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ᐅ Hauskauf: Veräußerung vor Ablauf der 10Jahre - Vorkaufsrecht


Erstellt am: 12.02.20 00:06

User081513.02.20 17:38
Ich befürchte nur, dass die Stadt erst nach Vorlage des Kaufvertrags entscheiden wird - vorher können sie sich nicht sicher sein, wie viel Geld tatsächlich erzielt wird und damit die Differenz berechnen...
Snowy3613.02.20 19:27
Kurze Nebenfrage : wer hat denn den Notar ausgewählt , ihr oder der Verkäufer ?


und hattet ihr einen Sachverständigen dabei der geprüft hat ob alles stimmt mit dem Haus ?

Das mit dem Einheimischenmodell ist ja öfter der Fall u ich denke jede Gemeinde entscheidet da individuell ... die Sitzungen sind öffentlich , man kann also dabei sein ....

Ich verstehe deine Aufregung aber hier heißt es Ruhe bewahren u abwarten was die entscheiden ....
Hauskauf 202013.02.20 20:10
Snowy36 schrieb:

Kurze Nebenfrage : wer hat denn den Notar ausgewählt , ihr oder der Verkäufer ?


und hattet ihr einen Sachverständigen dabei der geprüft hat ob alles stimmt mit dem Haus ?

Das mit dem Einheimischenmodell ist ja öfter der Fall u ich denke jede Gemeinde entscheidet da individuell ... die Sitzungen sind öffentlich , man kann also dabei sein ....

Ich verstehe deine Aufregung aber hier heißt es Ruhe bewahren u abwarten was die entscheiden ....

Den Notar haben wir ausgewählt, er hat schon mal eine Beurkundung für uns durchgeführt - lief alles super.
Das er in den Ruhestand geht ist natürlich ärgerlich allerdings bin ich mir sicher dass wir da eine Lösung finden werden. Noch hat er ja nur einen Entwurf angefertigt..

Ja, es wird immer deutlicher, dass alles darauf hinausläuft abzuwarten. Danke für den Hinweis, dass man dabei sein kann, vielleicht finde ich ja auf der Website der Gemeinde heraus wann genau es so weit ist.

Vielen Dank für die Ratschläge!
Nordlys13.02.20 21:37
Zunächst der Weg. Kaufvertrag wird beurkundet. In einem Passus steht, dass zur Zahlung des Preises u.a. neben sauberem Grundbuch etc. auch der Verzicht aufs Vorkaufsrecht durch die Stadt gehört. Der Notar wird also den Käufer nicht zur Zahlung auffordern, bevor das nicht vorliegt. Wenn die Stadt nun Vorkaufsrecht ausübt, dann ist der Vertrag eh nichtig.
Aber das passiert nicht. Es wird ggf. etwas anders passieren, das hängt an dem Vertrag, den der Erstbesitzer mit der Gemeinde oder Stadt hat. Es könnte sein, dass da steht, wenn xy innerhalb von z Jahren verkauft und ein Mehrerlös zum ursprünglich gezahlten Preis erzielt, so hat er mit x Prozent die Kommune daran zu beteiligen, es sei denn, diese verzichtet darauf ausdrücklich. So ein Konstrukt kann nur umschifft werden, wenn der Kaufvertrag zwischen Euch nichtig wird, sollte die Kommune nicht verzichten. Damit die Kommune verzichtet muss der Rat die Sachlage wissen, der Verkäufer sollte also ganz mit offenen Karten spielen, dem Bürgermeister oder Bürgervorsteher, je nach Kommunalverfassung, sagen, Herr Sundso ich will zu dem Preis verkaufen, weil ich mit Rücken an Wand. Und wenn ich den Preis erziele, bin ich meine Schulden los und kann Neustart versuchen, wenn ihr aber von mir nun Summe x haben wollt, geht es nicht. Dann werde ich wohl einen Zwangsverkauf durch die Bank nicht verhindern können. ....
Mit etwas Glück geht das dann durch. Wenn aber nicht, musst Du als Käufer nur abwarten, bis die Bank handelt und dann zugreifen. K.
Snowy3614.02.20 06:41
Wenn die Bank das Haus bekommt , wird es zu einem viel höheren Preis weg gehen ....versteht es doch ....
guckuck214.02.20 07:12
Jo und wenn er insolvent geht fragen sich alle, warum er das Haus verramscht hat Das Nachspiel willst auch nicht erleben.
Zumal hier Bekanntschaften im Spiel sind, die gewiss noch tiefer gehen als hier bisher zugegeben wurde.
kaufvertragnotarzahlungvorkaufsrecht