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ᐅ Baugrundstück "voll erschlossen, Kosten für Privatstraße?


Erstellt am: 20.07.18 21:43

S
Schwimmbutz
20.07.18 21:43
Hallo Forum,

wir könnten derzeit an ein Baugrundstück kommen, dieses soll "voll erschlossen" sein.

Von der öffentlichen Straße geht eine "Privatstraße" ab, an der links und rechts jeweils 8 Grundstücke für freistehende Einfamilienhaus geplant sind.

Ich frage mich nun, ob die Kosten für die Privatstraße durch die Eigentümer (evtl. später) zusätzlich bezahlt werden müssen oder ob mit dem Grundstückspreis alle Kosten abgegolten sind.
Die "normalen" Anschlusskosten (Gas, Wasser, Strom, Telefon, etc). haben wir natürlich zusätzlich mit ca. 15k€ im Budget eingepreist.

Hier einige Zitate aus den Verkaufsunterlagen:

1) Die Grundstücke sind voll erschlossen. Die Kosten für die öffentliche Erschließung des Baugebiets sind im Kaufpreis bereits enthalten.
Die Anschlusskosten für die Häuser der Erwerber z.B. für Wasser, Abwasser, Gas, Strom,
Telekommunikation (Anschluss an die öffentliche Erschließung) werden von den Erwerbern getragen und sind nicht Bestandteil des Kaufpreises.

2) Die als Privatstraße gekennzeichneten Flächen gehören anteilig den jeweiligen Anliegern inkl. der
dazugehörigen Erschließungsanlagen. Die Anlieger sind für den Unterhalt ihrer Privatstraßen verantwortlich. Die Kosten für das anteilige Grundstück und die Erschließungsanlagen sind bereits im Kaufpreis enthalten.

3) Die Baustraße dient während der Bauphase der Häuser als Zufahrt zu den Grundstücken u.a. für die
Baufahrzeuge. Der Endausbau der Straße wird nach Abschluss der Hausbauarbeiten durchgeführt
um eine übermäßige Abnutzung zu vermeiden.
Die Baustraße wird geschottert und verdichtet und ist für die Nutzung mit schweren Baufahrzeugen
ausgelegt. Gerade in den Randbereichen an den Zufahrten zu den Grundstücken sind Maßnahmen
durch die Erwerber und ihre ausführenden Firmen zu treffen um Beschädigungen an der Baustraße
zu vermeiden. Die Beseitigung von etwaigen Schäden geht zu Lasten der verursachenden Erwerber.
F
Fuchur
20.07.18 22:28
So wie ich Ziffer 2 lese, gehört die Privatstraße zu deinem Grundstück und wird dein Eigentum. Die Erstellung ist im Kaufpreis inklusive, die zukünftige Instandhaltung müssen die Eigentümer jedoch vollständig selbst tragen.
1
11ant
20.07.18 22:58
Da habe ich wohl eine andere Brillenstärke: die Privatstraße gehört anteilig allen Anliegern (also wohl im Gemeinschaftseigentum, als siebzehnte Parzelle). Unterhalten müssen sie sie gemeinschaftlich. Nur wer sie im Zustand der Baustraße (= noch vor Herstellung der endgültigen Straßendecke, Randsteine etc.) beschädigt, hat jeweils einzeln den von ihm beschädigten Teil wieder herzurichten. Der Grundstückspreis der Straße ist in die Kaufpreise der Hausgrundstücke umgelegt, ebenso der Ausbau bis zur Fertigstellung, der allerdings pausiert, bis der letzte Bau-Lkw vom Hof reitet. Ob der Verkäufer noch die Anschlüsse in die Straße legen läßt, ist mir nicht ganz klar - sie in sein Grundstück weiterzutreiben, zahlt jeder selbst.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
F
Fuchur
21.07.18 00:17
Ja natürlich nur anteilig und nicht ihm allein für alle 16 Grundstücke Das sollte wohl allen klar sein.
S
Schwimmbutz
21.07.18 20:13
Danke für eure Antworten!
Das bestätigt mein Verständnis:
- Erschließeungs- und Herstellungskosten für die Privatstraße sind mit den Grundstückskaufkosten abgegolten
- Unterhalt und Pflege wird auf die Anlieger aufgeteilt.

Ich frage kommende Woche mal den Verkäufer und bitte um Bestätigung. Ich habe keine Lust auf teure Straßenbaubeiträge kurz nach dem Einzug.
A
Alex85
21.07.18 22:33
Liest sich erst einmal gut, aber der Teufel steckt im Detail. Du denkst an die Herstellungskosten, aber was ist mit Wartung und Instandsetzung. z.B. für den Abwasserkanal. Fair wäre, wenn der Erschließungsträger auf seine Kosten herstellt (und du dies über den Grundstückspreis bezahlst) aber das Eigentum an den zuständigen Entwässerungsbetrieb geht. Damit meine ich nicht die Straße selbst, sondern den Kanal. Dann habt ihr mit den Folgekosten nichts am Hut.

Lass' dir auch schriftlich geben, dass du auf den Privatweg 5 Jahre Gewährleistung hast, obwohl dieser im Auftrag des Verkäufers durch Dritte hergestellt wurde. Ebenso die Instandsetzung der Baustraße, Schotter ist die billige Nummer. Wenn da 40 Tönner für 16 Bauvorhaben drüber gehen sollen, bleibt die Baustraße nicht wie neu. Da wird zwischenzeitlich mal was dran gemacht werden müssen. Wer zahlt das?
Vorher regeln!

Hier, wir haben auch ne Privatstraße, wurde als Baustraße geteert, weil die Stadt (Verkäufer) genau weiß, dass während der privaten Bauvorhaben etwas kaputt geht. Schotter daher direkt gestrichen. Das hält einfach nicht.
Schwimmbutz schrieb:
- Unterhalt und Pflege wird auf die Anlieger aufgeteilt.

Das ist der eigentliche Knackpunkt. So einen Abwasserkanal instandzusetzen ist gar nicht billig.
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