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ᐅ Baugenehmigung Grenzbebauung Garage - Zustimmung Nachbar


Erstellt am: 18.07.18 19:35

M
MiBa83
18.07.18 19:35
Hallo zusammen,

Wahrscheinlich kam die Frage schon öfter aber ich brauche Rat, da ich schon fast verzweifle.

Folgende Konstellation:

Meine Eltern haben ein Einfamilienhaus mit Garage in Bayern. Die Garage steht mit 6m Länge auf der Grenze zum Nachbar.
Das ist auch so eingetragen in den Plänen und genehmigt.

Ich möchte nun das DG ausbauen und benötige an der Garage einen Anbau um die Werkstatt meines Dads da unterzubringen.

Meine Idee ist nun folgende:

Ich würde die Garage abreißen, eine neue Garage mit Anbau bauen lassen.

DIe Masse liegen bei ca. 9 x 6 m.Die Garage soll ins „Eck“ von den zwei angrenzenden Grundstücken gebaut werden.

Der eine NAchbar hat hier die Rückseite seines Hauses mit einem Grünstreifen.
Beim seitlichen NAchbar ist das Grundstück tiefer und es ist nur Garten.

Meine Frage ist nun, wie ich das baurechtlich genehmigt bekomme mit Genehmigung der NAchbarn.
Wie ist es hier mit dem Brandschutz?

Die zweite Frage, die ich habe:

Meine Eltern haben in mehreren Etappen die Terrasse verlängert und zu einerArt Wintergarten umgebaut.
NAch Sichtung der Pläne wurde das nirgendwo eingetragen.
Da ich wie gesagt das DG ausbauen möchte wäre der Plan den Wintergarten so umzubauen, dass eine Betondecke eingezogen wird und darauf ein Zimmer fürs DG mehr entsteht.

Die Frage ist nun ob man da Probleme bekommt wenn man das nach Jahren noch eintragen will?

Vielen Dank für Eure Hilfe
E
Escroda
18.07.18 20:21
Ich nehme an, es gibt keinen Bebauungsplan bzw. deinen Plänen stehen keine Festsetzungen entgegen.
MiBa83 schrieb:
DIe Masse liegen bei ca. 9 x 6 m.Die Garage soll ins „Eck“ von den zwei angrenzenden Grundstücken gebaut werden.
Ohne Lageplan ist die Gefahr von Missverständnissen recht groß. Ich nehme mal an, dass die Grenze zu einem Nachbarn 9m bebaut wird, zum anderen Nachbarn 6m und die mittlere Wandhöhe < 3m ist. Dann hältst Du die Grenzen des Art.6 (9) BayBO ein und brauchst von keinem Nachbarn das Einverständnis, wenn Du deine Werkstatt nicht Werkstatt nennst. Diese wäre nämlich nicht privilegiert und müsste Abstandsflächen einhalten.
MiBa83 schrieb:
Der eine NAchbar hat hier die Rückseite seines Hauses mit einem Grünstreifen.
Hier endet meine Vorstellungskraft zur Beurteilung der Gebäudesituation vollends. Ob die Übernahme der Abstandsfläche durch den Nachbarn (sein Einverständnis vorausgesetzt) überhaupt noch möglich ist, kommt auf den Grenzabstand des Nachbarhauses an (mindestens 6m).
MiBa83 schrieb:
Die Frage ist nun ob man da Probleme bekommt wenn man das nach Jahren noch eintragen will?
Was willst Du wo eintragen lassen?
Du willst ja genehmigungspflichtige Umbauten vornehmen. Wenn deine Umbaumaßnahmen genehmigungsfähig sind, brauchst Du den Bestand auch nicht nachträglich legalisieren lassen. Sind die Maßnahmen aber nicht genehmigungsafähig und der Bestand auch nicht, bekommst Du in der Tat Probleme.
Y
ypg
18.07.18 21:06
Bezüglich des Wintergartens sehe ich statische Probleme. So nachträgliche Anstückelungen reichen meist nicht aus, weit aus mehr als eine kleine Schneelast zu tragen.
Außerdem muss dann wohl auch Energieeinsparverordnung-konform gebaut werden.
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