ᐅ Baugenehmigung für Einfamilienhaus erteilt, Einliegerwohnung noch zusätzlich?
Erstellt am: 21.08.18 08:31
T
Trude80
Hey
Wir haben unsere Baugenehmigung für ein EFM bereits seit einigen Monaten vorliegen. Jedoch hat sich der Baubeginn verzögert.
In der Zwischenzeit ist der Wunsch nach einer Einliegerwohnung gewachsen und es wäre auch ohne Änderung des Außengrundrisses möglich. Innen müssten einige Türen zusätzlich geplant werden und küchenanschlüsse zusätzlich.
Jetzt die Frage nach der neuen Genehmigung. Brauchen wir da wieder das komplette genehmigungsverfahren oder gibt s da ne kleinere Variante?
Bzw. Auch ohne Architekt möglich?
Baden-Württemberg....
Wir haben unsere Baugenehmigung für ein EFM bereits seit einigen Monaten vorliegen. Jedoch hat sich der Baubeginn verzögert.
In der Zwischenzeit ist der Wunsch nach einer Einliegerwohnung gewachsen und es wäre auch ohne Änderung des Außengrundrisses möglich. Innen müssten einige Türen zusätzlich geplant werden und küchenanschlüsse zusätzlich.
Jetzt die Frage nach der neuen Genehmigung. Brauchen wir da wieder das komplette genehmigungsverfahren oder gibt s da ne kleinere Variante?
Bzw. Auch ohne Architekt möglich?
Baden-Württemberg....
Was sind den nun die gesetzliche Vorschriften für eine Einliegerwohnung? Oder wird das hier anders gehandhabt ?
Der Architekt und das Bauamt haben nichts bemängelt.
Ich habe 2,65 m Minimum Raumhöhe überall
Heizung ist ablesbar
Lüftungsanlage wurde noch nicht entschieden hat auch keinen Interessiert
Genug Licht ? Sind ordentlich Fenster und Terrassenelemente drin normal halt.
Der Architekt und das Bauamt haben nichts bemängelt.
Ich habe 2,65 m Minimum Raumhöhe überall
Heizung ist ablesbar
Lüftungsanlage wurde noch nicht entschieden hat auch keinen Interessiert
Genug Licht ? Sind ordentlich Fenster und Terrassenelemente drin normal halt.
Wir haben den Keller "halbiert und hatten einen Art Party Raum geplant. Daher wäre die Einteilung praktisch eh schon wie eine einzimmerwohnung....
Aber nochmal zur Genehmigung. Gibt's da ne kleinere Variante der Genehmigung oder nur die selbe Variante wie das komplette Haus... mit Ordner vom Architekt und 2200 Euro Gebühren?
Aber nochmal zur Genehmigung. Gibt's da ne kleinere Variante der Genehmigung oder nur die selbe Variante wie das komplette Haus... mit Ordner vom Architekt und 2200 Euro Gebühren?
ypg schrieb:
So ein Nachantrag reicht sicherlich. Einfach mal den Architekt fragen und das Bauamt.
Es geht ja um eine zweite Wohneinheit. Die muss Bauplan-konform sein und der Energieeinsparverordnung genügen. Wie auch immer.Ich antworte jetzt mal aus NRW in Erwartung , dass es ähnliche Regelungen in BW gibt. Vielleicht mal die Suchmaschine bemühen oder morgen Yvonnes (ypg) Rat befolgen.
2.5.2.3 Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung von beabsichtigten Änderungen genehmigter Bauvorlagen
a) je nach dem Umfang der Abweichungen im Verhältnis zum gesamten Bauvorhaben
Gebühr: bis zur Höhe der Gebühr nach Tarifstellen 2.4.1, 2.4.2, 2.4.3 oder 2.4.4
b) wenn sich die Gebühr nach Buchstabe a) nicht bestimmen läßt
Gebühr: Euro 50 bis 250
Die Gebühren richten sich nach dem Aufwand für die Prüfung der von der Änderung betroffenen Vorschriften. Da sich außen nichts ändert, müssen Lageplan, Abstandsflächen, Grenzabstände, Baugrenzen, Grundflächenzahl, ..., nicht nochmal geprüft werden. Ob sich die Geschossflächenzahl ändert, hängt vom Bebauungsplan ab. Insgesamt dürften die Gebühren aber deutlich niedriger sein.
Vielleicht antwortet aber noch ein Einheimischer.
Trude80 schrieb:Zumindest ändert sich ja der Grundriss im UG, eventuell auch die eine oder andere Ansicht und der Schnitt. Die Zeichnungen müssen vom Bauvorlageberechtigten unterschrieben werden. Ob der dazu einen Ordner anlegt, weiß ich nicht.
mit Ordner vom Architekt
Trude80 schrieb:AVerwGebO
2200 Euro Gebühren?
2.5.2.3 Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung von beabsichtigten Änderungen genehmigter Bauvorlagen
a) je nach dem Umfang der Abweichungen im Verhältnis zum gesamten Bauvorhaben
Gebühr: bis zur Höhe der Gebühr nach Tarifstellen 2.4.1, 2.4.2, 2.4.3 oder 2.4.4
b) wenn sich die Gebühr nach Buchstabe a) nicht bestimmen läßt
Gebühr: Euro 50 bis 250
Die Gebühren richten sich nach dem Aufwand für die Prüfung der von der Änderung betroffenen Vorschriften. Da sich außen nichts ändert, müssen Lageplan, Abstandsflächen, Grenzabstände, Baugrenzen, Grundflächenzahl, ..., nicht nochmal geprüft werden. Ob sich die Geschossflächenzahl ändert, hängt vom Bebauungsplan ab. Insgesamt dürften die Gebühren aber deutlich niedriger sein.
Vielleicht antwortet aber noch ein Einheimischer.
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