Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Unterschreitung des Grenzabstands von 3 m


Erstellt am: 08.03.19 09:22

I
Ippebson
08.03.19 09:22
Guten Morgen,

ich hoffe, hier eine fundierte Antwort auf meine Fragstellung zur Unterschreitung des Grenzabstands von 3 Metern erhalten zu können. Insofern würde ich darum bitten, Statements nur aus entsprechender eigener Erfahrung oder aus professionellem Wissen heraus abzugeben. Also kein "ich denke mal" oder "gehe davon aus". Danke für Euer Verständnis. :-)

Bei der Gebäudeeinmessung durch einen öffentlich bestellter Vermessungsingenieur wurde festgestellt, dass der Grenzabstand an einer Gebäudeseite unseres Einfamilienhaus statt der geforderten 3 Meter nur 2,98 m beträgt. Es handelt sich um einen Neubau mit folgendem Wandaufbau 20 cm Kalksandstein + 16 cm WDVS und Putz. Mit bloßem Auge ist die Unterschreitung nicht festzustellen, da der Grenzverlauf nicht ersichtlich ist. Bei der Absteckung wurden auch nur teilweise Grenzsteine gefunden ("altes Baugebiet" aus den 60er/70ern, kein Neubaugebiet).
Thematisiert wurde die Sache seitens des Vermessers nicht. Ich habe das Messprotokoll nur per Post zugesendet bekommen. Eine Kopie davon geht standardmäßig an die Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauamt).

Meine Fragen:
1) Wie ist der weitere übliche Ablauf? Das heißt: was macht das Bauamt mit dem Messprotokoll? Zur Akte nehmen und ggf. warten bis der Nachbar sich möglicherweise "beschwert" oder werden die jetzt aktiv? Fall ja, inwiefern?

2) Gibt es eventuell "Bautoleranzen", innerhalb derer Abweichungen akzeptiert werden?

3) Wie könnte der Missstand - falls erforderlich - geheilt werden?

Danke für Eure Rückmeldungen.
Viel Glück
N
nordanney
08.03.19 09:38
Möchtest Du eine juristische oder praktische Antwort?

Juristisch: Rückbau auf korrekten Grenzabstand erforderlich.
Praktisch: Es passiert nichts, da versehentlich der Grenzabstand überschritten wurde und ein Rückbau unverhältnismäßig ist.
Y
ypg
08.03.19 10:06
Da kann Dir wohl keiner eine Antwort geben, da jedes Bauamt seinen eigenen Ermessensspielraum zu Toleranzen hat.
I
Ippebson
08.03.19 10:09
Ich hatte doch ausdrücklich um profunde Antworten gebeten...
T
Tassimat
08.03.19 10:52
Normalerweise würde ich die Messung solange wiederholen lassen, bis zufällig die 3,0m rauskommt 😉
Ippebson schrieb:
Eine Kopie davon geht standardmäßig an die Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauamt).

Wenn die Unterlagen sowieso schon unterwegs sind, dann frag da doch einfach das Amt und nicht uns. Was soll denn noch schlimmeres passieren? Unsere Laienmeinung willst du doch eh nicht hören....

Wie auch immer, sei am Amt wesentlich freundlicher als hier im Forum, denn das Amt hat auch nur Spielraum für gefallenen Varianten Rückbau und Verhältnismäßigkeit. Sei also freundlich wenn du eine gutmütige Entscheidung willst.
N
nordanney
08.03.19 11:07
Ippebson schrieb:
Ich hatte doch ausdrücklich um profunde Antworten gebeten...
Hast Du doch bekommen...

Noch profunder wird nur das Bauamt antworten können.
bauamtgrenzabstandrückbauunterschreitungmessprotokoll