ᐅ Abtrennung Gas & Wasser - Wer zahlt bei Altbestand?
Erstellt am: 25.09.18 09:09
B
Bauherr&-frau25.09.18 09:09Liebes Forum,
wir haben ein Grundstück mit einem Bestandshaus gekauft, welches noch voll erschlossen ist. Wir haben die Stadtwerke umgehen informiert, dass sie den Gas-Hausanschluss sowie das Wasser abtrennen mögen, nachdem wir offizielle Eigentümer waren. Wir stehen in keinem Vertragsverhältnis mit den Stadtwerken und die Leitungen haben wir auch nicht veranlasst. Notariell ist dazu nichts festgehalten.
Den Stromzähler wandeln wir zum Baustrom um. Aber an Gas haben wir aufgrund einer Luft-Wasser-Wärmepumpe kein Interesse und die Wasserleitung muss so oder so neu verlegt werden.
Gibt es dazu eine allgemeine Regelung?
wir haben ein Grundstück mit einem Bestandshaus gekauft, welches noch voll erschlossen ist. Wir haben die Stadtwerke umgehen informiert, dass sie den Gas-Hausanschluss sowie das Wasser abtrennen mögen, nachdem wir offizielle Eigentümer waren. Wir stehen in keinem Vertragsverhältnis mit den Stadtwerken und die Leitungen haben wir auch nicht veranlasst. Notariell ist dazu nichts festgehalten.
Den Stromzähler wandeln wir zum Baustrom um. Aber an Gas haben wir aufgrund einer Luft-Wasser-Wärmepumpe kein Interesse und die Wasserleitung muss so oder so neu verlegt werden.
Gibt es dazu eine allgemeine Regelung?
B
Bauherr&-frau25.09.18 09:30Was es kostet, wenn wir es zählen müssten, wissen wir, aber ich möchte wissen, ob wir es zahlen müssen? Wie gesagt: wir sind kein Kunde, haben keinen Vertrag, haben kein Interesse an der Leitung.
B
Bauherr&-frau25.09.18 09:51Also ich finde da nichts zu. :-/ Die GasGVV spricht auch nur von bestehenden Verträgen, den wir ja nicht haben.
Ich habe nur die Befürchtung, dass wir "automatisch" Kunde wegen Grundstückskauf sind oder ist das nicht richtig?
Ich habe nur die Befürchtung, dass wir "automatisch" Kunde wegen Grundstückskauf sind oder ist das nicht richtig?
Bauherr&-frau schrieb:
wir haben ein Grundstück mit einem Bestandshaus gekauft,Womit vermutlich auch die Anschlussverträge an euch übergehen. Ist da im Kaufvertrag nix geregelt?Ähnliche Themen