Hallo,
ich brauch dringend einmal Rat, was ich tun sollte bzw. nicht, da mein Bauvorhaben evtl. in stocken geraten könnte!
Folgender Hintergrund. Ich habe im September ein Grundstück gekauft, dieses zuvor geteilt worden ist. Es wurde auch als bebaubares Grundstück verkauft. Der damalige Eigentümer hat anscheinend im Juni (laut Bauamt)eine vorläufige Baugenehmigung eingeholt und das Grundstück vermessen lassen.
Ich baue wie viele auch mit einem Bauträger. Beim Architekten Termin, erwähnte bereits der Architekt, dass ein Nachbar evtl. unangenehm aufgefallen ist und wir uns sehr strikt an gesetzliche Vorgaben halten.
Darauf hin habe ich natürlich erst einmal keinen großen Wert darauf gelegt.
Da mir letztens aber bei Begehung meines Grundstücks ein anderer Nachbar stutztig frage: Darfst du überhaupt bauen? Ist es nicht vor Gericht, habe ich mich entschlossen nun näher nachzuhaken. Das Bauamt erteilte mir dann folgende Auskunft: Angeblich sind 2 Nachbarn (gegenüberliegende Straßenseite) mit dem Bau nicht einverstanden, im Juni gab es seitens der Behörde einen positiven Baubescheid. Die Behörde (damalige Bezirksleiterin, im Ruhestand nun) hat es versäumt, die Nachbarschaft über einen evtl. Bau zu informieren! Aus einer 4 Wochen Frist, ist nun eine 1 Jahresfrist geworden, bei der eine Klage/Widerruf gegen das Bauvorhaben eingelegtz werden darf. Dies ist aktuell noch nicht geschehen! Am Freitag habe ich einen Termin beim zuständigen Bauamt, bei der mir näheres erläutert wird. Eine Baugenehmigung liegt aktuell noch nicht vor, da noch kein Bauantrag gestellt worden ist angeblich. Mein Bauträger hat aber angeblich bereits den Antrag gestellt. Hier erwarte ich von beiden Seiten (Bauamt und Bauträger) noch eine genauere Info.
Das Ganze hat uns nun sehr geschockt und nun ist die Frage wie es rechtlich da aussieht, ob eine evlt. Klage Bestand hätte und was meine Rechte in dem ganzen Dilemma sind? Denn!! Ich kaufe mit Sicherheit kein Grundstück als Bauland, das im Endeffekt vielleicht in der Schwebe steht.
Anscheinend zögern die beiden Nachbarn mit der Klage, da ja in einem Streitfall (Gericht usw.) ich Schadenersatzansprüche auf Sie, oder die Behörde stellen könnte. Dies werde ich auf alle Fälle tun, wenn es auch nur zu kurzen Verzögerungen oder sonstigen Kosten kommt.
Hat jemand mal einen ähnlichen Fall, bzw. kennt sich damit gut aus? Um einen Rat wäre ich sehr dankbar.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Bauträger mich über alles inforniert hat, gerade beim Bauantrag etc.
Laut ihm ist ihm keine Klage bekannt, was stimmt aktuell.
Danke und Gruß
T
ich brauch dringend einmal Rat, was ich tun sollte bzw. nicht, da mein Bauvorhaben evtl. in stocken geraten könnte!
Folgender Hintergrund. Ich habe im September ein Grundstück gekauft, dieses zuvor geteilt worden ist. Es wurde auch als bebaubares Grundstück verkauft. Der damalige Eigentümer hat anscheinend im Juni (laut Bauamt)eine vorläufige Baugenehmigung eingeholt und das Grundstück vermessen lassen.
Ich baue wie viele auch mit einem Bauträger. Beim Architekten Termin, erwähnte bereits der Architekt, dass ein Nachbar evtl. unangenehm aufgefallen ist und wir uns sehr strikt an gesetzliche Vorgaben halten.
Darauf hin habe ich natürlich erst einmal keinen großen Wert darauf gelegt.
Da mir letztens aber bei Begehung meines Grundstücks ein anderer Nachbar stutztig frage: Darfst du überhaupt bauen? Ist es nicht vor Gericht, habe ich mich entschlossen nun näher nachzuhaken. Das Bauamt erteilte mir dann folgende Auskunft: Angeblich sind 2 Nachbarn (gegenüberliegende Straßenseite) mit dem Bau nicht einverstanden, im Juni gab es seitens der Behörde einen positiven Baubescheid. Die Behörde (damalige Bezirksleiterin, im Ruhestand nun) hat es versäumt, die Nachbarschaft über einen evtl. Bau zu informieren! Aus einer 4 Wochen Frist, ist nun eine 1 Jahresfrist geworden, bei der eine Klage/Widerruf gegen das Bauvorhaben eingelegtz werden darf. Dies ist aktuell noch nicht geschehen! Am Freitag habe ich einen Termin beim zuständigen Bauamt, bei der mir näheres erläutert wird. Eine Baugenehmigung liegt aktuell noch nicht vor, da noch kein Bauantrag gestellt worden ist angeblich. Mein Bauträger hat aber angeblich bereits den Antrag gestellt. Hier erwarte ich von beiden Seiten (Bauamt und Bauträger) noch eine genauere Info.
Das Ganze hat uns nun sehr geschockt und nun ist die Frage wie es rechtlich da aussieht, ob eine evlt. Klage Bestand hätte und was meine Rechte in dem ganzen Dilemma sind? Denn!! Ich kaufe mit Sicherheit kein Grundstück als Bauland, das im Endeffekt vielleicht in der Schwebe steht.
Anscheinend zögern die beiden Nachbarn mit der Klage, da ja in einem Streitfall (Gericht usw.) ich Schadenersatzansprüche auf Sie, oder die Behörde stellen könnte. Dies werde ich auf alle Fälle tun, wenn es auch nur zu kurzen Verzögerungen oder sonstigen Kosten kommt.
Hat jemand mal einen ähnlichen Fall, bzw. kennt sich damit gut aus? Um einen Rat wäre ich sehr dankbar.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Bauträger mich über alles inforniert hat, gerade beim Bauantrag etc.
Laut ihm ist ihm keine Klage bekannt, was stimmt aktuell.
Danke und Gruß
T
H
hampshire20.02.19 21:49Du hast das Grundstück nun seit 5 Monaten, beschäftigst Dich mit Klageszenarien und hast noch kein Wort mit einem Nachbarn gewechselt? Was ist den da los?
Sozialkompetenz ersetzt vielen den Anwalt, da viele Streitfälle ganz simpel von vorne hinein vermieden werden.
Wirklich vernünftig ist es, noch noch vor dem Grundstückskauf bei den Nachbarn zu melden und mal nachzufragen, was man denn tun kann um ein guter künftiger Nachbar zu werden. Reagiert da jemand feindselig - Grundstück nicht kaufen. Im schönsten Haus lebt es sich schlecht, wenn man eine vergiftete Nachbarschaft hat.
Sozialkompetenz ersetzt vielen den Anwalt, da viele Streitfälle ganz simpel von vorne hinein vermieden werden.
Wirklich vernünftig ist es, noch noch vor dem Grundstückskauf bei den Nachbarn zu melden und mal nachzufragen, was man denn tun kann um ein guter künftiger Nachbar zu werden. Reagiert da jemand feindselig - Grundstück nicht kaufen. Im schönsten Haus lebt es sich schlecht, wenn man eine vergiftete Nachbarschaft hat.
hampshire schrieb:
Du hast das Grundstück nun seit 5 Monaten, beschäftigst Dich mit Klageszenarien und hast noch kein Wort mit einem Nachbarn gewechselt? Was ist den da los?
Sozialkompetenz ersetzt vielen den Anwalt, da viele Streitfälle ganz simpel von vorne hinein vermieden werden.
Wirklich vernünftig ist es, noch noch vor dem Grundstückskauf bei den Nachbarn zu melden und mal nachzufragen, was man denn tun kann um ein guter künftiger Nachbar zu werden. Reagiert da jemand feindselig - Grundstück nicht kaufen. Im schönsten Haus lebt es sich schlecht, wenn man eine vergiftete Nachbarschaft hat.Na das klingt ganz gut ist aber aus meiner Sicht nicht Die Praxis! Warum sollte ich mich als Eigentümer von vorne rein auf gut deutsch gesagt entschuldigen oder gar bitten was derjenige davor auch getan hat , nämlich gebaut. Das hätte ich dann zu gegeben Anlass mit Sicherheit getan, so wie mit dem direkten Nachbarn den ich getroffen habe und einen netten Small Talk hatte. Ich Klingel bestimmt nicht durch die Nachbarschaft. Außerdem geht man von so einem Szenario gar nicht aus da man dies gar nicht kennt. Also bei aller liebe ich bin mit Sicherheit kein stinkstiefel aber das sehe ich nicht so!
O
Obstlerbaum20.02.19 22:23Verstehe die Panik gar nicht. Widersprüche gegen einen Bauantrag sind ein ganz banaler Vorgang. Man bekommt vom Amt Bescheid, dass ein Nachbar Einwände hat und dann die Möglichkeit a) sich mit dem Nachbar zu einigen oder b) sich zu 100% an den Bebauungsplan zu halten. "Klage" ist für diesen Vorgang so ein übertrieben großes und auch sachlich falsches Wort.
hampshire schrieb:
Wirklich vernünftig ist es, noch noch vor dem Grundstückskauf bei den Nachbarn zu melden und mal nachzufragen, was man denn tun kann um ein guter künftiger Nachbar zu werden. Reagiert da jemand feindselig - Grundstück nicht kaufen. Im schönsten Haus lebt es sich schlecht, wenn man eine vergiftete Nachbarschaft hat.In vielen Gegenden kann man froh sein, überhaupt ein Grundstück zu finden. Und das soll ich dann absagen, weil der Nachbar keine Lust auf mein Haus hat, das ich da aber völlig legal hinsetzen darf?H
hampshire20.02.19 22:31Tommy77 schrieb:
Warum sollte ich mich als Eigentümer von vorne rein auf gut deutsch gesagt entschuldigen oder gar bitten was derjenige davor auch getan hat , nämlich gebaut.Darum geht es überhaupt nicht. Entweder Du hast Dich bereits in der Gedankenwelt Deiner Vorannahmen verrannt oder verstehst nicht viel von Sozialkompetenz.Erinnert mich an Paul Watzlawick's Geschichte von dem Mann und dem Hammer aus dem Buch "Anleitung zum Unglücklichsein" von 1983. Der wunderbare und kurze Text ist leicht im Netz zu finden.
Niloa schrieb:
In vielen Gegenden kann man froh sein, überhaupt ein Grundstück zu finden. Und das soll ich dann absagen, weil der Nachbar keine Lust auf mein Haus hat, das ich da aber völlig legal hinsetzen darf?Danke! Genau das ist ja auch der Fall. Grundstücke sind hier sehr selten und wenn kaum bezahlbar
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