypg schrieb:

Aber Du weißt doch: der TE hat auch noch Privatleben
Stimmt.

Danke für den regen Austausch und, dass ich Euch mit uns den Kopf zerbrecht. Ich werde versuchen etwas mehr Klarheit zu schaffen. Gemäß Bebauungsplan handelt es sich um einen zu pflanzenden Baum... Achtung: ohne Standortbindung. Ich schließe daraus eine gewisse Flexibilität.
Die Parksituation ist unsere Herausforderung, da wir das Haus, so bislang unser Plan, soweit wie möglich nach "oben" ziehen möchten, um maximalen Gartenanteil zu bekommen.
Grundsätzlich sind einige Überlegungen von auch schon mal zu Tage getreten.
1. Die Auffahrt so gestalten, wie im meinem Eröffnungs Thread. Als quer zum Haus. Laut E-Mail der Gemeinde, stellt das kein Problem dar. Wir wollen im Freistellungsverfahren bauen, also ohne den großen Umweg über das LA. Jedoch bis zu Prüfung des Bauantrags trau ich dem Braten nicht, dass die Einfahrt wirklich so durch geht.
2. Die Carports ebenso quer stellen und die Auffahrt zum Haus laufend gestalten. Hier kann man auch mal "schief" parken. Es kann ja keiner vorschreiben, wie ich mein Auto auf dem Grundstück zu parken habe.
3. Vielleicht ein Einzelcarport und dann einen Stellpatz. Nur wo der Stellplatz idealerweise?
4. Andere Ideen???
Hinsichtlich meiner Grundstücksangaben und Parameter trage ich gerne zur Verbesserung bei. Mir war bei der Eröffnung des Treads nicht bewusst, dass zur Beurteilung noch mehr Infos fehlen. Ich hatte eine Datei mit dem Gefälle des Gesamtgrundstücks beigefügt. Ein Lageplan mit Meter Angaben und Nordpfeil (der im Lageplan vorhanden ist) in den Grundrissen kann ich gerne noch mal nachreichen, wenn es zur besseren Beurteilung der Situation beiträgt.

Möglicherweise war ich mit den Grundrissen wohl zu vorschnell und habe mit unseren Prämissen was das 2 Wohneinheiten Thema angeht möglicherweise für Stirn runzeln oder Irritationen gesorgt. Hier gibt es in jedem Fall noch Anpassungsbedarf.

Nun, das Grundstück haben wir nun mal. Ob Fisch oder Fleisch. Es ist eher aktuell viel Erde und Lehm und wir möchten das Beste daraus machen.
Auf die Terrassentipps bin ich gespannt.

Was den "Allraum" im UG angeht. Wie definiert sich der in einem UG? Essen/Wohnen/Kochen? Nur Wohnen? Wenn ich unseren Kellerentwurf anschaue, hätten wir ja nur ca. 40m² zum Garten raus. Das reicht Max. für Wohnen / Essen. Wo soll die Küche hin? In den Hang? Oder interpretiere ich da etwas falsch?
Tobbster7719.04.20 17:51
Hallo, nachdem von einigen Teilnehmern die schwierige Beurteilbarkeit auf Grund von fehlenden Informationen bemerkt wurde, habe ich noch mal eine Skizze erstellt, die hoffentlich weiter hilft.
Ziel nach wie vor, die Stellplatzsituation zu optimieren und das Haus nach "oben" zu schieben.

Freue mich auf Input.

Handgezeichnete Grundrissskizze mit grünem Kurvenweg, blauem Innenbereich und Wendehammer.
auffahrtgrundstücklageplan