ᐅ Fragen zur Auslegung § 34 Baugesetzbuch
Erstellt am: 02.09.19 19:45
11ant14.10.19 20:36
Escroda schrieb:
Faktische Baugrenzen entstehen in der Fantasie des Betrachters. Hier meine Interpretation (dunkelblau):Diese Interpretation der Baugrenze hätte ich geteilt - wenn das Amt nun von einer BauLinie spricht ...Schlenk-Bär schrieb:
dass das Amt von einer faktischen Baulinie spricht, die sie an drei Häusern festmacht.... dann sehe ich auch diese klar imaginierbar: nämlich als identischer Abstand zur Straße wie bei den Häusern 22, 20 und 18.Dass das Amt dem Architekten nicht den Stift führt, halte ich für angemessen. Wirklich ratlos darf ein Fachmann da nicht sein, selbst mit wenig Erfahrung nicht.
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Escroda14.10.19 20:43
Schlenk-Bär schrieb:
Das Ergebnis sorgt uns gerade schon sehr.JA, da scheinen sich ja die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet zu haben.Schlenk-Bär schrieb:
schriftlich eine Anfrage gestelltWas heißt das? Eine formelle Bauvoranfrage? Mit Fotodokumentation? Gibt es einen Plan, den er vorgelegt hat?Schlenk-Bär schrieb:
auf erneute Nachfrage des ArchitektenWas heißt das? Schriftlich, fernmündlich, persönlich?Schlenk-Bär schrieb:
Hart finde ich, dass das Amt von einer faktischen Baulinie spricht, die sie an drei Häusern festmacht.Ich denke zwar, dass diese Auffassung einer gerichtlichen Prüfung nicht standhält, aber wer hat schon die Zeit und das Geld dagegen zu klagen?Schlenk-Bär14.10.19 20:53
Escroda schrieb:
JA, da scheinen sich ja die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet zu haben.Du sagst es und es ist ein Schlag ins Gesicht für uns. Escroda schrieb:
Was heißt das? Eine formelle Bauvoranfrage? Mit Fotodokumentation? Gibt es einen Plan, den er vorgelegt hat?Es hat eine Anfrage per E-Mail gestellt. Es war keine formelle Bauvoranfrage. Fotodokumentation war enthalten. Ja, es gab einen Plan. Er hat eine Kubaturstudie mitgeschickt - Lageplan Übersicht und verschiedene PerspektivenEscroda schrieb:
Was heißt das? Schriftlich, fernmündlich, persönlich?Per E-Mail. Escroda schrieb:
Ich denke zwar, dass diese Auffassung einer gerichtlichen Prüfung nicht standhält, aber wer hat schon die Zeit und das Geld dagegen zu klagen?So ist es. Wir ziehen ernsthaft in Betracht das Grundstück wieder zu verkaufen. Und das nach vielen Jahren Sucherei. Auch wenn es keine formelle Bauvoranfrage war, so wird das Amt seine Meinung nicht um 180 Grad ändern.Escroda14.10.19 21:29
Schlenk-Bär schrieb:
Es hat eine Anfrage per E-Mail gestellt.Das ist schade. Wir sprachen im Thread ja immer von Gesprächstermin, persönlicher Besuch oder Sondierungsgespräch. So eine halboffizielle, halbschriftliche Kommunikation per E-Mail halte ich für suboptimal, da man eben nicht völlig unverbindlich seine Ansichten austauschen kann.Schlenk-Bär schrieb:
Wir ziehen ernsthaft in Betracht das Grundstück wieder zu verkaufen.Wenn Dir die 10m Abstand so wichtig sind ... ich sehe diese zwingende Notwendigkeit nicht. Schlenk-Bär schrieb:
Ja, es gab einen Plan.Zeig' mal.Schlenk-Bär14.10.19 21:44
Escroda schrieb:
Das ist schade. Wir sprachen im Thread ja immer von Gesprächstermin, persönlicher Besuch oder Sondierungsgespräch. So eine halboffizielle, halbschriftliche Kommunikation per E-Mail halte ich für suboptimal, da man eben nicht völlig unverbindlich seine Ansichten austauschen kann.Wir wollten das dem Profi (Architekt) überlassen. Er war der Meinung, dass es so besser ist. Abgesehen davon, wollte er telefonieren, die Dame vom Amt hält es aber nicht für erforderlich ans Telefon zu gehen.Escroda schrieb:
Wenn Dir die 10m Abstand so wichtig sind ... ich sehe diese zwingende Notwendigkeit nicht.Es geht nicht nur darum. Die Behörde fordert die Aufnahme der faktischen vorderen Baulinie und die Einhaltung der Bebauungstiefe der Hauptnutzungen. Auf gut Deutsch: wir könnten eine beschissene kleine Vogelhütte bauen (auf 1200 qm Grundstück). Da können wir besser zur Miete wohnen bleiben, wo der Grundriss genau so wenig passt. Aber: Danke nochmals für Eure Hilfe.
guckuck215.10.19 06:17
Schlenk-Bär schrieb:
wir könnten eine beschissene kleine Vogelhütte bauen (auf 1200 qm Grundstück).Wie kommst du denn darauf?!Das sich ergebende Baufeld mag nicht sonst wie tief sein, aber es hat doch eine gewisse Breite. Zudem wird erst der konkrete Entwurf zeigen, was wirklich genehmigungsfähig ist und was nicht.
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