ᐅ Unbeplannter Innenbereich - greift §34 Baugesetzbuch? Erfahrungen?
Erstellt am: 11.09.18 11:41
Hallo liebe Forenmitglieder,
im Sommer wird ein neues Baugebiet erschlossen, in dem wir aller Voraussicht nach auch einen Bauplatz bekommen könnten. Unser Herz schlägt aber für ein anderes Grundstück, das der Eigentümer auch an uns veräußern würde. Jetzt kommt das aber: Das Grundstück liegt außerhalb eines gültigen Bebauungsplanes. Da es sich hier auch eine am Rand gelegene Ansammlung von Häusern (ist das schon eine Splittersieldung?) handelt, weiß ich nicht ob hier der § 34 Baugesetzbuch überhaupt eine Chance hätte. Bevor wir nun ggf. eine Bauvoranfrage starten, würde ich gerne wissen wie ihr das seht.
Anbei zwei Bilder damit es besser zu verstehen ist. Auf dem zweiten Bild liegt südlich ein Stadtteil und östlich das Zentrum der Stadt. Es handelt sich um ländliches Gebiet. (Bilder entfernt, sorry =/)
im Sommer wird ein neues Baugebiet erschlossen, in dem wir aller Voraussicht nach auch einen Bauplatz bekommen könnten. Unser Herz schlägt aber für ein anderes Grundstück, das der Eigentümer auch an uns veräußern würde. Jetzt kommt das aber: Das Grundstück liegt außerhalb eines gültigen Bebauungsplanes. Da es sich hier auch eine am Rand gelegene Ansammlung von Häusern (ist das schon eine Splittersieldung?) handelt, weiß ich nicht ob hier der § 34 Baugesetzbuch überhaupt eine Chance hätte. Bevor wir nun ggf. eine Bauvoranfrage starten, würde ich gerne wissen wie ihr das seht.
Anbei zwei Bilder damit es besser zu verstehen ist. Auf dem zweiten Bild liegt südlich ein Stadtteil und östlich das Zentrum der Stadt. Es handelt sich um ländliches Gebiet. (Bilder entfernt, sorry =/)
Wenn man schwärzt um anonym zu bleiben sollte man auch konsequent sein, der Ort steht ja noch 3 mal da 😀...
Naja, einfach mal im ersten Schritt zum Bauamt und nachfragen, da muss man nichts offizielles machen.
Hier kommt es doch stark darauf an wie die Gemeinde ihre Stadt entwickeln will.
Naja, einfach mal im ersten Schritt zum Bauamt und nachfragen, da muss man nichts offizielles machen.
Hier kommt es doch stark darauf an wie die Gemeinde ihre Stadt entwickeln will.
Wo denn? Einen Vereinsnamen habe ich noch entfernt, aber den Namen der Ortschaft sehe ich nirgends? Klar, mit der Verbindung von den Straßennamen lässt sich das sicher trotzdem herausfinden, aber ich dachte als erste Methode reicht das Schwärzen. Grundsätzlich hab ich geschwärzt, da sich das Grundstück ja im privaten Besitz findet und ich diesem zumindest einen gewissen Grad an Anonymität zusichern möchte. Wäre es meines, wäre es mir egal.
Ohne Bilder ist die Frage aber schwieriger zu beantworten.
Zum Bauamt wollen wir auch die Tage. Aber ich dachte vielleicht kriege ich hier noch ein paar wertvolle Informationen für das Gespräch 😉
Ohne Bilder ist die Frage aber schwieriger zu beantworten.
Zum Bauamt wollen wir auch die Tage. Aber ich dachte vielleicht kriege ich hier noch ein paar wertvolle Informationen für das Gespräch 😉
M
montessalet11.09.18 13:29Alleine mit "Heetweg" findet man den Ort :-)
Ich würde auch aufs Bauamt: Es ist nicht sicher, ob die das als bebaubar ansehen.
Ich würde auch aufs Bauamt: Es ist nicht sicher, ob die das als bebaubar ansehen.
C
Caspar202011.09.18 13:53Lumpi_LE schrieb:
der Ort steht ja noch 3 mal daSouth schrieb:
Wo denn? Einen Vereinsnamen habe ich noch entfernt, aber den Namen der Ortschaft sehe ich nirgendsIch seh da nur 3 mal den Fluss/Bachnamen :-)
Google war sehr direkt....
South schrieb:
nes. Da es sich hier auch eine am Rand gelegene Ansammlung von Häusern (ist das schon eine Splittersieldung?) handelt, weiß ich nicht ob hier der § 34 Baugesetzbuch überhaupt eine Chance hätte. Bevor wir nun ggf. eine Bauvoranfrage starten, würde ich gerne wissen wie ihr das seht.Einfach zum bauamt. FNPs sind manchmal komisch geschnitten; aber vom google maps sieht das eher nach §34 aus.
Der erste Weg führt zum Bauamt. Ich vermute, dass es sich hier trotz der Nachbarbebauung um Außengebiet handeln könnte. In dem Fall braucht es gute Argumente für eine Bebauung. Durch das Gehöft links könnte man schon mal Lückenschluss erwähnen. Gut wäre, wenn Ihr Euch bezüglich Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, Feuerwehr ect.) informiert und eine Lösung anbietet, falls unerschlossen.
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