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ᐅ Baurecht: Elektriker weigert sich weiterzumachen


Erstellt am: 20.03.20 09:10

Z
Zaba12
20.03.20 11:56
Alessandro schrieb:

du vergleichst hier Äpfel mit Birnen...
Laien ist das nicht bewusst! Es handelt sich in beiden Fällen um einen Kunststoffeinsatz+Kunststoffrahmen. Einmal eckig, einmal rund.
Wenn ich einen Glasrahmen ausgesucht hätte, wäre das wieder was anderes.
Ich bin auch nicht vom Bau. Aber es ist doch gesunder Selbsterhaltungstrieb einen Wissensvorsprung zu haben. Ist doch im Job auch so. Google verrät das eckig doppelt so teuer ist wie rund. Hat mich 10sek. gekostet um zu wissen, das es teurer werden würde, als gedacht. Schöner ist auch immer teurer, immer .

Warum informierst Du Dich vorher nicht online um gerüstet zu sein!?

Zumindest passiert dir das kein zweites Mal
U
User0815
20.03.20 11:57
Und was hat du überhaupt vorliegen? Den Bauträgervertrag mit 10 Steckdosen und was noch? Wie sah das Angebot von Elektriker mit 14.500 aus? War da aufgeführt 30 Steckdosen Marke xy, 5 Brennstellen, 3 Cat7Kabel usw.? War das ein eigenes Dokument oder in den Bauträger Unterlagen enthalten? Hast du deinen Plan verschickt mit der Bitte um Rückmeldung, was an Zusatzkosten kommt? Oder nur den Plan + so hätte ich das gerne? Ging der Plan an den Bauträger oder den Elektriker?
F
face26
20.03.20 11:58
Alessandro schrieb:

Dass ich mich gerne bewusst für die Mehrkosten entscheiden hätte können, hätte ich davon gewusst.
Dann hätte ich jetzt keine 12 Steckdosen in der Speisekammer und 9 in der Garderobe

Also sagst Du, Dir ist nicht bewusst gewesen, dass mehr Steckdosen mehr EUR kosten?
A
Alessandro
20.03.20 12:02
Die 14.500 Euro waren in der Kostenaufstellung des Bauträgers zur besseren Vergleichbarkeit, da er uns angeboten hat Gewerke selbst auszuschreiben.
weiteres stand da nichts drinnen...
Den Plan habe ich dem Elektriker geschickt. Die Änderung für die Deckeneinbaustrahler and den Bauträger. Der hat mir dann sofort gesagt dass die Töpfe und das Eingießen in die Filigrandecke Extrakosten von ca. 70 Euro pro Topf verursacht
J
Joedreck
20.03.20 12:03
Sorry, aber warum wird nur von VOB gesprochen? Ich gehe von einem Werkvertrag nach Baugesetzbuch aus. Auch wenn mit dem Bauträger nach VOB ein Vertrag geschlossen wurde.
Und dann ist es relativ einfach, wenn man §§631 ff Baugesetzbuch liest.

Entscheidend wird die Formulierung der Email sein. Ich denke sie wird lauten: sehr geehrter Herr x, anbei der elektroplan.

Sofern nicht geschrieben wurde: für den angehängten Plan hätte ich gern ein Angebot, kann und wird das als Auftrag zu Werten sein.
F
face26
20.03.20 12:05
Sry ich hab's immer noch nicht verstanden. Ist das Gewerk Elektro also nicht im Vertrag mit dem BU drin?
Also habt Ihr jetzt einen Vertrag mit dem Bauunternehmer der Elektro beinhaltet, oder habt Ihr einen Vertrag mit dem Elektriker?
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