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ᐅ Das Landratsamt fordert von uns einen Freiflächengestaltungsplan


Erstellt am: 12.06.17 17:51

11ant12.06.17 18:59
V3ctra schrieb:
Unser Architekt ist nicht in der Lage einen zu erstellen, er kennt sich mit Wuchsklassen von Bäumen usw. nicht aus.
V3ctra schrieb:
Das blöde ist das wir ohne diesen Plan keine Baugenehmigung erhalten.
Der Architekt schuldet eine genehmigungsfähige Planung - ob er dazu Subingenieure braucht, ist sein Problem.

Soll er doch in den Genehmigungsplan exakt die Sträuchlein reinschreiben, die der Bebauungsplan aufzählt (lesen wird er ja wohl können), Bäume weglassen wo nicht als Ersatzpflanzung erforderlich, und fertig.

Niemand wird nachher das Haus wieder abreißen kommen, weil Geranien stehen wo jemand Petunien hingeschrieben hat *LOL*
sven.conzi12.06.17 19:09
Wir haben mit dem Architekten eine einfache Skizze erstellt - farbig, wo erkennbar war, wo wird gepflastert, Rasen, Hecke, Bäume, Mülltonnen, Carport. Das hat dem Amt gereicht.
Escroda13.06.17 08:41
11ant schrieb:
Der Architekt schuldet eine genehmigungsfähige Planung
Ist nur die Frage, ob der Vertrag so gestaltet ist, dass die Kosten inbegriffen sind. Ansonsten wird sich der Architekt diese Vermittlungsleistung zusätzlich bezahlen lassen.
V3ctra schrieb:
Ich Probier mal mein Glück, oder ich mal mit paint ein paar Bäumchen rein.
Kannst Du machen. Wenn Du dir die Anforderungen an den Inhalt eines solchen Planes durchliest, wirst Du die Aussichten auf Akzeptanz seitens der Behörde vermutlich eher gering einschätzen. Hole Dir noch zwei Alternativangebote ein und lass den Plan vom Profi erstellen. Wenn Du den fertigen Plan siehst, wirst Du vielleicht sagen, das hätte ich auch gekonnt. Aber im Vorhinein herauszubekommen, worauf es beim Plan ankommt, dürfte schwierig sein.
sven.conzi schrieb:
Das hat dem Amt gereicht.
In Bayern ist eben so manches anders. Sofern es sich nicht um ein großes Mehrfamilienhausprojekt handelt, finde ich die Anforderung auch übertrieben aber vorschriftenkonform und damit unvermeidlich.
V3ctra13.06.17 16:07
Escroda schrieb:
Ist nur die Frage, ob der Vertrag so gestaltet ist, dass die Kosten inbegriffen sind. Ansonsten wird sich der Architekt diese Vermittlungsleistung zusätzlich bezahlen lassen.

Da wird der Hund begraben sein. Aber in der Bauleistungsbeschreibung steht: Wir erstellen die kompletten Unterlagen für den Bauantrag (Maßstab 1:100) unter Berücksichtigung der örtlichen Bauauflagen zur Abgabe bei der zuständigen Behörde.

Zum Bauantrag gehören:
-das Bauantragsformular mit Baubeschreibung
-die Baupläne
-die Wohnflächenberechnung
-die Berechnung des umbauten Raumes
-die Entwässerungspläne
-die bauphysikalischen Nachweise für Brand und Schallschutz

Leider steht da nichts von Freiflächengestaltungsplänen...
11ant13.06.17 16:16
V3ctra schrieb:
Aber in der Bauleistungsbeschreibung steht: Wir erstellen die kompletten Unterlagen für den Bauantrag
Ach so, klar. Nix Architekt, nur Bauunternehmer, Planvorleger.
Jürgenj13.06.17 16:24
Moin,

bei uns wurde kein expliziter Plan gefordert, aber der Architekt hat nach unserer Vorgabe (ein paar Vorstellungen haben wir schon) ein paar Pflänzlein hinein gemalt, aus denen ersichtlich wurde, dass wir uns an den Bebauungsplan halten.

Kosten: keine

Grüße
Jürgen
architektbäumebehördebauantrag