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ᐅ Baurecht: Elektriker weigert sich weiterzumachen


Erstellt am: 20.03.20 09:10

A
Alessandro
20.03.20 12:09
face26 schrieb:

Also sagst Du, Dir ist nicht bewusst gewesen, dass mehr Steckdosen mehr EUR kosten?

Ich sage dass ich die Bauleistungsbeschreibung weit vorab des finalen Vertrags und all seinen Änderungen bekommen habe und die somit auch gar nicht mehr zum Haus passte.
Dann bin ich immer davon ausgegangen dass die komplette E-Technik über den Bauträger läuft und er die Installation mit 14.500,- bepreist und als hochwertig beschrieben hat. Bei dieser Summe ist schon einiges möglich weshalb ich (dummerweise) davon ausgegangen bin dass hier alles inkludiert ist was wir bemustert haben.

Ihr liest schon dass wir von sehr viel "ausgegangen" sind, allerdings sehe ich nicht ein warum der Elektriker seine Pflichten laut VOB nicht wahrnehmen muss.
Was wenn ich die 6.000 oder eventuell 20.000 Mehrkosten nicht zahlen kann? Wem ist damit geholfen?

Jetzt hält der Elektriker die Hand auf und sagt dass er nicht weitermacht wenn wir nicht zahlen.
A
Alessandro
20.03.20 12:10
face26 schrieb:

Sry ich hab's immer noch nicht verstanden. Ist das Gewerk Elektro also nicht im Vertrag mit dem BU drin?
Also habt Ihr jetzt einen Vertrag mit dem Bauunternehmer der Elektro beinhaltet, oder habt Ihr einen Vertrag mit dem Elektriker?

Die Standard 0815 Bauleistungsbeschreibung ist beim BU drinnen. Die Mehrkosten rechnet der Elektriker direkt mit dem Kunden ab.
Steht nirgends im Vertrag, war selbst überrascht als ich die Rechnung (obwohl noch nicht alles fertig ist) gestern bekommen hab
T
tumaa
20.03.20 12:13
Versuch mit dem zu reden , vielleicht dann auch schriflich vereinbaren, dass die Zahlungen später erfolgen in Raten oder so.....wenn es anders nicht möglich ist.

Bei mir habe ich zu dem Elektriker gesagt : bitte alles was mehr kostet vorher mir sagen.
Z
Zaba12
20.03.20 12:15
Die Bauleistungsbeschreibung behält trotzdem seine Gültigkeit. Du musterst über den Elektriker auf. Simpler Vorgang, dass das kostet muss Dir doch bewusst sein.
F
face26
20.03.20 12:16
Alessandro schrieb:

Die Standard 0815 Bauleistungsbeschreibung ist beim BU drinnen. Die Mehrkosten rechnet der Elektriker direkt mit dem Kunden ab.

Ja und was willst jetzt? Du hast einen Vertrag der sich auf eine Bauleistungsbeschreibung bezieht. Es wird darauf hingewiesen Mehrkosten direkt abzurechnen sind.
Es wurde also bereits auf evtl. Mehrkosten hingewiesen.
Du hast zu viel angenommen und jetzt suchst ein Schlupfloch. Einen Formfehler den der Handwerker begangen hat um den Preis zu drücken oder was auch immer. Es war halt einfach naiv. Selbst schon im Vorfeld. Wenn ich ein Standardangebot bekomme und dann aber sage ich will was anderes. Dann ist ja schon naiv anzunehmen das kostet nicht mehr.
Ist schlecht für Dich. Aber ist halt so
J
Joedreck
20.03.20 12:32
Nochmal: warum VOB?

Die Verhältnisse sehen so aus:

Du hast den Vertrag mit dem Bauträger getroffen. Darin enthalten war die Bauleistungsbeschreibung Elektrik mit 1 Brennstelle etc. Der Bauträger hat zum Vergleich seinen Wert dafür in Höhe von 14500€ festgesetzt. Das hättest du bekommen, wenn du das Gewerk herausgekommen hättest.
Also Vertragsverhältnis zwischen dir und BT.
BT beauftragt (gemäß Bauleistungsbeschreibung) den Elektriker.

Also Vertragsverhältnis Nummer zwei zwischen BT und E.

Jetzt reicht dir das aber nicht. Du willst mehr. Suchst dir 44 zusätzliche Steckdosen inkl Platz aus, etc. Schickst das dann so per Mail dem Elektriker. Das ganze nicht als Anfrage für ein Angebot, sondern als Auftrag.
Er nimmt den Auftrag an. Es entsteht ein Werkvertrag gem. Baugesetzbuch. Baugesetzbuch sagt, ist kein Preis vereinbart,gilt ein üblicher Preis. Baugesetzbuch sagt bei Werkvertrag schuldet der Handwerker die Leistung und du die Zahlung.

Es gab also drei, völlig voneinander unabhängige Verträge in diesem Fall. DU hast dem Elektriker ein Angebot zum Vertrag über 44 Steckdosen, etc gemacht. ER hat es angenommen.
Er schuldet Leistung. Hat er gebracht. DU schuldest Zahlung. Hast du nicht gemacht, weil in Unkenntnis. Du bist aber voll geschäftsfähig. Also gilt der Vertrag und die daraus entstehenden Pflichten.
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