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ᐅ Baugenehmigungsverfahren - Fragen zur Vorgehensweise?


Erstellt am: 13.04.19 12:55

S
SherazKhan
13.04.19 12:55
Guten Tag,
Ich bin Meisterschülerin an der Bauhaus Universität Weimar. Ich mache gerade meine Masterarbeit. Ich habe einige Fragen zu stellen. Jede Hilfe wäre wirklich dankbar.
1.Welche Dokumente werden zur Baugenehmigung an die Planungsabteilung geschickt?
2.Werden sie als Zeichnungen oder 3D-Modell gesendet?
3. Wie prüft die Planungsabteilung, ob der Flucht- und Rettungsweg den Vorschriften entspricht?
4. Wie informiert die Planungsabteilung den Designer über die Probleme, die in den Zeichnungen oder dem Modell enthalten sind?

Vielen Dank fur ihre Zeit.
E
Escroda
13.04.19 13:42
Da ich mir unsicher bin, ob dies ein ernstgemeinter Beitrag ist (studierende männliche Meisterschülerin?) ein paar Gegenfragen:
- Was studierst Du?
- Wie lautet das Thema deiner Masterarbeit?
- Kennst Du das Baugesetzbuch?
- Kennst Du die Landesbauordnung?
S
SherazKhan
13.04.19 13:47
Ich studiere Master in Naturgefahren und Risiken im Hochbau.
Meine Masterarbeit beschäftigt sich mit der objektbasierten Modellprüfung der bauaufsichtsrechtlichen Vorschriften. Ja, ich kenne Baugesetzbuch und Landesbauordnung. Aber das Verfahren wird dort nicht detailliert beschrieben. Nur welche Arten von Genehmigungen haben wir. Ich möchte wissen, wie es im realen Szenario funktioniert.
E
Escroda
13.04.19 14:42
Ah, BIM, schöne neue Welt. Solange sich nicht einmal 16 Bundesländer auf eine einheitliche Landesbauordnung einigen können, scheitert ja schon eine automatisierte Abstandsflächenberechnung; da wird das digitale Lebenszeitmodell eines Gebäudes inklusive digitales genehmigungsverfahren wohl noch dauern. Aber gut, Visionen müssen sein.

Heute läuft's in NRW meistens noch so, mal am Beispiel eines einfachen Einfamilienhauses nach §64 Bauordnung NRW, ohne Besonderheiten mit Bebauungsplan und optionalem Vermesser:
-Vermesser lädt die Katasterdaten im NAS-Format von Server der Katasterbehörde herunter, arbeitet den analogen/digitalen Bebauungsplan und die durchgeführte topographische Vermessung ein und sendet dem Bauvorlageberechtigten den Lageplan-Vorabzug als DWG
- Bauvorlageberechtigter erstellt Grundrisse, Ansichten, Schnitte und sendet sie dem Vermesser als DWG-Datei zu
- Vermesser ergänzt seinen Lageplan um das projektierte Gebäude, berechnet Abstandsflächen, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Geschossigkeitsnachweis und stellt fünf ausgedruckte Ausfertigungen dem Bauvorlageberechtigten zur Verfügung
- Bauvorlageberechtigter füllt die Formulare (Bauantrag, Baubeschreibung, Statistik, Befreiungsantrag...) nach Landesbauordnung aus und druckt Grundrisse, Ansichten, Schnitte fünffach aus
- Ein Paket bekommt der Bauherr, eins verbleibt beim Bauvorlageberechtigten und drei gehen zur Genehmigungsbehörde
- diese beteiligt andere Behörden (Einzelfallabhängig, z.B. Gemeinde, Umweltamt, Vermessungsamt, Liegenschaftsamt, Planungsamt, Tiefbauamt) indem die Ausfertigungen per Post versendet werden
- nach Auswertung der Stellungnahmen und Abschluss der Prüfung erfolgt die Baugenehmigung per Bescheid an den Bauherren

Sind 1. und 2. damit beantwortet?
3. Wie genau meinst Du das? Beim Dachgeschoss eines Einfamilienhaus wird z.B. geprüft, ob das Dachflächenfenster groß genug und die Brüstungshöhe tief genug ist, um 2. Rettungsweg zu sein. Bei größeren Hallen hat der Planer die Fluchtweglängen innerhalb der Brandabschnitte in die Pläne einzutragen. Bei Großprojekten wird ein Brandschutzgutachten verlangt.
4. Der Bauherr bekommt ein Schreiben mit den aufgefallenen Mängeln und Bitte um Beseitigung innerhalb einer Frist. Eine Kopie geht dem Bauvorlageberechtigten zu.

Viel Text und doch lückenhaft. Für ausführlichere Informationen empfehle ich ein Praktikum in einem Architekturbüro oder bei einer Genehmigungsbehörde.

Es soll sogar schon die eine oder andere Kommune geben, die die digitale Signatur kennt und benutzt!
S
SherazKhan
13.04.19 15:01
Vielen Dank für Ihre Erklärung und Zeit. Haben Sie eine Quelle für all diese Erklärungen, damit ich im Detail lesen oder zitieren kann? Praktikum ist jetzt keine Option, da ich gerade mitten in meiner Masterarbeit bin. Wieder einmal bin ich für Ihre Zeit und Hilfe sehr dankbar
E
Escroda
13.04.19 15:13
SherazKhan schrieb:
Haben Sie eine Quelle für all diese Erklärungen
Berufserfahrung.
Die anderen wichtigen Quellen habe ich ja schon benannt: Baugesetzbuch und Bauordnung NRW. Wesentlich ist diesbezüglich in NRW natürlich noch die BauPrüfVO, die in anderen Bundesländern zumeist BauVorlVO genannt wird.
Zum genauen Verfahrensablauf kann jede Gemeinde ihre eigenen Regeln aufstellen - schriftlich oder durch mündliche Tradition. Die sind dann aber nicht allgemein verbindlich. Es lebe der Föderalismus!
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