ᐅ Unterschreitung des Grenzabstands von 3 m
Erstellt am: 08.03.19 09:22
HilfeHilfe schrieb:
Profunde Antwort : wau wau die Hunde hast du geweckt !! Man stellt vorher solche Fragen und dann schickt man die Unterlagen weg ! Du bist jetzt der Spezies Beamte jetzt ausgeliefert . Wenn er streng nach Vorschrift handelt : Rückbau !!!Bitte aufmerksamer lesen!
Der Vermesser hat die Bescheinigung inkl. Messprotokoll der UBA zur Verfügung gestellt. So läuft das hier.
Ich sag Dir als jemand, der mit Vorschriften sonst auch im Leben umgehen muss. Die zwei cm bei Altplänen aus den 70 ern übersieht man. Nimm Dir mal ein Lineal und meditiere mal die zwei cm.
Übrigens haben wir um drei qm die Grundflächenzahl gerissen, offiziell im Bauantrag. Ist auch klar gegangen. Das sind doch alles keine Ungeheuer, die da sitzen in den Ämtern. Karsten
Übrigens haben wir um drei qm die Grundflächenzahl gerissen, offiziell im Bauantrag. Ist auch klar gegangen. Das sind doch alles keine Ungeheuer, die da sitzen in den Ämtern. Karsten
Escroda schrieb:
Na ja, das Saarland ist klein und in anderen Bundesländern ist es nicht üblich, dass der Vermesser die Gebäudeeinmessung an die Bauaufsicht weiterleitet. Wo ist dieser Standard denn verankert (Rechtsgrundlage)? §78 (6) Landesbauordnung ist ja nur eine Kann-Bestimmung und das VermKatG verweist auf die Möglichkeit einer Rechtsverordnung. Gibt es die?
Zu meinem Vorschlag
hast Du nichts zu sagen? Der Hund ist schon wach. Und Du hast ihn bezahlt.
... steht im Widerspruch zu
... frage ich mich auch immer. Daher war ich gerade in der Stadtbücherei. Leider ist die Glaskugel bereits ausgeliehen und es besteht eine sehr lange Warteliste, so dass mit verbindlichen kurzfristigen Antworten nicht zu rechnen ist.Einen Widerspruch kann ich nicht erkennen.
Scheinbar war ich der irrigen Meinung, dass es hier Leute gibt, die den Ablauf in einem solchen Fall kennen. Dabei sehe ich den grundsätzlichen Unterschied darin, ob entweder die UBA wegen des Verstoßes als solchen per se tätig wird bzw. werden muss oder ob sie keinen Anlass darin sieht zu reagieren, solange der "geschädigte" Nachbar nicht den Missstand reklamiert.
Viel Glück
Nordlys schrieb:
Ich sag Dir als jemand, der mit Vorschriften sonst auch im Leben umgehen muss. Die zwei cm bei Altplänen aus den 70 ern übersieht man. Nimm Dir mal ein Lineal und meditiere mal die zwei cm.
Übrigens haben wir um drei qm die Grundflächenzahl gerissen, offiziell im Bauantrag. Ist auch klar gegangen. Das sind doch alles keine Ungeheuer, die da sitzen in den Ämtern. KarstenDanke Karsten für die erste erfahrungsbasierte Rückmeldung.
Ippebson schrieb:
Danke Karsten für die erste erfahrungsbasierte Rückmeldung.Wenn das @Escroda liest 😉