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ᐅ Unterschreitung des Grenzabstands von 3 m


Erstellt am: 08.03.19 09:22

C
chand1986
09.03.19 07:54
Ippebson schrieb:
rn würde ich darum bitten, Statements nur aus entsprechender eigener Erfahrung oder aus professionellem Wissen heraus abzugeben.
Du kofferst dem einzigen Mitglied an's Bein, das über die von dir geforderte "professionelle Erfahrung" verfügt, und dir auch mithilfe dieser noch eine wertvolle Antwort gegeben hat? Stark...
Ippebson schrieb:
Meine Fragen:
1) Wie ist der weitere übliche Ablauf? Das heißt: was macht das Bauamt mit dem Messprotokoll? Zur Akte nehmen und ggf. warten bis der Nachbar sich möglicherweise "beschwert" oder werden die jetzt aktiv? Fall ja, inwiefern?
Üblicherweise passiert da: Nix. Erfahrungswerte für den gegenteiligen Fall haben nicht mal Fachleute, weil kommt ja fast nie vor.
Ippebson schrieb:
2) Gibt es eventuell "Bautoleranzen", innerhalb derer Abweichungen akzeptiert werden?
2) Nicht explizit festgeschrieben. Aber die 2cm sind innerhalb der Toleranz eines so alten Katasters, wie dir dargelegt wurde.
Ippebson schrieb:
3) Wie könnte der Missstand - falls erforderlich - geheilt werden?
Ausgleichszahlung oder Rückbau.
E
Escroda
09.03.19 08:29
Ippebson schrieb:
Danke für Euer Verständnis. 🙂
Bitte.
Ist ja nicht schlimm, wenn Dir das Verständnis für hilfreiche Beiträge fehlt. Schlimm ist, statt nachzufragen, die Antwortgeber zu diskreditieren.
H
HilfeHilfe
09.03.19 08:52
tomtom79 schrieb:
So Korinthenkackerhaft wie du hier rüberkommst, hoffe ich das du an die gleiche sorte Beamten kommst und er den Rückbau der 2cm verlangt.
Unterschreib ich sofort
Y
ypg
09.03.19 11:17
Mit Handy sieht man übrigens die Berufsbezeichnungen im Hochformat nicht, erst wenn man das Handy quer nimmt 😉

Ich persönlich finde es für die Neutralität gut 🙂
Allerdings ist schon lustig, wie die ein oder andere „richtige“ Antwort hier gewertet wird.

Wenn es nach Erfahrungen mit den Ämtern geht: da gibt es von jedem Bauherren eine andere Erfahrung, schlimmer ist, dass gleiches Amtsverhalten sogar von verschiedenen Bauherren anders aufgenommen werden, also zu zwei unterschiedlichen Antworten führen kann 😉