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ᐅ Stadtvilla mit Krüppelwalmdach ?! Gibt es sowas?


Erstellt am: 12.04.12 19:06

E
eifohn
12.04.12 19:06
Hallo,
wir haben uns ein Grundstück mit 477m² reserviert und würde da gerne unsere, vom Architekten geplante 2 zweistöckige Stadtvilla hinsetzen wollen.
Allerdings macht uns der Bebauungsplan einen gewaltigen Strich durch die Rechnung. Lt. Bebauungsplan sind genau in unserem Bauabschnitt keine 2 zweistöckigen Stadtvillen mit Zeltdach oder Walmdach erlaubt, sondern lediglich 2 geschössige Haustypen mit Satteldach oder Krüppelwalmdach mit Max. 30° Neigung! Direkt gegenüber (andere Straßenseite) ist ein anderer Bauabschnitt und dort lt. Bebauungsplan erlaubt, sogar Pultdächer. ?! (waren leider keine passenden Grundstücke mehr frei für uns) Wir haben noch grade ein Eckgrundstück bekommen und versuchen das nun als Trumpf auszuspielen (das man eben von allen Seiten eine schöne Ansicht hat, nicht auf Giebel blickt.....)

Was können wir tun? Das Bauamt bei uns sagt "es wird keine Satzungs- und B-Planänderung geben, das bleibt so halten Sie sich an den Bebauungsplan und bauen so."
Super Aussage.

Jetzt suchen wir schon seit Tagen nach Bildern im Netz, auf denen man mal eine Stadtvilla (9x10m ca. 135m²) mit einem Krüppelwalmdach sieht aber nichts da. Ich habe noch kein einziges Bild gefunden, vielleicht kann mir ja jemand von euch mal freundlicherweise einen Link oder ein Bild schicken, damit wir uns mal was darunter vorstellen können.

Unser Architekt versucht jetzt mit einem offiziellen Schreiben eine Sondergenehmigung beim Bauamt zu erhalten, allerings sagte uns der "noch" Grundstücksbesitzer (Baugesellschaft) das dann alle in diesem Bauabschnitt eine Stadtvilla mit Zelt- / oder Walmdach bauen müssten und das nicht ginge, wir sollten uns also an den Bebauungsplan halten und fertig. Alle sehr kulant wie Ihr seht.

Wir blicken langsam nicht mehr durch und würden uns mal über ein Bild einer Stadtvilla mit Krüppelwalmdach freuen, denn das ist ja so erlaubt und so könnten wir endlich starten und anfangen und uns mit dem Haustyp letztendlich doch anfreunden.
Danke.
E
E.Curb
13.04.12 08:14
Moin,
eifohn schrieb:

Jetzt suchen wir schon seit Tagen nach Bildern im Netz, auf denen man mal eine Stadtvilla (9x10m ca. 135m²) mit einem Krüppelwalmdach sieht aber nichts da.

Was ist denn für Dich eine Stadtvilla ?
eifohn schrieb:

Unser Architekt......

Wenn Ihr schon einen Architekten habt, dann soll er Euch doch mal eine Stadtvilla mit Satteldach zeichnen
eifohn schrieb:

versucht jetzt mit einem offiziellen Schreiben eine Sondergenehmigung beim Bauamt zu erhalten,

Die Gemeinde wird sich bei Aufstellung des B-Planes schon was dabei gedacht haben. Eine Sondergenehmigung würde ich mal fast ausschließen. Wie wollt Ihr das begründen ?
"Stadtvilla mit Satteldach gefällt mir nicht" wird als Argument nicht reichen
eifohn schrieb:

sehr kulant wie Ihr seht.

Das hat mit Kulanz oder besser fehlender Kulanz nichts zu tun. Wenn es im Bebauungsplan festgesetzt ist, dann ist es festgesetzt. Ausnahmen gibt es zwar, aber die müssen begründet werden.


Gruß
E
eifohn
13.04.12 16:01

Eine Änderung der Bebauungsplan- Festsetzungen in Einzelfällen kann auch ohne komplette Änderung des B-Planes erfolgen.

Voraussetzung für eine solche Ausnahmegenehmigung wäre also:

- Die Änderung bezieht sich auf einen bzw. einige exponierte Punkte

- Die Interessen der Öffentlichkeit sind nicht betroffen
- Die Interessen Einzelner sind nicht betroffen
- Die Eigentümer der unmittelbaren Nachbargrundstücke müssen gehört werden

Bei unserem Grundstück handelt es sich ja um ein Eckgrundstück, so dass auf das gewünschte Zelt- bzw. Walmdach von allen Seite geblickt werden kann, was nach meiner Meinung nach besser passt und optisch besser aussieht. Völlig unverständlich ist, weshalb an dieser Stelle ein Pultdach oder Krüppelwalmdach erlaubt ist, aber ein optisch ansprechendes Zelt- bzw. Pyramidendach nicht zulässig ist. Natürlich ist das immer eine Geschmacksfrage...


Scharf sind wir ja nicht darauf, einen Rechtsstreit mit der Stadt zu führen, deshalb meine Frage, ob irgendjemand ein Bild mit einer Stadtvilla mit Krüppelwalmdach hätte. Wir können uns das auf Entwürfen nicht so recht vorstellen.

Eine typische Stadtvilla sieht für mich so aus (siehe unten, 2 Vollgeschosse mit 26 ° Flachdach):

Unser Architekt hat uns natürlich die Satteldachvariante bereits auf neuen Entwürfen dargestellt. Allerdings sieht ein Haus auf Entwürfen anders aus, als es in Natura aussehen würde.

Modernes zweistöckiges Haus mit weißer Fassade, dunkler Backsteinverkleidung und geparktem Auto.
B
Bauexperte
13.04.12 16:14
Hallo,
eifohn schrieb:
Eine Änderung der Bebauungsplan- Festsetzungen in Einzelfällen kann auch ohne komplette Änderung des B-Planes erfolgen.Voraussetzung für eine solche Ausnahmegenehmigung wäre also:

[Quote="eifohn, post: 33094"]- Die Änderung bezieht sich auf einen bzw. einige exponierte Punkte
Beispielhaft die Änderung der Trauf- oder Firsthöhe.

eifohn schrieb:
- Die Interessen der Öffentlichkeit sind nicht betroffen
Sind sie nicht, zumal eine Änderung - der Trauf- oder Firsthöhe - dem laienhaften Betrachter kaum auffallen wird.

Eine Anfechtung des B-Planes kann - bis zur endgültigen Entscheidung - zwischen mehreren Monaten und einigen Monaten in Anspruch nehmen.

Wo hast Du das Bild aufgenommen?


Freundliche Grüße
E
eifohn
13.04.12 16:38
Das Bild haben wir in irgendeinem Neubaugebiet bei uns in der Nähe gemacht, damit wir mal ein paar schöne Designs haben und uns danach aus allen gemachten Fotos unser Wunschhaus konzipieren möchten? Wieso ?! Ist es deines
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