ᐅ Gaube / Giebel - Definition
Erstellt am: 01.05.19 10:44
G
Guido198001.05.19 10:44Ich habe eine Frage zur Definition einer Gaube bzw. eines Giebels:
Und war ist in dem Bebauungsplan vorgeschrieben, dass man bei Dachaufbauten 1 m Mindestabstand vom unteren Dachrand und vom First einhalten muss. Außerdem darf die Traufhöhe Max. 3,50 sein.
Ist die beiliegende Bauart ein Giebel oder ein Dachaufbau bzw. würde das Bauamt einer solchen Bauform zustimmen?
Zählt dann die obere Traufe an der Gaube/Giebel auch zu der 3,50 m-Regelung? Bzw. ist der Mindestabstand von der Firsthöhe der Gaube bzw. des Giebels oder von deren Traufe zu bemessen? Und wie wird der Abstand gemessen (als Höhenversatz im Schnitt oder auf der Dachfläche)?


Und war ist in dem Bebauungsplan vorgeschrieben, dass man bei Dachaufbauten 1 m Mindestabstand vom unteren Dachrand und vom First einhalten muss. Außerdem darf die Traufhöhe Max. 3,50 sein.
Ist die beiliegende Bauart ein Giebel oder ein Dachaufbau bzw. würde das Bauamt einer solchen Bauform zustimmen?
Zählt dann die obere Traufe an der Gaube/Giebel auch zu der 3,50 m-Regelung? Bzw. ist der Mindestabstand von der Firsthöhe der Gaube bzw. des Giebels oder von deren Traufe zu bemessen? Und wie wird der Abstand gemessen (als Höhenversatz im Schnitt oder auf der Dachfläche)?
H
hampshire01.05.19 12:29Ich interpretiere das so, dass der 1m Mindestabstand der Gaube vom Giebel des Hauses so bemessen wird, dass der Giebel der Gaube mindestens 1m unterhalb des Hauptgiebels liegen muss. Somit würde das abgebildete Haus so nicht der Bauodnung entsprechen.
Ob es dennoch genehmigt werden kann, kannst Du beim Bauamt vor dem Einreichen des Bauantrages erfragen. Da bewegt sich schon mal jemand. Bei uns ist eine maximale Hausbreite in der Bauordnung vorgegeben, die wir um 1,5m überschreiten. Wurde per Sondergenehmigung ebenso gestattet wie das Verschieben des Baufensters um einen Meter nach hinten und das Erstellen eines Carports außerhalb des Baufensters.
Manchmal hilft es freundlich zu fragen und das Konzept vorzustellen.
Ob es dennoch genehmigt werden kann, kannst Du beim Bauamt vor dem Einreichen des Bauantrages erfragen. Da bewegt sich schon mal jemand. Bei uns ist eine maximale Hausbreite in der Bauordnung vorgegeben, die wir um 1,5m überschreiten. Wurde per Sondergenehmigung ebenso gestattet wie das Verschieben des Baufensters um einen Meter nach hinten und das Erstellen eines Carports außerhalb des Baufensters.
Manchmal hilft es freundlich zu fragen und das Konzept vorzustellen.
Guido1980 schrieb:
Ist die beiliegende Bauart ein Giebel oder ein DachaufbauEin GiebelGuido1980 schrieb:
würde das Bauamt einer solchen Bauform zustimmen?Frag' es. Dein Bebauungsplan erlaubt es so jedenfalls nicht.Guido1980 schrieb:
Zählt dann die obere Traufe an der Gaube/Giebel auch zu der 3,50 m-Regelung?Ja.Guido1980 schrieb:
Bzw. ist der Mindestabstand von der Firsthöhe der Gaube bzw. des Giebels oder von deren Traufe zu bemessen?Der Mindestabstand kommt ja nicht zum Tragen, da es sich nicht um einen Dachaufbau handelt.Guido1980 schrieb:
Und wie wird der Abstand gemessen (als Höhenversatz im Schnitt oder auf der Dachfläche)?Dein Dachaufbau ist unzulässig, wenn ein Teil des Dachaufbaus zu einem beliebigen Punkt des Ortganges, Firstes oder unteren Dachrandes weniger als der Mindestabstand entfernt ist. Da weitere Erläuterungen fehlen, ist - anders als bei der Höhe der Dachaufbauten - die wahre Strecke im dreidimensionalen Raum gemeint.G
Guido198002.05.19 07:59Escroda schrieb:
Dein Dachaufbau ist unzulässig, wenn ein Teil des Dachaufbaus zu einem beliebigen Punkt des Ortganges, Firstes oder unteren Dachrandes weniger als der Mindestabstand entfernt ist. Da weitere Erläuterungen fehlen, ist - anders als bei der Höhe der Dachaufbauten - die wahre Strecke im dreidimensionalen Raum gemeint.Also nicht der Höhenversatz sondern auf der Schrägen gemessen oder?
G
Guido198002.05.19 18:18ypg schrieb:
Hat das eigentlich Dein Architekt so geplant? Dem war doch der Bebauungsplan bekannt, oder?Ja das kommt vom Architekten … der hat aber auch gesagt, dass "noch nicht alle Details berücksichtigt worden sind und das im Zuge der Baugenehmigungsplanung erfolgt".
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