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ᐅ Grundrissplanung 140-160 qm Einfamilienhaus - Entwurf ok?


Erstellt am: 13.11.18 08:56

Y
ypg
13.11.18 10:37
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Y
ypg
13.11.18 10:49
häusle2019 schrieb:
Raumbedarf EG/OG: großer Wohn-/Essbereich; Kinderzimmer minimal 15 qm; insgesamt ca. 140 qm
häusle2019 schrieb:
Was gefällt nicht: Aufteilung im OG - Vorgabe von separaten Ankleideraum nicht erfüllt; Aufteilung im UG: Küche sollte abtrennbar sein durch große Schiebetür;
häusle2019 schrieb:
Durchgang zwischen Garage und Haustür zum Garten; W
Dazu kommt Platz für den Kamin, Zugang Balkon...

Eure Anforderungen sehe ich in 140qm nicht.

Für eine Verwertung, ob der Entwurf gefällt oder nicht, reichen doch die Entwürfe. Maße kann der Architekt nachreichen. Was erwartest Du? Dass er eine Ausführungsplanung macht für „mag ich nicht, Thema verfehlt“?
Es reicht aus, dass Ihr mit dem Entwurf (fehlende Ankleide, Küche) nicht zufrieden seid. Mehr Arbeit für einen Entwurf wäre Perlen vor die Säue werfen.
Ich würde ja nur mit meinen Bleistiftskizzen daherkommen: da steckt auch viel Hirnschmalz drin.
1
11ant
13.11.18 20:04
häusle2019 schrieb:
Architektenentwurf (3. Versuch)

Was gefällt nicht: Aufteilung im OG - Vorgabe von separaten Ankleideraum nicht erfüllt; Aufteilung im UG: Küche sollte abtrennbar sein durch große Schiebetür; Zugang Balkon scheinbar nur über Kinderzimmer (war so nicht gewollt!)

[...] Wie seht Ihr die Qualität und Genauigkeit des Grundrisses - ist das in diesem Stadium normal?
Es heißt ja eigentlich, Versuch macht kluch - aber hier fragt man sich, wenn das schon der dritte Versuch ist, wie schlecht muß dann der "Architekt" erst vor den ersten zwei Versuchen zugehört haben ?

Normal ist im Vorentwurfsstadium, daß man da nur die Raumanordnung und den Baukörper erkennt, und die Maße (und Lagen diverser Details) noch nicht endgültig sind.

Nicht normal - und auch keine "Qualität" würde ich nennen, wenn die vom Keller kommende Treppe gar nicht eingezeichnet ist, sondern nur copy & paste die die ins OG geht; wenn die Schiebetür des Fernsehzimmers mitten in ein Fenster reinläuft; und natürlich ganz klar: wenn das Raumprogramm der Bauherrschaft nicht umgesetzt ist.

Mir scheint, hier sind zwei Welten unglücklich aufeinandergeprallt: nämlich daß Bauherren die sich in einen Hausentwurf vom Hersteller X verliebt haben zum Hersteller Y gegangen sind. Nach einem Architektenwerk sieht das Ergebnis so ganz und gar nicht aus, sondern nach dem eines angestellten oder freien Bauantragszeichners eines Herstellers.

Ist da überhaupt ein Musterhaus die Inspiration gewesen ? - ich fühle mich da (in wilder Mischung) an ein bißchen Baufritz und ein bißchen Bien-Zenker erinnert ...
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M
Mottenhausen
13.11.18 20:41
Bien-Zenker! das war auch mein erster Gedanke beim Betrachten der Ansichten. Der Eck-Erker und die gesamte Hausanmutung sprechen eine recht eindeutige Sprache.

Die Zeichnung ist wirklich grottig und fehlerhaft. Man betrachte z.B. das Geländer, welches über die gesamte Länge der Traufseite verläuft, obwohl ab der Hälfte schon gar kein Erker mehr drunter ist. Und noch viele mehr, aber das spar ich mir jetzt... wir sind hier ja nicht beim Bilderrätsel.
K
kaho674
13.11.18 22:00
Mich würden ja die eigenen Skizzen der TE mal interessieren.

Das markante dieses Entwurfs hier ist ja gerade der große offene Koch- / Essbereich. Für eine abtrennbare Küche m.E. denkbar ungeeignet. Also was will die TE nun tatsächlich, frag ich mich. Beides?
1
11ant
14.11.18 00:54
kaho674 schrieb:
Mich würden ja die eigenen Skizzen der TE mal interessieren.
Da schließe ich mich an - auch weil ...
kaho674 schrieb:
Das markante dieses Entwurfs hier ist ja gerade der große offene Koch- / Essbereich.
... Du das sehr positiv formuliert hast - ich hätte eher von einem ungewöhnlichen Verhältnis von Wohnküche und Sofaeckenhöhle gesprochen - und ich mich frage, wieviel davon Bauherrenwunsch und wieviel "Architekten"mißverständnis ist.
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