ᐅ Grundriss Schlauchhaus L-Form Dreieckiges Grundstück samt Eiche
Erstellt am: 04.11.18 10:54
Oakland08.03.19 10:44
Guten Morgen in die Runde!
Eigentlich wollte ich mich erst wieder melden, wenn unser Bauantrag durch ist...
Das verzögert sich leider aktuell. Es kam ein Schreiben von der Bauaufsicht, weil wir keinen Vertreter im Antrag genannt haben. Wir wussten nicht, dass das obligatorisch ist. Lt. Wortlaut der gesetzlichen Regelung ist das ja eine "Kann"-Regelung, oder? Und wieso muss überhaupt ein Vertreter genannt werden? Meine Frau und ich sind die Bauherren. Muss jetzt noch einer von uns explizit zum Vertreter ernannt werden?
Und der Eiche geht es prima. Wir dürfen sogar noch ein bisschen näher dran...
Neue Grundrisse reiche ich nach.
Liebe Grüße
Oakland
Eigentlich wollte ich mich erst wieder melden, wenn unser Bauantrag durch ist...
Das verzögert sich leider aktuell. Es kam ein Schreiben von der Bauaufsicht, weil wir keinen Vertreter im Antrag genannt haben. Wir wussten nicht, dass das obligatorisch ist. Lt. Wortlaut der gesetzlichen Regelung ist das ja eine "Kann"-Regelung, oder? Und wieso muss überhaupt ein Vertreter genannt werden? Meine Frau und ich sind die Bauherren. Muss jetzt noch einer von uns explizit zum Vertreter ernannt werden?
Und der Eiche geht es prima. Wir dürfen sogar noch ein bisschen näher dran...
Neue Grundrisse reiche ich nach.
Liebe Grüße
Oakland
kaho67408.03.19 10:53
Oakland schrieb:
Und der Eiche geht es prima. Wir dürfen sogar noch ein bisschen näher dran...
Das klingt ja super.Ja Vertreter muss sein. Idealerweise Dein Architekt. Darüber würd ich mich nicht erregen, da kommen noch ganz andere Kröten auf Dich zu. Immer hübsch locker bleiben.
PS: Meine Eiche muss jetzt umziehen. Zu nah an der Einfahrt. Diese Eichen immer! Naja, 1m hoch... :P
haydee08.03.19 10:59
Oh das ist ärgerlich
Bauämter
Unseres war langsam
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Escroda09.03.19 15:33
Oakland schrieb:
Wir wussten nicht, dass das obligatorisch ist. Lt. Wortlaut der gesetzlichen Regelung ist das ja eine "Kann"-Regelung, oder?Ich vermute, Du beziehst Dich auf §53 (3) Bauordnung NRW. Das kommt eigentlich nur zum Tragen, wenn mehrere Bauherren mit unterschiedlichen Adressen im Bauantrag stehen und daher die Bauaufsicht nicht weiß, an wen sie die Bescheide versenden soll. Oder bei Firmen, damit sicher gestellt ist, dass nur berechtigte Personen Entscheidungen treffen können und auch nur denen Entscheidungen der Behörde zur Kenntnis gelangen. Ruf' doch mal beim Sachbearbeiter an, ob das wirklich das Problem ist. kaho674 schrieb:
Ja Vertreter muss sein.So? Bei Eheleuten? Ich denke nicht. Aber die neue Bauordnung ist mir noch nicht so vertraut. kaho674 schrieb:
Idealerweise Dein Architekt.Kann man machen, würde ich aber nicht. Wenn der bei der Behörde Mist baut, bekommt man als Bauherr das erst mal gar nicht mit, weil der ganze Schriftverkehr nur über ihn läuft und der seine Schuld dann einfach auf andere abwälzen kann.kaho67409.03.19 17:12
Escroda schrieb:
So? Bei Eheleuten? Ich denke nicht. Aber die neue Bauordnung ist mir noch nicht so vertraut.Oh, vielleicht hab ich das verwechselt und er meinte was ganz anderes. Für den Bauantrag brauchten wir damals einen Bestätigung seitens eines "Vertreters" der vom Fach ist - bei uns der Architekt - damit das Bauamt weiß, dass wir uns das nicht allein ausdenken und Murks bauen. Ohne seinen Stempel haben die sich die Unterlagen gar nicht angeguckt. Ich dachte darum ging es.Escroda09.03.19 21:39
kaho674 schrieb:
Ohne seinen Stempel haben die sich die Unterlagen gar nicht angeguckt.Ach so, Du meinst die Bauvorlageberechtigung. Ich hoffe doch nicht, dass er seinen Bauantrag ohne Angabe eines Bauvorlageberechtigten abgegeben hat.kaho674 schrieb:
Ich dachte darum ging es.Nur kann es aufklären.Ähnliche Themen