ᐅ Frage zu Kaufpreis für Verkehrsfläche (Privatweg)
Erstellt am: 14.12.11 09:45
Wir stehen noch ganz am Anfang unseres Bauvorhabens und möchten gerne ein Grundstück kaufen. Zu dem Grundstück gehört ein Privatweg. Anteilig muss 1/4 der Verkehrsfläche dazu gekauft werden. Wir sind beim Kaufpreis pro m² etwas irritiert.
Im VerkFlBerG steht bei § 5 (Ankaufspreis und Bodenwertermittlung bei Verkehrsflächen; Entgelt für Dienstbarkeit) (1) Bei Verkehrsflächen beträgt der Kaufpreis 20 Prozent des Bodenwertes eines in gleicher Lage belegenden unbebauten Grundstücks im Zeitpunkt der Ausübung des Rechts nach § 3 Abs. 1 oder § 8 Abs. 2
Der Grundstückspreis für das Grundstück liegt bei 225,- Euro pro m² und der Anteil für die Verkehrsfläche des Privatweges bei 55,- pro m² (bei 20% läge der Kaufpreis 45,- Euro pro m² )
Frage: Muss sich der Verkäufer bei der Preisgestaltung bindend an den Paragraphen im VerkFlBerG halten oder kann er den Preis selber festlegen?
Bintang
Im VerkFlBerG steht bei § 5 (Ankaufspreis und Bodenwertermittlung bei Verkehrsflächen; Entgelt für Dienstbarkeit) (1) Bei Verkehrsflächen beträgt der Kaufpreis 20 Prozent des Bodenwertes eines in gleicher Lage belegenden unbebauten Grundstücks im Zeitpunkt der Ausübung des Rechts nach § 3 Abs. 1 oder § 8 Abs. 2
Der Grundstückspreis für das Grundstück liegt bei 225,- Euro pro m² und der Anteil für die Verkehrsfläche des Privatweges bei 55,- pro m² (bei 20% läge der Kaufpreis 45,- Euro pro m² )
Frage: Muss sich der Verkäufer bei der Preisgestaltung bindend an den Paragraphen im VerkFlBerG halten oder kann er den Preis selber festlegen?
Bintang
B
Bauexperte15.12.11 09:43Hallo,
§ 5 Ankaufspreis und Bodenwertermittlung bei Verkehrsflächen; Entgelt für Dienstbarkeit
(2) Soweit Bodenrichtwerte nach § 196 des Baugesetzbuches vorliegen, soll der Wert des Grundstücks hiernach bestimmt werden. Für Ackerflächen und Grünflächen soll der Wert nach den regionalen Wertansätzen im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 der Flächenerwerbsverordnung vom 20. Dezember 1995 (BGBl. I S. 2072), die zuletzt durch Artikel 3 § 61 des Gesetzes vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266) geändert worden ist, bestimmt werden, wenn Bodenrichtwerte nicht ermittelt worden sind. Jeder Beteiligte kann eine von Satz 1 oder 2 abweichende Bestimmung verlangen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Bodenrichtwerte oder die regionalen Wertansätze auf Grund untypischer Lage oder Beschaffenheit des Grundstücks als Ermittlungsgrundlage ungeeignet sind.
Ich habe einen ähnlichen Fall aktuell hier im Rheinland, der Verkaufspreis der Kommune liegt ebenfalls oberhalb 20%. Wenn Du das Grundstück haben möchtest, wirst Du den genannten Preis zahlen müssen. Weitere Bestimmungen < bspw. Streupflicht etc. > werden ebenfalls Teil des notariellen Kaufvertrages werden.
Freundliche Grüße
Bintang schrieb:
Frage: Muss sich der Verkäufer bei der Preisgestaltung bindend an den Paragraphen im VerkFlBerG halten oder kann er den Preis selber festlegen?
§ 5 Ankaufspreis und Bodenwertermittlung bei Verkehrsflächen; Entgelt für Dienstbarkeit
(2) Soweit Bodenrichtwerte nach § 196 des Baugesetzbuches vorliegen, soll der Wert des Grundstücks hiernach bestimmt werden. Für Ackerflächen und Grünflächen soll der Wert nach den regionalen Wertansätzen im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 der Flächenerwerbsverordnung vom 20. Dezember 1995 (BGBl. I S. 2072), die zuletzt durch Artikel 3 § 61 des Gesetzes vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266) geändert worden ist, bestimmt werden, wenn Bodenrichtwerte nicht ermittelt worden sind. Jeder Beteiligte kann eine von Satz 1 oder 2 abweichende Bestimmung verlangen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Bodenrichtwerte oder die regionalen Wertansätze auf Grund untypischer Lage oder Beschaffenheit des Grundstücks als Ermittlungsgrundlage ungeeignet sind.
Ich habe einen ähnlichen Fall aktuell hier im Rheinland, der Verkaufspreis der Kommune liegt ebenfalls oberhalb 20%. Wenn Du das Grundstück haben möchtest, wirst Du den genannten Preis zahlen müssen. Weitere Bestimmungen < bspw. Streupflicht etc. > werden ebenfalls Teil des notariellen Kaufvertrages werden.
Freundliche Grüße
Hallo Bauexperte,
danke für die Nachricht. Ich komme übrigens aus dem Bergischen.
Der höhere prozentuale Anteil (24,5%) für die Verkehrsfläche macht knapp 1.000 Euro aus. Ist zwar blöd, aber weil das Grundstück sehr schön ist und wir dort ohne Keller bauen können, möchten wir es kaufen. Flache Grundstücke sind in unserer Gegend leider sehr rar. Der Grundstückspreis ist dort auch höher, aber das Bauamt meinte, der Preis wäre in diesem Ort nichts ungewöhnliches.
Viele Grüße
bintang
danke für die Nachricht. Ich komme übrigens aus dem Bergischen.
Der höhere prozentuale Anteil (24,5%) für die Verkehrsfläche macht knapp 1.000 Euro aus. Ist zwar blöd, aber weil das Grundstück sehr schön ist und wir dort ohne Keller bauen können, möchten wir es kaufen. Flache Grundstücke sind in unserer Gegend leider sehr rar. Der Grundstückspreis ist dort auch höher, aber das Bauamt meinte, der Preis wäre in diesem Ort nichts ungewöhnliches.
Viele Grüße
bintang
B
Bauexperte15.12.11 17:21Hallo,
Schöne Ecke
Wohl wahr, also greif zu, wenn die baulichen Auflagen nicht jenseits von Gut und Böse sind (kann eigentlich nur problematisch werden, wenn eine bestimmte Person im BA Rösrath zuständig ist )
Kommt darauf an, wo das Grundstück liegt - auch da gibt es - wie überall anders auch - begehrte und weniger begehrte Grundstücke
Freundliche Grüße
Bintang schrieb:
Ich komme übrigens aus dem Bergischen.
Schöne Ecke
Bintang schrieb:
... Flache Grundstücke sind in unserer Gegend leider sehr rar.
Wohl wahr, also greif zu, wenn die baulichen Auflagen nicht jenseits von Gut und Böse sind (kann eigentlich nur problematisch werden, wenn eine bestimmte Person im BA Rösrath zuständig ist )
Bintang schrieb:
Der Grundstückspreis ist dort auch höher, aber das Bauamt meinte, der Preis wäre in diesem Ort nichts ungewöhnliches.
Kommt darauf an, wo das Grundstück liegt - auch da gibt es - wie überall anders auch - begehrte und weniger begehrte Grundstücke
Freundliche Grüße
Guten Morgen Bauexperte,
Rösrath gefällt uns sehr gut, aber die vorhandenen Grundstücke waren entweder zu teuer oder weniger attraktiv.
Wir werden mit dem Bauamt in Kürten zu tun haben. Eigentlich wollten wir dort weg. Lange Fahrt zur Autobahn, viele Orte ohne Infrastruktur und je abgelegener der Ort, desto katastrophaler das Telekommunikationsnetz (besonders Internet :mad . Dieser Ort lieg näher an der Autobahn, hat Infrastruktur, das Grundstück ist schön und der Preis ok. Die baulichen Auflagen scheinen auf den ersten Blick auch nicht so streng.
Viele Grüße
bintang
Rösrath gefällt uns sehr gut, aber die vorhandenen Grundstücke waren entweder zu teuer oder weniger attraktiv.
Wir werden mit dem Bauamt in Kürten zu tun haben. Eigentlich wollten wir dort weg. Lange Fahrt zur Autobahn, viele Orte ohne Infrastruktur und je abgelegener der Ort, desto katastrophaler das Telekommunikationsnetz (besonders Internet :mad . Dieser Ort lieg näher an der Autobahn, hat Infrastruktur, das Grundstück ist schön und der Preis ok. Die baulichen Auflagen scheinen auf den ersten Blick auch nicht so streng.
Viele Grüße
bintang
Ähnliche Themen