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ᐅ Idee für nachhaltige Entscheidung gesucht


Erstellt am: 06.10.19 11:09

kbt0906.10.19 20:43
Bei 18 m Grundstücksbreite geht deine Rechnung nicht auf. Wg. Abstandsflächen wird ein Haus wohl nicht breiter als rund 12,5 m sein können.

6x10 m für 60 qm Wohnfläche ergeben aber ein höheres Außenmaß.

Ich denke, erst mal sollten die Eigentums-/Erbverhältnisse geklärt werden, dann sollte man mit einem Architekt mal die Möglichkeiten eines Neubaus erörtern. Da kann man hier sicherlich Vorerörterungen machen, dazu ist aber vermaßter Lageplan mit Bauvorgaben (Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl, Baufenster, Geschossigkeit, Firsthöhen usw.) zwingend notwendig.

Man sollte sich aber klar sein, dass man insbesondere bei Bungalow durchaus mind. 2000 €/qm Wohnfläche Rechnungen muss. Dazu Abrisskosten, Zwischenwohnkosten und Neugestaltung des Grundstücks.
fragg07.10.19 08:07
Wem gehört das Grundstück (im Sinnen von: Wer steht im Grundbuch) euer dort gebautes Haus, gehört nicht euch, sondern dem, der im Grundbuch steht.
Wer ist erbe? Wie viel erben? Wer erhebt neben euch Anspruch?
Willst du wirklich dort (sowohl örtlich) als auch neben deiner Schwiegermutter wohnen?

ICH an eurer stelle würde das sein lassen, warten bis schwigermutti tot oder im heim ist, dann verkaufen und mit dem Geld den Kredit und das heim zahlen. jeh nach dem wie lange heim, und wo das Grundstück ist, kanns dann auch schon sein das das Geld alle ist.
Ruferianer07.10.19 19:51
kbt09 schrieb:

Ich denke, erst mal sollten die Eigentums-/Erbverhältnisse geklärt werden, dann sollte man mit einem Architekt mal die Möglichkeiten eines Neubaus erörtern. Da kann man hier sicherlich Vorerörterungen machen, dazu ist aber vermaßter Lageplan mit Bauvorgaben (Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl, Baufenster, Geschossigkeit, Firsthöhen usw.) zwingend notwendig.
Wenn wir das jetzt zuerst klären sollten, werde ich mich darum kümmern.
fragg schrieb:

Wem gehört das Grundstück (im Sinnen von: Wer steht im Grundbuch) euer dort gebautes Haus, gehört nicht euch, sondern dem, der im Grundbuch steht.
Wer ist erbe? Wie viel erben? Wer erhebt neben euch Anspruch?
Willst du wirklich dort (sowohl örtlich) als auch neben deiner Schwiegermutter wohnen?
DIe ersten Fragen kann ich (noch) nicht beantworten, die letzte schon: Ja, das ginge. Aber - und daher auch die Idee mit den zwei Häusern - eine gewisse räumliche Distanz (die nicht sonderlich groß sein muss) wäre nicht so schlecht.
Tassimat07.10.19 20:50
Ich muss auch noch mal fragen, wem gehört das Grundstück aktuell, nur der Schwiegermutter? Die Bank hat damit nichts zu tun, die führt mich nur zur zweiten Frage: Wie viel ist das Grundstück wert?

Im Falle des Erbes: Wie viele Leute haben (rechtlich) einen Erbanteil? Einfach gefragt: Wie viele Kinder und Enkel hat die gute Frau? Bitte beachte auch, dass nicht du erben wirst, sondern dein Ehepartner. Du wirst alle auszahlen müssen: Wert - Schulden
fragg08.10.19 08:53
würde dann sagen, lass es. wenn ihr da nur einen Euro rein steckt, kann es bei Erbstreitigkeiten für euch hässlich werden.

oder ihr macht was in die Richtung "wir wohnen, wir pflegen, wir erben". muss man aber auch wollen, und muss der Notar auch so ins Testament schreiben.
Ruferianer12.10.19 12:48
Tassimat schrieb:

Ich muss auch noch mal fragen, wem gehört das Grundstück aktuell, nur der Schwiegermutter? Die Bank hat damit nichts zu tun, die führt mich nur zur zweiten Frage: Wie viel ist das Grundstück wert?
Grundstückswert ist mir derzeit noch unbekannt. Wenn man die Bank außen vor lässt, gehört das Grundstück nur der Schwiegermutter.
Tassimat schrieb:
Im Falle des Erbes: Wie viele Leute haben (rechtlich) einen Erbanteil? Einfach gefragt: Wie viele Kinder und Enkel hat die gute Frau? Bitte beachte auch, dass nicht du erben wirst, sondern dein Ehepartner. Du wirst alle auszahlen müssen: Wert - Schulden
4 Kinder und 2 Enkel. Uns ist klar, dass das vermutlich nicht ganz einfach aufzulösen ist und dass es Ansprüche geben wird. Aber wir dachten auch in diese Richtung:
fragg schrieb:

oder ihr macht was in die Richtung "wir wohnen, wir pflegen, wir erben". muss man aber auch wollen, und muss der Notar auch so ins Testament schreiben.
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