ᐅ Baugenehmigung für Einfamilienhaus erteilt, Einliegerwohnung noch zusätzlich?
Erstellt am: 21.08.18 08:31
T
Trude80
Hey
Wir haben unsere Baugenehmigung für ein EFM bereits seit einigen Monaten vorliegen. Jedoch hat sich der Baubeginn verzögert.
In der Zwischenzeit ist der Wunsch nach einer Einliegerwohnung gewachsen und es wäre auch ohne Änderung des Außengrundrisses möglich. Innen müssten einige Türen zusätzlich geplant werden und küchenanschlüsse zusätzlich.
Jetzt die Frage nach der neuen Genehmigung. Brauchen wir da wieder das komplette genehmigungsverfahren oder gibt s da ne kleinere Variante?
Bzw. Auch ohne Architekt möglich?
Baden-Württemberg....
Wir haben unsere Baugenehmigung für ein EFM bereits seit einigen Monaten vorliegen. Jedoch hat sich der Baubeginn verzögert.
In der Zwischenzeit ist der Wunsch nach einer Einliegerwohnung gewachsen und es wäre auch ohne Änderung des Außengrundrisses möglich. Innen müssten einige Türen zusätzlich geplant werden und küchenanschlüsse zusätzlich.
Jetzt die Frage nach der neuen Genehmigung. Brauchen wir da wieder das komplette genehmigungsverfahren oder gibt s da ne kleinere Variante?
Bzw. Auch ohne Architekt möglich?
Baden-Württemberg....
G
garfunkel21.08.18 22:14Gehe mal davon aus die Wohnung soll vermietet werden. Dann müsste auch die ein oder andere Möglichkeit da sein etwas von der Steuer abzusetzen die es bei Eigentum so nicht gibt.
Kreditkonditionen könnten sich auch bessere ergeben, wohlgemerkt könnten.
Kreditkonditionen könnten sich auch bessere ergeben, wohlgemerkt könnten.
tomtom79 schrieb:
Mindest Höhe 2.40
Getrennt regelbare Heizung
getrennt regelbare Kontrollierte-Wohnraumlüftung
Mindestfläche an fenster usw.Das ist keine Voraussetzung
Wer sollte sich dagegen stellen wenn diese Dinge nicht erfüllt werden?
Das halte ich für nicht korrekt
blaupuma schrieb:
Das ist keine Voraussetzung
Wer sollte sich dagegen stellen wenn diese Dinge nicht erfüllt werden?
Das halte ich für nicht korrektAufenthaltsräume sind nur dann welche, wenn bestimmte Voraussetzungen, die in der Landesbauordnung festgesetzt sind, erfüllt werden. Privat kannst Du ja widersetzen, aber nicht bei Vermietung.
tomtom79 schrieb:
Mindest Höhe 2.40BW 2,30... schau doch nochmal drüber.Landesbauordnung für Baden-Württemberg
(Landesbauordnung) 1
in der Fassung vom 5. März 2010
§ 34
Aufenthaltsräume
(1) Die lichte Höhe von Aufenthaltsräumen muss mindestens betragen:
1.
2,2 m über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche, wenn die Aufenthaltsräume ganz oder überwiegend im Dachraum liegen; dabei bleiben Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,5 m außer Betracht,
2.
2,3 m in allen anderen Fällen.
Passt also.
Auch, wenn ich mir nicht vorstellen kann, dass mal so, einfach mal aus der Idee heraus geboren, durch ein Mäuerchen eine Einliegerwohnung entstehen könnte.