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ᐅ Reihenendhaus bauen - Welche technischen Vorgaben beachten?


Erstellt am: 04.12.18 09:30

goalkeeper10.12.18 12:43
So...hier nun die Antwort vom Bauamt:

Guten Tag Herr xxx,

im Rahmen des Bebauungsplanes wurden bestimmte bauplanerische bzw. bauordnungsrechtliche Vorgaben gemacht und damit ein Rahmen gesetzt, der den Bauwilligen noch ausreichend Spielraum für individuelle Lösungen gibt.

Unterschiedliche Wand- und Gebäudehöhen sind bis zu den festgesetzten Maximalwerten zulässig. Für eine Unterkellerung gibt es keine Verpflichtung. Eine einheitliche Dachform bei Hausgruppen wird durch Baulast gesichert; wobei der erste hier eingehende Bauantrag die Dachform bestimmt.

Wenn uns die 3 oder 4 Reihenhausbewerber bekannt sind, werden wir versuchen, deren Bauvorhaben in Einklang zu bringen – auch im Interesse des kostengünstigen Bauens.

Wir sind nun ein wenig verunsichert. Das Motto „Wer zuerst kommt mahlt zuerst“, scheint wohl tatsächlich zur Anwendung zu kommen.

Wäre das Baugebiet aktuell nicht so alternativlos, hätten wir schon längst die Lust verloren...
kaho67410.12.18 13:00
Cool, jeder will der erste sein. Mord und Totschlag.
montessalet10.12.18 13:37
Jetzt geht das Rennen los.....
Der erste kann hier einen Pflock einschlagen - also rasch Projekt machen und einreichen (und hoffen, dass man der erste ist). Mir wäre das zu anstrengend und der Ausgang wohl ungewiss.
Mottenhausen10.12.18 13:53
D.h. auf bereits verkaufte Grundstücke kommt dann später noch eine Baulast mit festgesetzter Dachform und macht unter Umständen einige "fast-fertig-Planungen" von denen, die das Rennen knapp verlieren dann komplett obsolet? Willkommen in Schildburg.
montessalet10.12.18 14:02
Mottenhausen schrieb:
D.h. auf bereits verkaufte Grundstücke kommt dann später noch eine Baulast mit festgesetzter Dachform und macht unter Umständen einige "fast-fertig-Planungen" von denen, die das Rennen knapp verlieren dann komplett obsolet? Willkommen in Schildburg.
sehe ich auch so...…. und staune.
Escroda10.12.18 18:54
goalkeeper schrieb:
Eine einheitliche Dachform bei Hausgruppen wird durch Baulast gesichert; wobei der erste hier eingehende Bauantrag die Dachform bestimmt.
Das ist in der Tat ein Schildbürgerstreich. Auf die gesetzliche Grundlage bei der Begründung zur Ablehnung eines Bebauungsplan konformen Bauantrages bin ich gespannt. Ob der Bebauungsplan dem zu erwartenden Klagedruck standhält? Ich bezweifle es.
dachformbaulast