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ᐅ 3-FH geplant ohne Keller, euer Feedback zu meinem Grundriss


Erstellt am: 14.09.18 11:50

tumaa15.09.18 15:35
kaho674 schrieb:
Nun, wenn die Frage der Finanzierung so unwichtig ist, dann hast Du ja genug Geld, Dir einen Architekten oder Bauzeichner zu suchen, der Dir ein paar Entwürfe zurecht schustert. Aber der wird vermutlich auch als erstes nach der Kohle fragen. Vorher hebt hier keiner nen Bleistift, weil es sinnlos ist.

Das habe ich doch gar nicht gesagt, wollte erstmal nur wissen , was ihr von dem Entwurf hält, habe ja schon nützliches erfahren jetzt.
haydee schrieb:
Entkernen ist nicht ausräumen
Türe, Fenster, Isolierung, Elektrokabel raus, Holz- und Deckenverkleidung ab

Das Angebot ist extrem günstig. Hast du vergleichsangebote?

Jap....einige lagen ebenfalls in dem Bereich...der Teuerste war 70k :-)

Ps: ja, mit Entsorgung von Türen,Fenstern etc.
Josephine248915.09.18 19:10
Kann sein das ich mich hier jetzt sehr unbeliebt mache, aber wieso baut man mit einer 5-köpfigen Familie kein entsprechend kleineres Haus, welches:

1. einem selbst gehört, kein Stress mit Mietern und fehlenden Mieteinnahmen etc.

2. wo die Rate entsprechend als Alleinverdiener zu stemmen ist???

Da gibt es Größen für Einfamilienhaus, die passen auch für 3 Kinder...

Oder geht das wegen dem "Gewerbefläche-Argument" nicht...???

Ich verstehe die Denkweise und diese Dimensionen nicht so ganz, sorry...
Escroda15.09.18 19:14
tumaa schrieb:
wie es genau rechtlich aussieht, das kann ich nicht genau sagen
Und dann planst Du schon die Grundrisse, ohne zu wissen, ob Du überhaupt ein reines Wohnhaus bauen darfst?
Was ist denn nun baurechtlich genau gelaufen?
tumaa schrieb:
Die Bauvoranfrage war bereits positiv.
Was wurde denn da angefragt? Nur der Abriss?
tumaa schrieb:
Hatten anschließend beim Bauamt nachgefragt
Wer? Du? Der Architekt? Mündlich? Bauvoranfrage?
tumaa schrieb:
die Idee wurde abgelehnt.
Von wem? Mündlich? Ablehnungsbescheid? Kommentar deines Architekten dazu?
tumaa schrieb:
das Bauamt hat Bedenken, wenn das Haus weiter nach hinten versetzt gebaut wird
Klar. Nach Süden ist ja auch eine Baulinie, auf der gebaut werden muss und an die Du Dich bei beiden Entwürfen nicht hältst. Wenn Du zurückweichen willst, brauchst Du eine Befreiung, die Dir die Nachbarn aber nicht geben können, da es keine nachbarschützende Festsetzung ist.
Hier
tumaa schrieb:
Grund: da Gewerbefläche
nennst Du aber noch einen zweiten Grund, der ja noch viel wichtiger ist, weil er das gesamte Konzept in Frage stellt und nicht nur die Lage des Neubaus auf dem Grundstück.
Da könnte / müsste man vielmehr überlegen, statt zwei Mietwohnungen eine Gewerbeeinheit im EG mit langfristigem Mietvertrag zu errichten.

Stell doch mal die Informationen des B-Plans zur Verfügung (großzügiger Ausschnitt zeichnerischer Teil und textliche Festsetzungen). Dann kann man mal weiter sehen.
tumaa15.09.18 19:47
Escroda schrieb:
Und dann planst Du schon die Grundrisse, ohne zu wissen, ob Du überhaupt ein reines Wohnhaus bauen darfst?
Was ist denn nun baurechtlich genau gelaufen?

Was wurde denn da angefragt? Nur der Abriss?

Wer? Du? Der Architekt? Mündlich? Bauvoranfrage?

Von wem? Mündlich? Ablehnungsbescheid? Kommentar deines Architekten dazu?

Klar. Nach Süden ist ja auch eine Baulinie, auf der gebaut werden muss und an die Du Dich bei beiden Entwürfen nicht hältst. Wenn Du zurückweichen willst, brauchst Du eine Befreiung, die Dir die Nachbarn aber nicht geben können, da es keine nachbarschützende Festsetzung ist.
Hier

nennst Du aber noch einen zweiten Grund, der ja noch viel wichtiger ist, weil er das gesamte Konzept in Frage stellt und nicht nur die Lage des Neubaus auf dem Grundstück.
Da könnte / müsste man vielmehr überlegen, statt zwei Mietwohnungen eine Gewerbeeinheit im EG mit langfristigem Mietvertrag zu errichten.

Stell doch mal die Informationen des B-Plans zur Verfügung (großzügiger Ausschnitt zeichnerischer Teil und textliche Festsetzungen). Dann kann man mal weiter sehen.

- in der bauvoranfrage wurde folgendes angefragt:
eine objekt mit 3 Wohneinheiten, an der Stelle wo das alte Objekt momentan draufsteht. Also erst der Abriss und dann der Neubau und dort kann auch ein reines Wohnhaus entstehen, wurde mir schriftlich mitgeteilt.

- Die Bauvoranfrage war vorher schriftlich, da hatte ich noch keinen Architekten konsultiert.

- Die Ablehnung für die Neubaulage im hinteren Bereich wurde uns mündlich mitgeteilt bzw. direkt dem Architekten. Er meinte, die haben Sorge darum , dass jemand aus der Nachbarschaft dagegen klagen könnte, daher wollte ich nochmal mit den Nachbarn sprechen.
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Josephine2489 schrieb:
Kann sein das ich mich hier jetzt sehr unbeliebt mache, aber wieso baut man mit einer 5-köpfigen Familie kein entsprechend kleineres Haus, welches:

1. einem selbst gehört, kein Stress mit Mietern und fehlenden Mieteinnahmen etc.

2. wo die Rate entsprechend als Alleinverdiener zu stemmen ist???

Da gibt es Größen für Einfamilienhaus, die passen auch für 3 Kinder...

Oder geht das wegen dem "Gewerbefläche-Argument" nicht...???

Ich verstehe die Denkweise und diese Dimensionen nicht so ganz, sorry...

Hi, nein, habe kein Problem damit, wenn du dich dazu kritisch äußerst.
1) hatte mit paar finanzberatern gesprochen ...es wurde mir von mehreren bestätigt, dass ein reines Einfamilienhaus purer Luxus ist , bei einem Mietobjekt wäre nicht alles auf meine Schulter
ich hatte auch an später gedacht, falls die Kinder nicht bleiben sollten, dann könnten wir dann eine kleinere Wohnung nehmen, paar Jahre könnten wir noch treppen steigen bzw. wir könnten mal mit dem Architekten sprechen, ob vielleicht ein Doppelhaus auch nicht sinn machen würde 🙂

2) hätte ich vielleicht noch erwähnen sollen , meine Frau macht TZ (unbefristet) und bin mir sicher, dass in paar Jahren sie sich mit ihrem Kochkanal selbstständig machen könnte. Erst Einahmen erzielt sie bereits dadurch.

3) ich könnte auch nur ein Einfamilienhaus bauen lassen
Josephine248915.09.18 21:12
tumaa schrieb:
- in der bauvoranfrage wurde folgendes angefragt:
eine objekt mit 3 Wohneinheiten, an der Stelle wo das alte Objekt momentan draufsteht. Also erst der Abriss und dann der Neubau und dort kann auch ein reines Wohnhaus entstehen, wurde mir schriftlich mitgeteilt.

- Die Bauvoranfrage war vorher schriftlich, da hatte ich noch keinen Architekten konsultiert.

- Die Ablehnung für die Neubaulage im hinteren Bereich wurde uns mündlich mitgeteilt bzw. direkt dem Architekten. Er meinte, die haben Sorge darum , dass jemand aus der Nachbarschaft dagegen klagen könnte, daher wollte ich nochmal mit den Nachbarn sprechen.
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Hi, nein, habe kein Problem damit, wenn du dich dazu kritisch äußerst.
1) hatte mit paar finanzberatern gesprochen ...es wurde mir von mehreren bestätigt, dass ein reines Einfamilienhaus purer Luxus ist , bei einem Mietobjekt wäre nicht alles auf meine Schulter
ich hatte auch an später gedacht, falls die Kinder nicht bleiben sollten, dann könnten wir dann eine kleinere Wohnung nehmen, paar Jahre könnten wir noch treppen steigen bzw. wir könnten mal mit dem Architekten sprechen, ob vielleicht ein Doppelhaus auch nicht sinn machen würde 🙂

2) hätte ich vielleicht noch erwähnen sollen , meine Frau macht TZ (unbefristet) und bin mir sicher, dass in paar Jahren sie sich mit ihrem Kochkanal selbstständig machen könnte. Erst Einahmen erzielt sie bereits dadurch.

3) ich könnte auch nur ein Einfamilienhaus bauen lassen

Wenn mit zusätzlichen Einnahmen zu rechnen ist würde ich auf jeden Fall Einfamilienhaus planen, wenn durch die Vorgaben und Bebauungsplan möglich.

Wenn die Mieteinnahmen unbedingt sein müssen, Grund egal, hört sich Doppelhaushälfte für mich besser an.

Ist aber mein persönliches Empfinden.
tumaa18.09.18 16:21
Josephine2489 schrieb:
Wenn mit zusätzlichen Einnahmen zu rechnen ist würde ich auf jeden Fall Einfamilienhaus planen, wenn durch die Vorgaben und Bebauungsplan möglich.

Wenn die Mieteinnahmen unbedingt sein müssen, Grund egal, hört sich Doppelhaushälfte für mich besser an.

Ist aber mein persönliches Empfinden.

Habe unseren Architekten darauf angesprochen.....

Wir können uns jederzeit noch umentscheiden, hat uns aber mal die Nachteile aufgelistet:

- man benötigt 2 Hauseingänge, dadurch entfällt (mehr als jetzt) vermietbare Wohnfläche und man erhält auf 2 Etagen nur je eine (große) Wohnung, also nur 2 Wohneinheiten auf 2 Etagen (statt 3 Wohneinheiten s.o). (da muss ich nochmal nachhaken, kann sein, dass hier ein Missverständnis vorliegt)
- Es ist schwierig eine Wohnung zu verkleinern o.ä.,

während man beim zentralen Treppenhaus wesentlich flexibler in der Erschließung und Aufteilung der Wohnungen ist

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Gedanke von mir/uns: rechte Doppelhaushälfte, komplett für uns auf 2 Ebenen mit Dachboden verteilt und linke Hälfte mit 2 Wohnungen (EG und OG) vermieten.

Vorteile für uns wären:
- bisschen mehr Privatsphäre und man kann könnte unsere Seite voll ausnutzen, wenn wir den Dachboden ausbauen würden, und abends nicht wie bei der ersten Variante auf Nachbarn abends im Treppenhaus treffen könnte, wir könnten dann statt 3 Kinderzimmer, 2 Kinderzimmer planen, da unser Sohn dann in den Dachboden ziehen könnte.
- und wenn wir mal alleine sind und die Kinder ausgezogen sind, dann die linke kleinere Wohnung nehmen (EG), und unsere große wieder vermieten.

was meint ihr ?
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