ᐅ Unterschreitung des Grenzabstands von 3 m
Erstellt am: 08.03.19 09:22
Guten Morgen,
ich hoffe, hier eine fundierte Antwort auf meine Fragstellung zur Unterschreitung des Grenzabstands von 3 Metern erhalten zu können. Insofern würde ich darum bitten, Statements nur aus entsprechender eigener Erfahrung oder aus professionellem Wissen heraus abzugeben. Also kein "ich denke mal" oder "gehe davon aus". Danke für Euer Verständnis. :-)
Bei der Gebäudeeinmessung durch einen öffentlich bestellter Vermessungsingenieur wurde festgestellt, dass der Grenzabstand an einer Gebäudeseite unseres Einfamilienhaus statt der geforderten 3 Meter nur 2,98 m beträgt. Es handelt sich um einen Neubau mit folgendem Wandaufbau 20 cm Kalksandstein + 16 cm WDVS und Putz. Mit bloßem Auge ist die Unterschreitung nicht festzustellen, da der Grenzverlauf nicht ersichtlich ist. Bei der Absteckung wurden auch nur teilweise Grenzsteine gefunden ("altes Baugebiet" aus den 60er/70ern, kein Neubaugebiet).
Thematisiert wurde die Sache seitens des Vermessers nicht. Ich habe das Messprotokoll nur per Post zugesendet bekommen. Eine Kopie davon geht standardmäßig an die Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauamt).
Meine Fragen:
1) Wie ist der weitere übliche Ablauf? Das heißt: was macht das Bauamt mit dem Messprotokoll? Zur Akte nehmen und ggf. warten bis der Nachbar sich möglicherweise "beschwert" oder werden die jetzt aktiv? Fall ja, inwiefern?
2) Gibt es eventuell "Bautoleranzen", innerhalb derer Abweichungen akzeptiert werden?
3) Wie könnte der Missstand - falls erforderlich - geheilt werden?
Danke für Eure Rückmeldungen.
Viel Glück
ich hoffe, hier eine fundierte Antwort auf meine Fragstellung zur Unterschreitung des Grenzabstands von 3 Metern erhalten zu können. Insofern würde ich darum bitten, Statements nur aus entsprechender eigener Erfahrung oder aus professionellem Wissen heraus abzugeben. Also kein "ich denke mal" oder "gehe davon aus". Danke für Euer Verständnis. :-)
Bei der Gebäudeeinmessung durch einen öffentlich bestellter Vermessungsingenieur wurde festgestellt, dass der Grenzabstand an einer Gebäudeseite unseres Einfamilienhaus statt der geforderten 3 Meter nur 2,98 m beträgt. Es handelt sich um einen Neubau mit folgendem Wandaufbau 20 cm Kalksandstein + 16 cm WDVS und Putz. Mit bloßem Auge ist die Unterschreitung nicht festzustellen, da der Grenzverlauf nicht ersichtlich ist. Bei der Absteckung wurden auch nur teilweise Grenzsteine gefunden ("altes Baugebiet" aus den 60er/70ern, kein Neubaugebiet).
Thematisiert wurde die Sache seitens des Vermessers nicht. Ich habe das Messprotokoll nur per Post zugesendet bekommen. Eine Kopie davon geht standardmäßig an die Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauamt).
Meine Fragen:
1) Wie ist der weitere übliche Ablauf? Das heißt: was macht das Bauamt mit dem Messprotokoll? Zur Akte nehmen und ggf. warten bis der Nachbar sich möglicherweise "beschwert" oder werden die jetzt aktiv? Fall ja, inwiefern?
2) Gibt es eventuell "Bautoleranzen", innerhalb derer Abweichungen akzeptiert werden?
3) Wie könnte der Missstand - falls erforderlich - geheilt werden?
Danke für Eure Rückmeldungen.
Viel Glück
N
nordanney08.03.19 09:38Möchtest Du eine juristische oder praktische Antwort?
Juristisch: Rückbau auf korrekten Grenzabstand erforderlich.
Praktisch: Es passiert nichts, da versehentlich der Grenzabstand überschritten wurde und ein Rückbau unverhältnismäßig ist.
Juristisch: Rückbau auf korrekten Grenzabstand erforderlich.
Praktisch: Es passiert nichts, da versehentlich der Grenzabstand überschritten wurde und ein Rückbau unverhältnismäßig ist.
Normalerweise würde ich die Messung solange wiederholen lassen, bis zufällig die 3,0m rauskommt 😉
Wenn die Unterlagen sowieso schon unterwegs sind, dann frag da doch einfach das Amt und nicht uns. Was soll denn noch schlimmeres passieren? Unsere Laienmeinung willst du doch eh nicht hören....
Wie auch immer, sei am Amt wesentlich freundlicher als hier im Forum, denn das Amt hat auch nur Spielraum für gefallenen Varianten Rückbau und Verhältnismäßigkeit. Sei also freundlich wenn du eine gutmütige Entscheidung willst.
Ippebson schrieb:
Eine Kopie davon geht standardmäßig an die Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauamt).
Wenn die Unterlagen sowieso schon unterwegs sind, dann frag da doch einfach das Amt und nicht uns. Was soll denn noch schlimmeres passieren? Unsere Laienmeinung willst du doch eh nicht hören....
Wie auch immer, sei am Amt wesentlich freundlicher als hier im Forum, denn das Amt hat auch nur Spielraum für gefallenen Varianten Rückbau und Verhältnismäßigkeit. Sei also freundlich wenn du eine gutmütige Entscheidung willst.
N
nordanney08.03.19 11:07Ippebson schrieb:
Ich hatte doch ausdrücklich um profunde Antworten gebeten...Hast Du doch bekommen...Noch profunder wird nur das Bauamt antworten können.
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