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ᐅ Definition Kellergeschoss


Erstellt am: 01.05.19 10:23

Y
ypg
01.05.19 11:33
Guido1980 schrieb:

Aber das könnte man ja auch über Geländeprofilierung bzw. Terrassierung des Gartens steuern oder?

Ja, natürlich!
Guido1980 schrieb:

Das sehe ich nicht so kritisch.

Obacht! Geht ja nicht nur um ein Auto oder die Garage, die Räume werden ja definitiv darunter leiden. Zb werden Fenster und Türen schnell oben anstoßen, wenn sie normal hoch ausgeführt werden. Tiefer angelegt bekommt man ein erdrückendes Gefühl. Weiter solltest Du überlegen, inwiefern Dein Fitness noch ausgeführt werden kann. Ein gängiges Jumping ist dann nicht mehr möglich. Weiterhin: wo soll die Sauna hin?

Du kannst Dein Ursprungsgebäude natürlich immer dem Bebauungsplan anpassen - ob es dann noch so benutzt werden kann...? ... sind dann ja offensichtliche Hausmängel beim Verkauf... außen hui, innen pfui...
Musst Du wissen.

Dazu kommt die Definition:
Guido1980 schrieb:

Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m
Es geht also nicht nur um Deckenhöhe...
Y
ypg
01.05.19 11:37
... wenn Du aus der unteren Ebene einen Keller machst, dann ist und bleibt es ein Keller. Schau mal hier im Forum: hier war eine Diskussion über ein Hausverkauf, welches nicht den Wohnraum hatte, wie die Maklerin im Exposé angegeben hat. Folglich weniger wert. In der Theorie. Es ging zwar auch um Schwarzbau, aber man kann diese Räume dann tatsächlich nicht als vollwertigen Wohnraum nutzen.
G
Guido1980
01.05.19 11:57
ypg schrieb:

Ja, natürlich!


Obacht! Geht ja nicht nur um ein Auto oder die Garage, die Räume werden ja definitiv darunter leiden. Zb werden Fenster und Türen schnell oben anstoßen, wenn sie normal hoch ausgeführt werden. Tiefer angelegt bekommt man ein erdrückendes Gefühl. Weiter solltest Du überlegen, inwiefern Dein Fitness noch ausgeführt werden kann. Ein gängiges Jumping ist dann nicht mehr möglich. Weiterhin: wo soll die Sauna hin?

Du kannst Dein Ursprungsgebäude natürlich immer dem Bebauungsplan anpassen - ob es dann noch so benutzt werden kann...? ... sind dann ja offensichtliche Hausmängel beim Verkauf... außen hui, innen pfui...
Musst Du wissen.

Dazu kommt die Definition:

Es geht also nicht nur um Deckenhöhe...

Ja ok das stimmt schon, aber es sind ja "nur" zwei Vollgeschosse zugelassen. Alternativ könnte man ja auch noch das DG durch Abgrenzung von Hohlräumen, die nicht zur "2/3-Fläche-des darunter liegenden Geschosses" gehören um in meinem Fall ca. 10 m2 reduzieren. Dann wäre doch das DG kein Vollgeschoss mehr und man könnte das KG zum Viel Glück machen oder irre ich da?
H
hampshire
01.05.19 12:17
interessant, dass Du die Garageneinfaht und Haustüre auf gegenüberliegenden Seiten hast. Wie ist der Geländeplan?

Zum Kellergeschoss: Wenn Du die Seite neben dem Fitnessraum etwas aufschüttest, bekommst Du keine Probleme mit den 1,40m. Garage schätze ich als Kellerteil ein, wäre aber mit Behörde zu klären.
Bezüglich der Heschosshöhe könntest Du mit verschiedenen Deckenhöhen arbeiten um im Fitnessraum eine angenehme Höhe zu erreichen - schließlich geht es hier um eine Durchschnittshöhe. Fitness 2,35, Rest 2,15 müsste gehen.
K
kbt09
01.05.19 12:50


Hier sieht es so aus, also ob die Garageneinfahrt abschüssig ist. Dann hast du im Punkt der Einfahrt in die Garage einen Knick, wo man doch schon die Höhe berücksichtigen muss.
Sollte die Garageneinfahrt eben sein ... dann sollte man es trotzdem nicht unterschätzen. Mal eben gegoogelt nach Sektionaltor Maßzeichnung:

Vertikalschnitt durch eine Türkonstruktion mit Maßlinien, Umlenkrolle, NovoPort und Abmessungen.
Y
ypg
01.05.19 13:20
hampshire schrieb:

interessant, dass Du die Garageneinfaht und Haustüre auf gegenüberliegenden Seiten hast. Wie ist der Geländeplan?
Such mal über sein Profil die Grundrissdiskussion. Dort ist es schon von uns mehrfach bemängelt, auch der Grundriss selbst. Aber wenn Guido es so haben will, dann ist es so!
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