ᐅ Bebauungsplan - Doppelhaus festlegen möglich?
Erstellt am: 01.05.19 12:01
D
Deepfritz01.05.19 12:01Hallo zusammen,
in einem Bebauungsplan sind vier Grundstücke (nebeneinander bereits erschlossen) eingezeichnet von denen mir zwei gehören (4&5). In dem Bebauungsplan sind auf den vier Grundstücken zwei Wohneinheiten (scheinbar als Doppelhaus) eingezeichnet.
Meine Frage ist: Besteht die Möglichkeit auf den zwei Grundstücken (4&5) von mir auch ein Einfamilienhaus zu bauen, oder kann ein Doppelhaus im Bebauungsplan festgelegt werden?
In dem Bebauungsplan steht unter anderem drin, dass auf den vier Grundstücken maximal zwei Wohneinheiten entstehen dürfen, allerdings nicht in welcher Form. Eine Beschränkung auf Doppelhaus konnte ich nicht finden,

Vielen Dank!
DeepFritz
in einem Bebauungsplan sind vier Grundstücke (nebeneinander bereits erschlossen) eingezeichnet von denen mir zwei gehören (4&5). In dem Bebauungsplan sind auf den vier Grundstücken zwei Wohneinheiten (scheinbar als Doppelhaus) eingezeichnet.
Meine Frage ist: Besteht die Möglichkeit auf den zwei Grundstücken (4&5) von mir auch ein Einfamilienhaus zu bauen, oder kann ein Doppelhaus im Bebauungsplan festgelegt werden?
In dem Bebauungsplan steht unter anderem drin, dass auf den vier Grundstücken maximal zwei Wohneinheiten entstehen dürfen, allerdings nicht in welcher Form. Eine Beschränkung auf Doppelhaus konnte ich nicht finden,
Vielen Dank!
DeepFritz
H
hampshire01.05.19 12:06Wir konnten in NRW ein Haus quer auf drei Grundstücke legen, die uns gehören. Vor dem Einreichen der Baugenehmigung war ich kurz beim Bauamt und siehe da: kein Problem.
Einfach mal vorbeilaufen.
Einfach mal vorbeilaufen.
haydee schrieb:
Würde auch im Bauamt nachfragen.
Sind die Grundstücke breit genug für Einfamilienhäuser?Ich denke es geht darum, über beide Grundstücke hinweg ein Einfamilienhaus zu bauen.opalau schrieb:
Ich denke es geht darum, über beide Grundstücke hinweg ein Einfamilienhaus zu bauen.Dann habe ich die Frage falsch verstanden. Auch bei einem Haus über 2 Grundstücke würde ich das Bauamt fragen. Währe bei uns nicht erlaubt
D
Deepfritz01.05.19 14:31opalau schrieb:
Ich denke es geht darum, über beide Grundstücke hinweg ein Einfamilienhaus zu bauen.ja genau so war es gemeint, ich werde mal beim Bauamt nachfragen, hatte gedacht das jemand vielleicht Erfahrung in die Richtung hat. Danke !
Ähnliche Themen