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ᐅ Laut dem Gesetz wird die Baugenehmigung automatisch erteilt, wenn


Erstellt am: 08.01.2018 10:40

Steven 08.01.2018 21:15
Hallo

also hier in NRW dauern Baugenehmigungen fast Regelmäßig länger wie 6 Wochen, oder 3 Monate. Bei mir fast genau 6 Monate für einen Klimakeller. Ich kann mir nicht vorstellen, dass den Architekten dieser Weg nicht bekannt wäre.

Steven

Nordlys 08.01.2018 21:18
Such in der Landesbauordnung deines Bundeslandes. Bei uns in SH §69.

Lumpi_LE 08.01.2018 21:31
In der Bauordnung NRW gilt das nur für Dritte, die bei der Genehmigung mitwirken. §72 Abs 3

ypg 08.01.2018 21:36
Klaus1212 schrieb:
Guten Tag,

hat auch jemand schlechte Erfahrung mit dem Bauamt Hamburg Wandsbek?
...

Also, erst mal ist es keine schlechte Erfahrung, wenn man auf Post wartet, die nicht kommt oder man bei einer Firma oder Behörde über die Feiertage oder davor keinen ans Telefon bekommt.
Wie lang ist denn die „Frist“, von der Du sprichst?

Und wie lang habt ihr jetzt gewartet?

Und eine persönliche Frage wegen meines Unverständnis: bedeutet ‚keinen Einwand‘ der Behörde gleich ‚eine Baugenehmigung‘? Eine Baugenehmigung ist doch etwas anderes als ‚kein Einspruch‘, oder?

Nordlys 08.01.2018 21:51
Ich glaub, er hat sich unklar ausgedrückt. Wenn von denen nichts kommt innerhalb xy ist es eben genehmigt, so denkt er. In SH wäre das so., wenn der 69 gilt, also vereinfachtes Verfahren weil innerhalb eines B Planes gebaut wird und dieser ohne Sonderwünsche eingehalten wird.

Alex85 08.01.2018 22:18
Steven schrieb:
Von einer automatischen Baugenehmigung nach Fristablauf ist mir nichts bekannt.
Kannst du mir sagen, wo ich das nachlesen kann?

Wie gesagt, man erhält keine Baugenehmigung. Sondern die Feststellung, dass ein Baugenehmigungsverfahren für das Vorhaben nicht erforderlich ist.
Dieses Vorgehen hat nicht nur Vorteile. Bauherr und Fachplaner halten für die Korrektheit des Vorhabens den Kopf hin. Auch kann man keine wesentlichen Abweichungen nachreichen. Sobald Änderungen da sind, ist sofort die Grundlage des Baus entzogen (dh. Baustopp) und das Verfahren noch mal zu durchlaufen.
Es ist quasi der Expresszug, aber wer unterwegs abspringt muss wieder ganz von vorne anfangen.

§67 Bauordnung NRW

Rot-Grün in NRW wollten dies übrigens mit der neuen Fassung der Landesbauordnung einstampfen. Warum auch immer. Schwarz-Gelb hat darüber ein Moratorium verhängt. Bis Ende 2018 geht das Freistellungsverfahren noch da die alte Landesbauordnung weiter gilt. Das Moratorium hat aber das Ziel, das Freistellungsverfahren zu erhalten (s. Koalitionsvertrag).
landesbauordnungbaugenehmigungbehördemoratoriumfreistellungsverfahren